Wechsel von der PKV in die GKV

  • Bin 64 Jahre alt und bin nach 2 jähriger Arbeitslosenzeit seit dem 01.10.2022 ohne Einkommen. War bis zum 30.09.2022 in der privaten Krankenversicherung, und bin seit 1.10.2022 in der Familienversicherung der TKK über meine Frau. Die private Krankenversicherung hat meine Kündigung zum 30.09.2022 bestätigt. Die TKK hat mir den Mitgliedsausweis schon gesendet und meine Mitgliedschaft in der Familienversicherung bestätigt. Frage: Ab wann kann ich einen Rentenantrag stellen und damit als Rentner Beiträge für die GKV zahlen?

  • Hallo BVBReini und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    hier mal ein Link zur Verbraucherzentrale der die wesentlichen Klippen aufzeigt, um als Rentner in die KVdR aufgenommen zu werden.

    https://www.verbraucherzentral…e-sich-im-ruhestand-13871

    Wichtigster Punkt ist, die 90%-Regel. Du musst in der 2. Hälfte Deines Arbeitslebens 90% der Zeit Mitglied einer GKV gewesen sein. Dabei ist es egal, ob Du als freiwilliges Mitglied oder als mitversichertes Familienmitglied in der GKV versichert warst.

  • Hallo.


    Die Frage hat mehrere Dimensionen.


    1.

    Ab wann besteht ein Rentenanspruch?

    Der Jahrgang 1958 kann mit 66 Jahren in Regelaltersrente, wenn die 35 Jahre erfüllt sind, ginge es schon früher, jedoch mit Abschlägen.


    2.

    Wann die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind, kann im Zweifel nur die Krankenkasse (hier: TK) rechtsverbindlich feststellen.


    Mit den Eckdaten

    a) erste Arbeitsaufnahme

    b) Anzahl Kinder

    c) Dauer der pKV-Mitgliedschaft

    ließe sich überschlagsmäßig etwas ermitteln.