Steuerliche Angaben zu Förderung aus dem Vermittlungsbudget §44 SGB 3

  • Hallo,
    ich bin voriges Jahr, "nahtlos", von einer Beschäftigung in die Nächste gewechselt.
    Dazu wurde bei der Agentur für Arbeit ein Zuschuss für " Fahrtkosten für Pendlerfahrten" aus dem Vermittlungsbudget nach §44 SGB 3 beantragt und auch bewilligt.
    (3x 264€)
    Wie und wo sind diese in der nächsten Einkommenssteuererklärung anzugeben ?


    Meine Vermutung :
    Anlage N - Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung - Einkommens- und Lohnersatzleistungen - Eingliederungshilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz


    Ist dem so, oder ist dies keine Eingliederungshilfe und ich muss es wo anders oder gar nicht angeben ?
    Die tatsächlichen Pendler km sind ja trotzdem angefallen und diese würde ich auch noch angeben bei: Ausgaben zu Löhnen und Gehälter - Entfernungspauschale ?


    Vielen Dank
    ertz.

  • Hallo,
    dafür gibt es die Zeile 39 in der Anlage N. Da steht auch "von der Agentur gezahlte Fahrtkostenzuschüsse".
    Werden wie steuerfreie Arbeitgeber Leistungen behandelt.
    Du gibst ganz normal Deine Pendlerpauschale in den Zeilen darüber an und der von der Agentur bezahlte Zuschuss mindert diese Werbungskosten entsprechend.

  • Vielen Dank !


    Schade.... ;) das kostet mich 120 Euros "Mehrsteuer" gegenüber "meiner Variante" :)
    sind aber "alles in allem" trotzdem noch 550 Euros bar aufs Konto.


    Danke nochmals,
    Viele Grüße
    ertz.