Hallo,
ich bin voriges Jahr, "nahtlos", von einer Beschäftigung in die Nächste gewechselt.
Dazu wurde bei der Agentur für Arbeit ein Zuschuss für " Fahrtkosten für Pendlerfahrten" aus dem Vermittlungsbudget nach §44 SGB 3 beantragt und auch bewilligt.
(3x 264€)
Wie und wo sind diese in der nächsten Einkommenssteuererklärung anzugeben ?
Meine Vermutung :
Anlage N - Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung - Einkommens- und Lohnersatzleistungen - Eingliederungshilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz
Ist dem so, oder ist dies keine Eingliederungshilfe und ich muss es wo anders oder gar nicht angeben ?
Die tatsächlichen Pendler km sind ja trotzdem angefallen und diese würde ich auch noch angeben bei: Ausgaben zu Löhnen und Gehälter - Entfernungspauschale ?
Vielen Dank
ertz.