Hallo,
wir sind eine 5-köpfige Familie und planen im 2. Quartal 23 in eine Doppelhaushälfte umzuziehen, die derzeit noch von einem Ehepaar allein bewohnt wird. Deren Vorjahresverbrauch ist daher natürlich um einiges niedriger als unserer. Hat der Gesetzgeber für solche Fälle eine Regelung vorgesehen oder sind wir auf die Kulanz des Gasversorgers angewiesen? Dieselbe Frage stellt sich auch für das Thema Strompreisbremse.
Danke für jegliche Ratschläge, wie