Energiepauschale Rentner als Gasabschlagssonderzahlung verwendbar?

  • Meine Frau und ich, Rentner, erhalten ja im Dezember jeweils 300 € Energiepauschale, so mein Kenntnisstand. Im Dezember soll ja offensichtlich der Staat die Abschlagszahlung für Gas "übernehmen" auf der Basis des September Abschlages, der lag bei uns bei 225 €. Ab Oktober hatte ich "vorsorglich" auf 300 € erhöht. Bis jetzt hat sich unser Versorger noch nicht gemeldet was nun am 1.12. abgebucht wird, ich gehe von 75 € aus (also 300 € abzgl. Erstattung/Übernahme des Staates von 225 € das war der Sept. Abschlag).

    Wie sehen es die User?

    Wichtiger ist mir folgender Punkt. Ich HASSE Nachzahlungen. Deshalb wollte ich im Dezember wenn je 300 € also in Summe 600 € Energiepauschale auf unserem Konto sind diese Summe direkt als SONDERZAHLUNG für unseren Gasliefervertrag an den Versorger überweisen mit entsprechender Textung (für das tägliche Leben brauche ich die Energiepauschale nicht, dafür habe ich lieber ein warmes Haus). Kann ich das wohl so machen oder führt das nur zu Ungereimtheiten beim Gasversorger wenn auf einmal ein Lieferkunde Sonderzahlung (quasi in Höhe von 2 Monatsabschlägen leistet). Wie ist Eure werte Meinung. Danke

  • Hallo Horst54,


    die Frage kann Ihnen nur der Gasversorger beantworten. Entweder verbucht er die als Guthaben oder überweist er die Sonderzahlung glatt zurück. Fragen Sie Ihren Gasversorger.


    Zwei Randbemerkungen:


    Wenn Sie bisher schon Steuern auf Ihre Rente zahlen mussten, haben Sie weniger als 2x300 Euro zur Verfügung. Da kommt aus der Ecke dann die Nachzahlung.


    Ich liebe Nachzahlungen!


    Gruß Pumphut

  • Wo ist denn der große Unterschied zwischen einer Sonderzahlung und einer Nachzahlung?


    Da würde ich die 600€ EPP und 225€ Abschlag lieber auf einem Sonderkonto parken, damit Du einigermaßen gerüstet bist für eine Nachzahlung.

  • Meine Frau und ich, Rentner, erhalten ja im Dezember jeweils 300 € Energiepauschale, so mein Kenntnisstand. Im Dezember soll ja offensichtlich der Staat die Abschlagszahlung für Gas "übernehmen" auf der Basis des September Abschlages, der lag bei uns bei 225 €. Ab Oktober hatte ich "vorsorglich" auf 300 € erhöht. Bis jetzt hat sich unser Versorger noch nicht gemeldet was nun am 1.12. abgebucht wird, ich gehe von 75 € aus (also 300 € abzgl. Erstattung/Übernahme des Staates von 225 € das war der Sept. Abschlag).

    Wie sehen es die User?

    Abwarten und Tee trinken - insbesondere wenn es keinen Liquiditätsengpass bei euch gibt. Ob der Gasversorger weniger abbucht, oder später etwas erstattet oder doch erst im Januar etwas macht, spielt (bei ausreichende Liquidität) doch keine Rolle.


    Deshalb wollte ich im Dezember wenn je 300 € also in Summe 600 € Energiepauschale auf unserem Konto sind diese Summe direkt als SONDERZAHLUNG für unseren Gasliefervertrag an den Versorger überweisen mit entsprechender Textung (für das tägliche Leben brauche ich die Energiepauschale nicht, dafür habe ich lieber ein warmes Haus). Kann ich das wohl so machen oder führt das nur zu Ungereimtheiten beim Gasversorger wenn auf einmal ein Lieferkunde Sonderzahlung (quasi in Höhe von 2 Monatsabschlägen leistet).

    Kann man schon machen, ich würde aber mal vermuten (insbesondere wenn die Abschlagszahlungen bisher abgebucht wurden) dass es zu Ungereimtheiten kommen kann. Warum nicht den Abschlag nochmals erhöhen, sodass die Summe ganz normal mit dem Januarabschlag an den Gasversorger geht?

    Ich würde aber eher das von Hornie empfohlen vorgehen empfehlen: Auf ein Sonderkonto damit und davon dann ggf. die Nachzahlung bezahlen. Größter Vorteil: Wenn der Gasversorger insolvent geht kommst du leichter an dein Geld (wenn es noch bei dir liegt).

  • tb38 und Hornie , damit

    "Ich würde aber eher das von Hornie empfohlen vorgehen empfehlen: Auf ein Sonderkonto damit und davon dann ggf. die Nachzahlung bezahlen. Größter Vorteil: Wenn der Gasversorger insolvent geht kommst du leichter an dein Geld (wenn es noch bei dir liegt)."
    beseitigt ihr aber nicht den Stein des Anstoßes, nämlich dass es auch dann noch eine Nachzahlung ist, auch wenn sie von einem "getricksten" Sonderkonto kommt. Denn auch dort steht erst mal "Guthaben", das dann weg ist - wegen der Nachzahlung, die er ja hasst.


    OK, wenn aller Hass der Welt sich auf diese spezielle Variante beschränken würde ... naja, ich wills nicht abschließend beurteilen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wo ist denn der große Unterschied zwischen einer Sonderzahlung und einer Nachzahlung?

    Ich denke in der Psychologie: Eine Sonderzahlung mache ich freiwillig wenn und in welcher Höhe ich möchte, eine Nachzahlung muss ich machen und zwar dann und in der Höhe wie der Versorger möchte.


    damit beseitigt ihr aber nicht den Stein des Anstoßes, nämlich dass es auch dann noch eine Nachzahlung ist, auch wenn sie von einem "getricksten" Sonderkonto kommt

    Richtig.

    Aber vielleicht ist Nachzahlung psychologisch leichter (bzw. wird nicht so sehr gehasst), wenn dafür schon speziell dafür gedachtes Geld bereitliegt. Das kann vermutlich nur der Thread-Ersteller beurteilen.

    Falls auch das keine Option ist und er keine Angst hat dass sein Versorger Insolvent geht wäre ja noch mein Vorschlag mit der nochmaligen Erhöhung des Abschlags für Januar vielleicht ne Option (insbesondere falls er die Abschlagshöhe bequem via "Kundenportal" o.ä. machen kann).