ab 50 mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Neuling und 53 Jahre alt und würde gern in 10 Jahren ohne größere finanzielle Einschränkungen in Rente gehen wollen. Plane deshalb in den nächsten 10 Jahren mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

    Das würde auch ungefähr die Summer sein, die gem. der Auskunft der Rentenversicherung dann fehlen würde.

    Habe seit meinen 16. Lebensjahr ohne Unterbrechung in die Rentenkasse eingezahlt.

    Seit dem 01.03.2003 habe ich zusätzlich eine Direktversicherung bei der Signal Iduna, in der ich monatlich 200,00 Euro einzahle. Ich denke, ich bin gut abgesichert, bin nur unsicher ob die Anlage richtig oder fasch ist bzw. ob es eine bessere Möglichkeit gibt.

  • Hallo Lohwin willkommen im FT Forum,

    die Einzahlung in die GRV ist eine gute Idee, zunächst einen Termin bei der GRV machen und sich intensiv zum Thema vorzeitiger Rentenbeginn beraten lassen. Danach (nach Antrag) bekommst du eine genaue Summe wieviel du einzahlen musst um die Differenz zwischen 63 und 67 auszugleichen. Der Betrag für einen Rentenpunkt ändert sich allerdings jährlich, heißt die genannte Summe ist nicht endgültig. Weiterhin ist zu beachten, es ist eine Wette auf das alt werden, mindestens 75 solltest du werden um nicht im Minus zu landen. Sollte das Leben doch eher enden würde die Summe auf eine Witwenrente mit angerechnet werden. Gibt es keinen verheirateten Hinterbliebenen ist das Geld futsch. Ohne die Formalitäten kann man nicht einfach einzahlen. Sollte die Rente doch später beginnen, bekommst du den eingezahlten Betrag oben drauf, der gesamte Betrag muss auch nicht eingezahlt werden.

  • Hallo Sparkönig:in,

    vielen Danke für deine schnelle Antwort.

    Wie kommst Du zu dem Hinweis, das ich mindestens 75 werden muss, um nicht ins Minus zu rutschen? Kannst Du mir das näher erläutern?

  • Es dauert etwa 12 bis 15 Jahre bis der eingezahlte Betrag durch die monatliche Rentenzahlung wieder ausgeglichen ist. Die 3 Jahre Unterschied ergeben sich aus den jährlichen Rentenerhöhungen und des Steuersatzes während der Einzahlung und dann als Rentner. Ich zahle jährlich seit 6 Jahren ein und habe etwas über 40% von der Steuer zurück bekommen. Die relativ hohen Rentenerhöhungen der letzten Jahre sind mir auch zu Gute gekommen.

  • Hallo.


    Die Auskunft kann über den Vordruck V0210 beantragt werden. Im Zweifel kann man sich diese Auskunft dann hinterher erklären lassen.

    Mit der Beantragung der Auskunft verpflichtet man sich zu gar nichts. Also alles völlig risikofrei.


    Falls man Summe X einzahlt, erhöht sich die Rente um Y (gegenüber der Variante ohne Einzahlung), um das Geld wieder herauszuleben, muss man Z Monate die höhere Rente beziehen. Das ist gemeint.

  • Wird relativ schwierig, du müsstest jetzt deinen Steuersatz von in 13 Jahren als Rentner wissen, gleiches gilt für die Rentenerhöhungen bis zum Start und auch während der Rente. Gleiches gilt für Steuerfreibeträge, alles was man jetzt berechnet sind nur eventuelle Visionen. Gleiches gilt für den Preis, den man je Rentenpunkt zahlt. Dieser hängt vom Durchschnittsverdienst aller Einzahler ab, steigt der werden auch die Punkte teurer.


    Ups sorry war noch bei der GRV

  • 1. Rentenversicherung:

    Ich würde mich beeilen und kurzfristig Vordruck V0210 anfordern oder downloaden, ausfüllen, "Eilt" draufschreiben und hinschicken. Hintergrund: Wenn es für dieses Jahr noch berechnet wird, bekommst Du einen Rentenpunkt deutlich billiger, als nächstes Jahr (auch wenn nächstes Jahr die Steuerwirkung etwas höher ist). Es reicht, wenn Du dieses Jahr die Berechnung beantragst, die Zahlung kann auch noch im Jan/Feb. 2023 (für 2022) sein.


    Du verpflichtest Dich aber zu nichts, d.h. Du kannst Dir danach noch überlegen, nichts oder nur teilweise einzuzahlen. Und natürlich kostet die Berechnung nichts.


    2. Direktversicherung:

    Wenn Du Deine DV zwischen 7/2000 und 12/2003 abgeschlossen hast, ist Dein Rechnungszins (vor Kosten) 3,25%. Je nach Versicherung sollte davon 2,75% bis gut 3% bei Dir ankommen. Vergleiche einfach mal die letzten beiden Standmitteilungen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Einzahlungen. Da der Abschluss vor 2005 war, ist die Auszahlung steuerfrei! Das ist für eine sicherheitsorientierte Anlage aus heutiger Sicht nicht schlecht.

