Bausparvertrag frühzeitig gekündigt. Kann man die Gebühren steuerlich absetzen?

  • Ich lege mich mal fest: Nein.

    Wenn doch, würde die Bausparkasse das wohl kaum für sich behalten.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ja, wenn der Bausparvertrag im Zusammenhang mit geplanten Erträgen abgeschlossen wurde, also insbesondere zur Umschuldung/zum Erwerb einer vermieteten Wohnung.


    Kontogebühren ab 2019 solltest Du Dir natürlich von der BSK erstatten lassen.

  • Ja, wenn der Bausparvertrag im Zusammenhang mit geplanten Erträgen abgeschlossen wurde, also insbesondere zur Umschuldung/zum Erwerb einer vermieteten Wohnung.


    Kontogebühren ab 2019 solltest Du Dir natürlich von der BSK erstatten lassen.

    Das leuchtet natürlich ein, Hornie, und insoweit Rolle rückwärts von mir.
    Aber gilt das auch, wenn er kurz nach dem Abschluss wieder gekündigt wurde? Dann steht er ja gerade nicht mehr zur Umschuldung/zum Erwerb zur Verfügung?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wenn der BSV abgeschlossen wurde mit der Absicht, eine vermietete Wohnung zu finanzieren, dann kannst Du die Kosten von der Steuer absetzen. Wenn Du es Dir später anders überlegst und den Vertrag wieder kündigst, ändert das nichts. Kaufmännische Irrtümer oder Fehleinschätzungen von Zinsentwicklungen sind erlaubt.