Reisekosten in Rechnung stellen + absetzen

  • Hallo,


    vielleicht kann hier jemand weiterhelfen oder meinen (möglichen) Denkfehler lösen:


    Wenn ich als Selbstständiger zu meinem Kunden gefahren bin, kann ich die Reisekosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung ansetzen. So weit, so gut.


    Habe ich meinem Kunden aber Reisekosten in Rechnung gestellt, die er mir erstattet, dürfte ich diese nicht wieder als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung ansetzen, da die Ausgaben ja letztendlich erstattet und mich nicht belastet haben. Dann würde ich aber auf den gesamten Umsatz, also inkl. dem Reisekostenanteil, Steuern zahlen. Kann das richtig sein?


    Ich dachte ja zu erst, wenn ich Reisekosten in der Steuererklärung ansetze, obwohl ich sie erstattet bekommen habe, würde sich das "wegkürzen". Aber so ganz sicher bin ich mir nicht. Was ist also erlaubt? Reisekosten bei den Einnahmen in der Steuererklärung weglassen, dafür aber auch keine Reisekosten ansetzen?

  • Alles was Du deinem Kunden in Rechnung stellst ist Umsatz, egal ob es Reisekosten sind oder andere Leistungen. Umsatz darfst du NIEMALS in der Steuerklärung weglassen!!


    Also Umsatz komplett angeben und bei deinen Betriebsausgaben die möglichen Pauschalen oder Nachweise angeben.


    Du bezahlst keine Steuern auf den Umsatz sondern auf deinen Gewinn. Wenn den in Rechnung gestellten Reisekosten Betriebsausgaben in gleicher Höhe gegenüber stehen bezahlst du keinen Cent mehr Steuern, das ist wohl das was du mit dem "wegkürzen" meinst.

  • Korrekt, was ich meinte: Wenn den in Rechnung gestellten Reisekosten keine in gleicher Höhe lautenden Betriebsausgaben ggü. stehen, dann würden diese ja am Ende als Gewinn stehen (alle weiteren Betriebsausgaben außer Acht gelassen) und dementsprechend versteuert werden.


    In diesem Artikel z. B. heißt es:

    Wenn Sie eine Dienstleistung beim Kunden vor Ort anbieten, etwa als Handwerker, dürfen Sie die anfallenden Fahrtkosten natürlich dem Kunden in Rechnung stellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Fahrten beim Finanzamt nicht mehr geltend gemacht werden dürfen.


    Die Logik dahinter wäre ja, dass ich keine Ausgaben beim Fiskus ansetzen kann, die mir bereits netto erstattet wurden. Vielleicht liegt mein Denkfehler ja aber gerade hier:

    a) Hätte ich keine Reisekosten in Rechnung gestellt und stattdessen diese in der Steuererklärung angesetzt, würde mein zu versteuerndes Einkommen um die Reisekosten reduziert werden

    b) Hätte ich die Reisekosten in Rechnung gestellt und dafür nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt, würde sich mein zu versteuerndes Einkommen um genau den Betrag erhöhen, um den ich es in a) reduziert hätte

    Sehe ich das richtig? Kommt es am Ende also auf's Gleiche hinaus? Abgesehen davon, dass Fall b) mich ggf. in einen höheren Steuersatz drücken könnte bei Überschreitung gewisser Einkommensgrenzen?

  • In diesem Artikel z. B. heißt es:

    Wenn Sie eine Dienstleistung beim Kunden vor Ort anbieten, etwa als Handwerker, dürfen Sie die anfallenden Fahrtkosten natürlich dem Kunden in Rechnung stellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Fahrten beim Finanzamt nicht mehr geltend gemacht werden dürfen.

    Die Quelle finde ich äußerst fragwürdig. Dort steht z.B. auch:


    Die Kleinunternehmer-Reisekostenabrechnung weist dennoch Fallstricke beim Fiskus auf. Viele Unternehmer setzen die Fahrtkosten nicht ab, weil sie Angst davor haben, die Umsatzhürde von 17.500 Euro pro Jahr zu reißen und somit umsatzsteuerpflichtig zu werden. Der Grund: Fahrtkosten sind, so sie abgerechnet werden, als Ausgaben zu werten und fließen somit in den Umsatz des Unternehmens mit ein.


    Ausgaben sind also Umsatz. Bei mir ist das anders, bei mir ist Umsatz immer mit Einnahmen verbunden. Wenn man Fahrtkosten "absetzt", also dem Finanzamt gegenüber geltend macht läuft man Gefahr die Umsatzhürde von 17.500 EUR zu reißen? Verstehe ich nicht und halte ich für Humbug.


    Ich weiß nicht genau was bei Dir Reisekosten sind. Nehmen wir einfach mal eine Fahrt zum Kunden der 100 km entfernt seinen Sitz hat. Wenn Du dafür Deinen Privatwagen nutzt kannst Du Dir dafür 200 km x 0,30 EUR, also 60 EUR Fahrtkosten aus deinem Unternehmen auszahlen. Wenn Du einen Firmenwagen hast geht das natürlich nicht, weil Du alle Kosten des Fahrzeugs als Betriebsausgaben absetzt. Das ist die Kostenseite. Und das ist IMMER so, egal ob Du die Fahrt dem Kunden gegenüber abrechnen kannst oder nicht. Deswegen ist deine Option B eigentlich so nicht vorgesehen. Die Fahrt ist ja durch deine unternehmerische Tätigkeit veranlasst und deswegen gehört sie auch zu den Betriebsausgaben.


    Jetzt kommt die Einnahmenseite: Gegenüber dem Kunden kommt es auf deine vertraglichen Vereinbarungen an. Vielleicht kannst du mehr als 0,30 EUR pro km mit ihm vereinbaren, vielleicht will er auch gar keine Fahrtkosten bezahlen und alles soll im Preis der Dienstleistung oder des Produkts enthalten sein. Entsprechend rechnest du mit dem Kunden ab. Wenn du die Fahrtkosten abrechnen kannst erhöht das deinen Umsatz und damit auch dein zu versteuerndes Einkommen, auf das Du am Ende entsprechend deinem persönlichen Steuersatz Steuern bezahlst. Aber du hast am Ende trotzdem mehr Einkommen.


    Die Kostenseite und die Einnahmeseite sind immer getrennt zu betrachten.


    Du kannst alles mögliche mit deinem Kunden vereinbaren. Z.B. dass du für jede gedruckte Seite einen Betrag von 0,50 EUR berechnest. Würdest Du deswegen jetzt von deinen Betriebskosten einzelne Seiten Papier herausrechnen, da diese Kosten ja schon vom Kunden erstattet wurden? Sicherlich nicht.

  • Thebat  DirkHSK Hatte die übrigen Teile des Artikels nicht gelesen, jetzt wo ihr es sagt: Ist in großen Teilen natürlich unsinnig. ^^


    Danke für die ausführliche Erklärung, jetzt ist es einleuchtend und verständlich! Auch das Beispiel mit dem Papier hat geholfen. :thumbup: