Bemessungsgrundlage Vorjahresverbrauch Gaspreisbremse

  • Hallo,

    wir sind eine 5-köpfige Familie und planen im 2. Quartal 23 in eine Doppelhaushälfte umzuziehen, die derzeit noch von einem Ehepaar allein bewohnt wird. Deren Vorjahresverbrauch ist daher natürlich um einiges niedriger als unserer. Hat der Gesetzgeber für solche Fälle eine Regelung vorgesehen oder sind wir auf die Kulanz des Gasversorgers angewiesen? Dieselbe Frage stellt sich auch für das Thema Strompreisbremse.

    Danke für jegliche Ratschläge, wie

  • Hallo maggi*79,

    Hat der Gesetzgeber für solche Fälle eine Regelung vorgesehen oder sind wir auf die Kulanz des Gasversorgers angewiesen?

    Das wissen wir alle noch nicht, da es das Gesetz noch nicht gibt. Nach meiner Kenntnis war gestern erst im Kabinett die abschließende Abstimmung. Deshalb mein Rat, bombardieren Sie das federführende Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und „Ihren“ Bundestagsabgeordneten mit solchen Fragen.


    Gruß Pumphut

  • Von der Kulanz des Gasversorgers wird es ganz sicher nicht abhängen, der hat nur die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Und wenn er mehr gibt als es das Gesetz vorsieht, verliert er seinen Erstattungsanspruch gegen den Staat.


    In so einem Fall soll nach § 10 Abs. 2 des Gesetzentwurfes der Erdgaslieferant die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers nach der Gasnetzzugangsverordnung als Referenz zugrunde gelegt und deren Grundlage hat regelmäßig der Vorjahresverbrauch an der Entnahmestelle zu sein.


    Unabhängig davon hat die Zahl der Personen auch keinen entscheidenden Einfluss auf den Gasverbrauch. Beheizt wird die Wohnung, und der Heizbedarf hängt maßgeblich von deren Größe und dem Heizverhalten der Bewohner ab, nicht von der Anzahl der Personen, die sich die Wohnung teilen. Außerdem wissen weder die Gaslieferanten noch die Netzbetreiber, wieviele Personen an einer Entnahmstelle wohnen.

  • Das stimmt so nur teilweise. Gerade in älteren Häusern wird oft nur ein Teil richtig beheizt. Es ist auch ein Unterschied ob man einen Raum als Schlafzimmer oder als Kinderzimmer nutzt, letzteres muss deutlich mehr geheizt werden. Und Ministerpräsidenten in BW scheinen so schlecht bezahlt zu werden, dass es nicht nur bloß zum Waschlappen statt Dusche reicht sondern auch nur das Wohnzimmer beheizt werden kann ;)

  • Und dann soll der Kretschmann von Haus zu Haus gehen und überprüfen, wieviele Räume beheizt werden, um danach die Gaspreishilfe zu bemessen? Und danach kommt täglich der Gaspreisbremsenblockwart vorbei, um zu überprüfen, ob die Leistungsempfänger auch wirklich so heizen, wie das der Ideologie entspricht?


    Und selbst wenn dein Weltbild der Realität entsprechen würde, käme es trotzdem nur darauf an, was das Gesetz als Berechnungsmethode vorschreibt.


    Irre ich mich, oder war in anderen Beiträgen zu lesen, dass du demnächst in neu gebautes eigenes Haus umziehen willst? Dann stell dich schon mal auf ein böses Erwachen ein. Ich wette, wenn du erst mal zwei Jahre den Unterschied zwischen Theorie und Praxis persönlich erlebt hast, wirst du an manches, was du hier in diesen Tagen so schreibst, nicht mehr erinnert werden wollen.

  • Wenn ich mich recht erinnere, steht immer noch eine Antwort deinerseits aus warum ein "top of the line" Haus den Energiebedarf eines Altbaus hat und eine Ölheizung die Physik schlägt. Du hast ganz offensichtlich von vielen Dingen Ahnung und findest sofort den entsprechenden Paragraphen. Aber manchmal frage ich mich warum du aggressiv unterwegs bist. Fakt ist, dass der Heizbedarf auch von der Nutzung abhängt und diese wiederrum auch von der Anzahl der Bewohner. Bisher ist meinem Wissen nach noch nicht bekannt wie das bei Umzügen geregelt wird.