Welche Versicherung bei Kernsanierung & Anbau mit Leerstand

  • Hallo,


    wir haben ein altes Haus gekauft, das wir - bevor wir einziehen - kernsanieren und anbauen lassen. Das Haus kommt mit einer bestehenden Wohngebäudeversicherung aus DDR-Zeiten, die wir übernehmen oder kündigen können. Welche Versicherung(en) benötigen wir für das Haus während der Bauphase?


    Bei einem Neubau empfiehlt Finanztip neben Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung eine Feuerrohbauversicherung, die häufig kostenlos sei, wenn man beim gleichen Versicherer eine Wohngebäudeversicherung für das fertige Haus abschließt.


    In einem Telefonat mit Mr. Money habe ich erfahren, dass für bestehende Gebäude keine Feuerrohbauversicherungen angeboten werden, ich aber eventuell die bestehende Wohngebäudeversicherung zu nur Feuerschutz runterstufen könnte.


    Ist das sinnvoll, vor allem wenn, wie in unserem Fall, der Vertrag schon sehr alt ist? Laut Versicherungsmakler würde die Versicherung wegen des Leerstands deutlich teurer werden. Gibt es Alternativen bzw. was ist der "Standardweg" bei Hauskauf mit anschließender Kernsanierung?


    Vielen Dank für jede Hilfestellung!


    Mit besten Grüßen

    Thomas

  • Hallo Thomas,

    ich habe genau das gleiche Problem. Gibt es da mittlerweile eine Lösung? Ich habe gelesen, dass man eine Bauleistungsversicherung und eine Feuerrohbauversicherung abschließen sollte. Allerdings weiß ich nicht wo.
    Liebe Grüße
    Philipp

  • Hallo Philipp,

    Gibt es da mittlerweile eine Lösung? Ich habe gelesen, dass man eine Bauleistungsversicherung und eine Feuerrohbauversicherung abschließen sollte.

    Die gab es schon immer und ist kein Hexenwerk. Jeder gute Makler oder Ausschließlichkeitsvertreter kann Ihnen dafür eine Lösung anbieten; nicht für lau, aber der Um- und Ausbau kostet auch Geld. Als erstes sollten Sie den Versicherer fragen, bei dem bisher die Gebäudeversicherung war. Wenn Sie etwas detaillierter zu Ihrem Bauvorhaben vortragen, kann ich Ihnen ggf. auch ein paar Hinweise geben.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    Wenn Sie etwas detaillierter zu Ihrem Bauvorhaben vortragen, kann ich Ihnen ggf. auch ein paar Hinweise geben.

    Wir haben ein Gebäude mit Baujahr 1971 gekauft und möchten das einmal komplett sanieren, d.h. neue Heizung , Elektrik, Bäder, etc. Zudem soll das Gebäude auch besser gedämmt werden, u.a. durch neue Fenster, Dämmung des Daches und Fassadendämmung. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf etwa 240.000€.

    Danke und liebe Grüße

    Philipp

  • Hallo Philipp,


    nach den vorliegenden Fakten würde ich sagen:

    Behalten Sie die DDR- Wohngebäudeversicherung. (soweit ich mich richtig entsinne, enthält diese die Elementarschadendeckung – bitte prüfen.) Den Leerstand mit beginnendem Umbau müssen Sie der Versicherungsgesellschaft – dürfte AZ sein – anzeigen. Entweder sie akzeptieren das gegen Mehrprämie (wegen Leerstand und steigendem Versicherungswert) oder bieten Ihnen einen Neuvertrag an. Dann können Sie sich auf dem Markt umsehen.

    In einem Telefonat mit Mr. Money habe ich erfahren, dass für bestehende Gebäude keine Feuerrohbauversicherungen angeboten werden, ich aber eventuell die bestehende Wohngebäudeversicherung zu nur Feuerschutz runterstufen könnte.

    Falls die Aussage so gefallen sein sollte, hat sich Mr. Money disqualifiziert. Nur als Beispiel: Was machen Sie, wenn ein Starkregen die vorhandene Altbausubstanz irreversibel beschädigt?


    Wenn Sie die Umbauten über einen Generalübernehmer realisieren lassen, schließt der üblicherweise aus Eigeninteresse eine Bauwesenversicherung ab; bitte abklären. Falls Sie die Gewerke einzeln beauftragen, wäre der Abschluss durch Sie sinnvoll; inklusive Diebstahlschutz. Es wäre dann auch erstrebenswert, die Bauwesenversicherung beim Gebäudeversicherer abzuschließen. Dann muss der im Schadenfall nur entscheiden, ob das Geld aus der linken oder rechten Tasche kommt.


    Das Versicherungspaket wird einige Euro kosten. Aber sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Ganz wichtig, legen Sie demjenigen, egal ob Makler oder Ausschließlichkeitsvertreter, mit dem Sie über die Versicherungen sprechen, umfassend Ihre Situation dar und Ihre Versicherungswünsche – bitte in Textform. Wenn die dann abgeschlossene Versicherung für Sie nicht erkennbare Deckungslücken aufweist, haftet der Vermittler (bzw. dessen Arbeitgeber).


    Nur der Vollständigkeit halber, prüfen Sie ob Ihre Privathaftpflichtversicherung den Besitz eines leerstehenden Gebäudes mit absichert und dann auch noch die Risiken als Bauherr.


    Gruß Pumphut