Einkommensteuererklärung

  • Hallo,
    als Renter im Minjob erledige/pflege/erstelle ich für Managementsysteme von zuhause diverse Dokumente im Arbeitszimmer am Laptop; Drucke die aus; verteile die usw.
    Das Arbeitszimmer im Haus ist 11m² gross und wird nur von mir verwendet.

    Kann ich das Arbeitszimmer geltend machen?
    Welche Daten muß/kann ich einsetzen?

    Gruß

  • Wenn es ein "echter" Minijob ist, kannst du gar nichts geltend machen. Du zahlst ja dafür auch keine Steuern, sondern mit der vom Arbeitgeber gezahlten Pauschale ist alles abgegolten.


    Für die Zukunft könnte es sinnvoll sein, das nicht als Minijob zu machen, sondern als selbständiger Auftragnehmer.

  • Wenn es ein "echter" Minijob ist, kannst du gar nichts geltend machen. Du zahlst ja dafür auch keine Steuern, sondern mit der vom Arbeitgeber gezahlten Pauschale ist alles abgegolten.


    Für die Zukunft könnte es sinnvoll sein, das nicht als Minijob zu machen, sondern als selbständiger Auftragnehmer.

    ERGÄNZUNGSFRAGE: Meine Frau (Rentnerin+MidiJob) unterstützt mich in meiner Aufgabe
    zuhause damit. Ist dann auch ein Arbeitszimmer siehe #1 anrechenbar?

    Was bedeutet "echter"Minijob; ich bekommen von der Firma die Minijob Pauschale vergütet.

  • Das mit der Unterstützung durch die Gattin macht es ja noch wilder. Die Beschäftigung der Gattin (Midi-Job) hat doch nichts mit dem Arbeitszimmer zu tun, oder etwa doch?


    Echter Minijob heißt pauschal und nicht individuell versteuert.

  • Das mit der Unterstützung durch die Gattin macht es ja noch wilder. Die Beschäftigung der Gattin (Midi-Job) hat doch nichts mit dem Arbeitszimmer zu tun, oder etwa doch?


    Echter Minijob heißt pauschal und nicht individuell versteuert.

    Vorgaben die ich erarbeite in meinem Arbeitszimmer, setzt die Gattin zum Teil am Laptop im Arbeitszimmer in Dokumente um.
    Was ist daran wild?
    Kann ich also in einer gemeinsamen Steuererklärung ein kleines Arbeitszimmer nicht ansetzen.?
    Ja--dann mache ich es Ohne Arger zu bekommen !
    Nein- dann lass ich es auf anraten der Fachleute sein

  • Vorgaben die ich erarbeite in meinem Arbeitszimmer, setzt die Gattin zum Teil am Laptop im Arbeitszimmer in Dokumente um.

    Steht denn das Umsetzen der Vorgaben in Dokumente durch die Gattin in einem Zusammenhang mit dem Midi-Job der Gattin oder macht die Gattin das quasi unentgeltlich?

  • Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen? Wenn ja, dann geht ein Arbeitszimmer. Wenn nein, dann nicht.


    Die Zuarbeit deiner Frau ist irrelevant.

    JA, die Frau hat eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Gerne ein paar Tipps was ich da ansetzen kann.Danke
    Man ist ja Laie!!!!

  • Bist Du der Arbeitgeber Deiner Gattin? Oder ihr Chef und Kollege?

    Hat Deine Gattin noch einen anderen Arbeitsplatz?

    Ich verstehe die Frage nicht!
    Meine Frau hat den gleichen externen Arbeitgeber
    Ich als MinJobber; meine Frau als Midi Jobber
    Wir sind beide Rentner und verdienen dies als Zubrot
    Meine Frau hat keinen anderen Arbeitsplatz (wenn man die Hausfrau mal nicht bewertet)

  • Ich verstehe die Frage nicht!
    Meine Frau hat den gleichen externen Arbeitgeber
    Ich als MinJobber; meine Frau als Midi Jobber
    Wir sind beide Rentner und verdienen dies als Zubrot
    Meine Frau hat keinen anderen Arbeitsplatz (wenn man die Hausfrau mal nicht bewertet)

    Warum kommt das nicht gleich zu Beginn zur Sprache? Natürlich ohne dass es gleich ein Roman wird;)


    Mit der Salamitaktik wirds nicht unbedingt einfacher, auf den Punkt zu kommen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich hoffe nur, als nächstes kommt nicht raus, dass diese beiden ein unschlagbares Angebot per Email angenommen haben mit wenig Stunden Arbeit ganz viel Geld zu verdienen indem man sein Konto zur Verfügung stellen. =O

  • So ist es, langsam haben wir es.


    Dein Minijob ist irrelevant für die Steuererklärung, sowohl die Einnahmen, wie auch alle Werbungskosten.


    Deine Frau hat einen Midijob, also einen lohnsteuerpflichtigen Job. Der ist in der Steuererklärung, Anlage N anzugeben. Ihr einziger Arbeitsplatz ist das Homeoffice, ihr Arbeitgeber stellt ihr keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Also kann sie das Arbeitszimmer als Werbungskosten berücksichtigen.

  • Danke für die vielen Mühen.
    Aber wenn man Laie auf dem Gebiet ist, weiß man nicht alles was relvant ist8|
    So ist das nun mal.
    Habe versucht in der Aufklärung alles zu nennen
    Leider war das nur Scheibchenweise aus Unwissenheit.
    SORRY nochmals!
    :!:Jetzt bitte noch gern ein paar Tipps für das Zimmer. Ich habe Aldi Steuer Programm 2020/2021