BB Bank/Fehlerhafte Widerrufsbelehrung/Rechtsschutzversicherer

  • @notte Vielen Dank für die Infos!


    "Die Bank ist zur nächsten Instanz weitergezogen (siehe letzter Satz im verlinkten Artikel):
    "Die Sache ist beim Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 6 U 77/14) anhängig."

    Es gibt zu o.g. Thema z.Zt. eine anhängige Revision beim BGH die laut
    Verbraucherzentrale Hamburg verbraucherfreundlich entschieden werden könnte:

    BGH/Revision/ AZ: XI ZR 549/14

    Die Verbraucherzentrale Hamburg rät die Revision abzuwarten und danach den
    Widerspruch gegenüber der Bank zu klären.


    - Meine Rechtschutzversicherung (DEURAG) hat sich in Bezug auf meine
    Baufiunanzierung (Forward-Darlehen/BB Bank) auf den Standpunkt gestellt, das
    meine Eigentumswohnung in 2003 erworben wurde (Neubau) und nach Ablauf von 10
    Jahren Zinsbindung und anstehender Anschlussfinanzierung (Neufinanzierung)
    k e i n e Bestandsimmobilie - insbesondere bei Selbstnutzung - vorliegt, und damit
    auch kein Versicherungsschutz besteht (ARB, § 3, Abs.1 d) Baurisikoausschluss)


    Ist dies so korrekt?

    -In Deutschland gibt es m.W. keinen Rechtsschutzversicherer der Neubauten (auch
    Baufinanzierungen) versichert. Wenn ich in der EU einen Rechtsschutzversicherer
    finden würde, müßte mich dieser auch in der BRD für deutsches Recht vertreten
    können, oder?



    Ohne Rechtsschutzversicherer gibt es aus meiner Sicht kaum eine Möglichkeit einen Darlehensvertrag erfolgreich mit "Gewinn" anzufechten.

  • Hi Graf Zahl,


    hätte die Deurag dann Versicherungsschutz für Anfechtung Widerrufsbelehrung übernommen, wenn es eine Bestandsimmobilie gewesen wäre?


    Denn damit beschäftige ich mich gerade.
    Welchen Tarif hast du denn?


    Danke und Gruß
    Lars