Internet Bestellung. Abholung Info erhalten. Rücktritt rechtens?

  • Hallo in die Runde!

    Aktuell ist wieder Zeit der „Schnäppchen und Preisfehler“

    Mir ist rechtlich klar, dass ein Shop bei einem Preisfehler zurück treten kann.

    Wie ist es aber wenn per Vorkasse bezahlt wurde und man die Abholaufforderung erhalten hat?

    Kann der Verkäufer am Tresen die Herausgabe kurzfristig ohne Folgen verweigern?

  • Ich verstehe die Frage nicht. Wer ist denn vom Vertrag zurück getreten?

    Falls der Verkäufer zurück getreten ist, warum soll er dann trotzdem liefern wollen?

    Und warum soll er die Herausgabe verweigern, wenn er zuvor zur Abholung aufgefordert hat?

    Falls der Käufer zurück getreten ist, warum soll er dann trotzdem die Ware abholen wollen?

    Alles in allem unverständlich.

  • Sorry - vielleicht am konkreten Fall:


    A bestellt über das Internet das Produkt X zur Abholung in eine der Filialen. Bezahlung Vorkasse per Kreditkarte.

    Der Onlineshop meldet:

    1. Bestelleingang

    2. Zahlungseingang

    und 3. wenige Tage später die Aufforderung zur Abholung der Ware in der Filiale.


    A geht in die Filiale. Dort wird behauptet: sorry, Ware nicht da. Man wird vertröstet und soll ein paar Tage später wieder kommen. Beim zweiten Versuch weiss man wieder von nichts aber auf einmal ist ein Storno im System.


    Frage: kommt der Vertrag mit der Abholbestätigung zu Stande oder erst mit aktiver Übergabe der Ware?

  • Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, 433 BGB.

    Die Übergabe ist ein eigenes Rechtsgeschäft, auf die durch den Vertrag aber ein Anspruch entstanden ist (ebenfalls 433 BGB)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Grundsätzlich teile ich die Ansicht - was mich jedoch zurückhaltend sein lässt.

    Bei Internetverträgen und Preisfehlern kann der Verkäufer noch vom Vertrag zurücktreten.


    Somit ist aus meiner Sicht nur die Aufforderung der Ware ausschlaggebend und eine Zustimmung zum bezahlten Preis. Korrekt oder gibt es auch Stimmen, welche das anders sehen?

  • Wenn ich das recht im Kopf habe, kann ein abgegebenes Angebot nicht zurück gezogen werden. Ein Preisfehler würde aber zur Anfechtung berechtigen.

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    Grover Norquist

  • Also bei Versandbestellungen ist die Versandbestätigung die Annahme des Angebots seitens des Verkäufers.

    Hier hätte ich es vom Gefühl her genau so gesehen.

    Abholaufforderung = Versandbestätigung = Annahme des Angebots


    Aber wie gesagt: reines Gefühl.

  • Evtl. mal in die AGBs des Shops schauen.

    Jetzt kommt eine etwas gewagtere These: meiner Ansicht nach wäre eine entsprechende Klausel nach 307 (2) Nr. 2 bgb unwirksam. Ist aber ein Schnellschuss aus dem Bauch raus.

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    Grover Norquist