Muss ich die Erstattung der Zahnzusatzversicherung in die Steuer eintragen

  • Hallo Forum,


    ich habe schon gegoogelt, aber leider nicht das richtige gefunden,

    ich habe dieses Jahr einige Brücken bekommen, meine Zusatzversicherung hat einiges übernommen, nun wollte ich Euch mal fragen ob ich die Erstattung meiner Zahnzusatzversicherung bei Brücken oder ähnliches in die Steuererklärung eintragen muss ?


    schönen Gruß


    Steffel

  • Ich nehme an, dass du die Kosten als agB (außergewöhnliche Belastung) ansetzen möchtest.

    Wenn die Versicherung dir etwas erstattet, bist du für diesen (Teil)Betrag ja nicht belastet.

    Du kannst also nur das ansetzen, was du auch wirklich aus eigener Tasche bezahlt hast.


    Kosten - Erstattung = Belastung -> ansetzbar als agB.


    Finanztip hat auch einen Artikel dazu.

    Du solltest an deinen Google-Skills arbeiten ;)

    https://www.finanztip.de/krank…icherung/steuer-absetzen/


  • Ich habe mal die wichtigsten Worte fett markiert, denn ich verstehe ihn so, dass er sich fragt, ob er die Erstattung der ZZV als "sonstiges Einkommen" in die Steuererklärung eintragen muss. Das ist m. E. nicht der Fall, da es sich um eine Kostenerstattung der Zusatzversicherung handelt und nicht um Einkommen.

  • Ich hätte gedacht, dass das aus meinem Post ersichtlich ist. Sorry, falls das nicht klar genug war.

    Die Erstattung der Versicherung wird mit den gezahlten Kosten verrechnet.

    Das Ergebnis ( Restbetrag) kann als agB angesetzt werden.

    Fertig.