Dann müsste man ausknobeln, ob die Zahlung (steuerlich) besser in 2022 oder 2023 zählen sollte.
Ist ja eine Frage des voraussichtlich zu versteuernden Einkommens im jeweiligen Jahr.
Je nach Höhe von Weihnachts- und Urlaubsgeld sollten auch zwei Zahlungen in 2023 voll zu berücksichtigen sein.