    Sollten noch irgendwelche Zusatzversicherungen eingeschlossen sein, würde ich prüfen, ob die notwendig sind (sind oft nur Renditekiller).

  • 1. Rentenversicherung:

    Ich würde mich beeilen und kurzfristig Vordruck V0210 anfordern oder downloaden, ausfüllen, "Eilt" draufschreiben und hinschicken. Hintergrund: Wenn es für dieses Jahr noch berechnet wird, bekommst Du einen Rentenpunkt deutlich billiger, als nächstes Jahr (auch wenn nächstes Jahr die Steuerwirkung etwas höher ist). Es reicht, wenn Du dieses Jahr die Berechnung beantragst, die Zahlung kann auch noch im Jan/Feb. 2023 (für 2022) sein.

    V0210 hatte ich schon Anfang 2021 eingereicht und am 19. März 2021 die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung von der Rentenversicherung erhalten. Ich möchte dieses Jahr beginnen

    und mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einem Betrag einzahlen und das auch die nächsten 10 Jahre immer wieder mit den Angaben aus der Auskunft vom 19.03.2021.


    2. Direktversicherung:

    Es sind keine Zusatzversicherungen eingeschlossen sondern nur eine reine Zusatzrenten-versicherung als Gehaltsumwandlung. Die Auszahlung kann per monatlicher Rente oder als einmaliger Pauschalbetrag erfolgen.

  • Hornie Lohwin

    Das "Eilt" kann man sich sparen, den V0210 sollte man aber dennoch neu ausfüllen.


    Wenn man in 2022 eine Auskunft anfordert, dann wird die Summe, die es einzuzahlen gilt, mit 2022er Werten (bezogen auf die Rentenversicherung) berechnet. Bekanntermaßen ist das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 ein gutes Stück niedriger als z. B. 2021, daher muss man für die gleiche Rentensteigerung grob 6% weniger berappen. (Vergleich 2021 zu 2022)

    Aufgrund des Antrages kommt irgendwann eine Auskunft. (z. B. am 15.01.2023) Dann hat man 3 Monate Zeit (als bis zum 14.04.2023) um zu 2022er Konditionen einzuzahlen. Steuerlich gilt aber das Zufluss- bzw. Abflussprinzip, d. h. man kann die Zahlung bis zu 100% steuerlich geltend machen.

  • Wenn man in 2022 eine Auskunft anfordert, dann wird die Summe, die es einzuzahlen gilt, mit 2022er Werten (bezogen auf die Rentenversicherung) berechnet. Bekanntermaßen ist das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 ein gutes Stück niedriger als z. B. 2021, daher muss man für die gleiche Rentensteigerung grob 6% weniger berappen. (Vergleich 2021 zu 2022)

    Aufgrund des Antrages kommt irgendwann eine Auskunft. (z. B. am 15.01.2023) Dann hat man 3 Monate Zeit (als bis zum 14.04.2023) um zu 2022er Konditionen einzuzahlen. Steuerlich gilt aber das Zufluss- bzw. Abflussprinzip, d. h. man kann die Zahlung bis zu 100% steuerlich geltend machen.

    D.h. dieses Jahr V0210 erneut einreichen, nichts einzahlen sondern erst nächstes Jahr beginnen.

    Bedeutet aber auch ich kann es nächstes Jahr bei der Lohnsteuererklärung 2022 nicht steuerlich nutzen und es werden insgesamt nur 9 Jahre, die ich einzahlen werde.

  • Über diesen Hebel kann man (in Abhängigkeit von der Rentenhöhe) bis zu 70.000 Euro einzahlen.

    Also zahlt man 9 Jahre lang ca. 8.000 Euro jährlich ein oder 10 Jahre lang ca. 7.000 Euro jährlich.

    Das passt also auch.

    In Sachen Steuen sparen ist es ja auch so, dass man 100 Euro Beitrag zahlt um maximal 42 Euro (ggf. + 3 Euro extra) Steuern zu sparen.

    Die Steuererstattung hilft aber natürlich, um den "Return on Investment" schneller zu erreichen.

  • D.h. dieses Jahr V0210 erneut einreichen, nichts einzahlen sondern erst nächstes Jahr beginnen.

    Bedeutet aber auch ich kann es nächstes Jahr bei der Lohnsteuererklärung 2022 nicht steuerlich nutzen und es werden insgesamt nur 9 Jahre, die ich einzahlen werde.

    Soviel ich weiß, kannst Du auch einfach dieses Jahr einen Betrag überweisen, dann hast Du das steuerlich noch in diesem Jahr. Das sollte Referat Janders noch einmal genauer sagen.