Meine 90-jährige Mutter hat noch nie eine Steuererklärung abgegeben, obwohl sie - wie ich unterdessen gelernt habe - seit Erhalt von Witwenrente 2013 dazu verpflichtet ist. Das Finanzamt hat auch nie eine Aufforderung geschickt.
Nun habe ich vorsorglich zurück bis 2016 die Steuererklärungen vorbereitet. Es fallen keine Nachzahlungen an.
Ist damit zu rechnen, dass trotz nun aktiver Abgabe von Steuererklärungen mit einer Strafgebühr seitens des FA zu rechnen ist?
Wie viele Jahre zurück könnte das FA Steuererklärungen nachfordern?
Gibt es dazu verbindliche Regelungen bzw. Erfahrungen?
Steuererklärungen rückwirkend - Strafgebühr?
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Das würde ich ganz entspannt sehen.
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Das würde ich ganz entspannt sehen.
In welcher Hinsicht? Nichts Tun?
Die Abgabe würde sich 'lohnen', da es summarisch einen 3stelligen Betrag an Rückzahlungen für Kapitalertragssteuer gäbe. -
Ohne besondere Anlauf- oder Ablaufhemmung können diese gar nicht mehr abgegeben, wegen Verjährung.
Bei späteren Jahren mit Nachzahlungen fallen ggf. Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschläge an.
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Hallo.
Welches Bundesland ist betroffen?
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Ich bin zu faul zum rechnen, aber bis 2016 müsstest du auf jeden Fall noch zurück gehen kkönnen. Zumindest wenn du wirklich zur Abgabe verpflichtet warst.
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Das Bundesland ist egal, hier gilt einheitlich die AO.
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Das Bundesland ist egal, hier gilt einheitlich die AO.
Thüringen oder Sachsen-Anhalt (?) verschickt wohl Hinweisschreiben und macht die Leute bösgläubig, mit der Folge längerer Verjährungsfrist.
Kann auch ein fiscal myth sein.
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Welches Bundesland ist betroffen?
Sachsen. Ich werde zum FA gehen und vorfühlen. Und dann wohl bald abgeben. Mit einer FA-Aufforderung hätte sich ja die Unwissenheit erledigt und stiege die Wahrscheinlichkeit eines Verspätungszuschlages.
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Ab 31.12. ist wieder ein Jahr verjährt. Also falls du Erstattungen erwartest, nicht zu lange zögern.
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Ab 31.12. ist wieder ein Jahr verjährt. Also falls du Erstattungen erwartest, nicht zu lange zögern.
Ja. Die Verjährung gilt wie viel Jahre zurück?
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Ich würde erst einmal eine Steuererklärung für das letzte Jahr machen und abwarten was passiert. Fakt ist wenn der Steuerzahler (Schuldner) zu erst reagiert, ist es auf jeden Fall günstiger als andersrum. Ob Nachzahlungen oder Erstattungen zu erwarten sind, lässt sich mit einigen Eingaben in einem Steuerprogramm relativ schnell überprüfen. In meinen beiden Fällen (Mutter und Schwiegermutter, beide mit Witwenrenten) wurden geringe Nachzahlungen fällig, diese erhöhten sich mit jeder Rentenerhöhung, allerdings im machbaren Bereich.
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Bei mir war es so, dass mich das Finanzamt aufgefordert hat, eine Erklärung abzugeben. Das habe ich natürlich gemacht. Eine Strafe hat es nicht gegeben. Allerdings habe ich dem Finanzamt nachgewiesen, dass ich die Steuerpflicht nicht erkennen konnte. Die Steuerbescheinigung hatte ich für falsch gehalten.
Gruß
Altsachse
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War beim Finanzamt und habe erfahren, dass ich die Unkenntnis wie vorgetragen im Begleitschreiben darstellen soll. Nun werde ich für die letzten 5 Jahre die Erklärung abgeben (da es etwas Geld zurück geben sollte) und bin (etwas) gespannt.