Gehören Pflege- und Wohngeld bei einer Privatinsolvenz zum Einkommen

  • Guten Abend,

    mein Nettoeinkommen beträgt 969 € Rente und 39 € Zahlung der Zusatzversorgungskasse.

    Seit September 2022 habe ich den Pflegegrad 2 in Höhe von 314 € mtl.


    Mein Mann und ich haben uns getrennt und ich bewohne ein 45qm großes Appartement mit 546 € Warmmiete.


    Ich habe Wohngeld beantragt, es ist aber noch kein Bescheid gekommen.


    Durch einen Ratenkredit, der alleine auf meinen Namen läuft - 302 € mtl. ), werde ich wahrscheinlich Privatinsolvenz beantragen.


    Meine Frage :

    gehören das Pflege - und Wohngeld zum Einkommen ?


    Ich danke für eine Antwort. L.G.

  • Hallo.


    Hat denn keine Schuldnerberatung stattgefunden? Dort müsste man doch diese Punkte lange vor dem Gedankengang einer Privatinsolvenz besprochen haben.


    Das Pflegegeld kann nach meinem Verständnis kein Einkommen sein, das Wohngeld dann schon eher, allerdings werden da ja auch nur überschaubare Beträge zusammenkommen.

    An pfändbaren Beträgen kann sich da nicht viel ergeben, so würde ich vermuten.

  • Hallo c.m. Genau so. Hier zu fragen ist ein guter Anfang, Schuldnerberatung solltest Du aber so schnell wie möglich angehen. Die brauchst Du eigentlich in jedem Fall - sowohl wenn es in die Inso geht als auch für eine fundierte Entscheidung, keine zu machen. In welchem Bundesland wohnst Du?


    Magst Du vielleicht auch den Ort oder die Gegend sagen? Eventuell gibt es Tipps aus der Runde, wie man eine gute Beratung findet. Auf keinen Fall solltest Du auf kommerzielle Angebote eingehen! Die nehmen Dir erst einige hundert Euro ab und drücken Dir dann einen Zettel in die Hand mit den Adressen der richtigen Schuldnerberatungen.


    Das Pflegegeld wird sozialrechtlich (z.B. bei der Wohngeldberechnung) nicht zum Einkommen gezählt.


    Auch bei einer Pfändung würde es geschont werden und zusätzlich zur Verfügung stehen. Das musst Du bei der Bank beantragen. Bei Eingang einer Pfändung stellt Du Dein Konto auf P-Konto um. Das geht einfach am Bankschalter. Du brauchst keine Unterlagen dafür. Es ist aber trotzdem gut, wenn Du dann schon in Beratung bist. Ist nervenschondender.


    Wohngeld wäre Einkommen, aber das sollte in Deinem Fall egal sein. Der monatliche vor Pfändung geschützte Grundbetrag ist gut 1300 € plus in Deinem Fall das Pflegegeld. Da wirst Du nicht hinkommen.


    Wenn Du den Kredit nicht bedienen kannst, solltest Du auf keinen Fall Geld von Freunden leihen, Sachen von Dir verkaufen o.ä. um die Raten weiter zu bezahlen. Im Fall einer Insolvenz ist es egal, wie viel vom Kredit Du nicht zurückgezahlt hast.