PV Anlage an die Mieter verpachten

  • Hallo Zusammen,

    Wir haben eine vermietete Immobilie (EFH) und überlegen eine PV Anlage aufs Dach zu setzen und an die Mieter zu verpachten.

    Im Internet finde ich dazu herzlich wenig (Rechte und Pflichten, Berechnung der Pacht steuerliche Aspekte) geschweige denn eine Vorlage für einen Vertrag.

    Gibt es hier vielleicht jemanden, der damit Erfahrung hat?

  • Ich habe dazu kuerzlich einen Bericht gesehen/gelesen, weiss leider nicht mehr genau wo und finde den Bericht auch aktuell nicht mehr. Das Ganze scheint eher komplex zu sein. Es wurde da ein Stuttgarter startup (Metergrid, evtl mal googeln) genannt, die sich darauf spezialisiert haben (soweit ich mich entsinne gibt es alternative Anbieter aber eher fuer groessere Wohnanlagen).

    Habe aber keinerlei Erfahrungen und soll auf keinen Fall eine Empfehlung sein, aber eventuell hilft die Info bei dem Vorhaben.

  • Vor allem, was sagen denn die Mieter dazu? Es möchte ja nicht jeder Energieunternehmer werden. Aufgenötigt werden kann ihnen nicht einmal die Abnahme des vom Vermieter erzeugten Stroms als "Mieterstrom", und schon gar nicht, die Anlage zu pachten. "Mieterstrom" ist mit einigem Aufwand verbunden und wer glaubt, er kann den Aufwand bei den Mietern abladen, indem denen die Anlage verpachtet wird, der hat das nicht zu Ende gedacht.

  • Es geht nicht um Mieterstrom. Die Mieter haben ein E Auto und würden sich über eine PV Anlage freuen, scheuen aber die hohe Ausgabe. Im übrigen stellt sich die Frage, was beim Umzug passiert, daher würde ich die anlage gerne bezahlen und dann an den jeweiligen Mieter verpachten, bei einer Neuvermietung müsstet der neue Mieter in den Vertrag einsteigen.

    Hier wäre fachlicher Input hilfreich zur Rechtslage.

    Es soll niemandem etwas aufgedrückt werden, alles passiert nur in Abstimmung mit allen Beteiligten.

  • Das Verpachten einer PV-Anlage oder der Verkauf des PV-Stroms an den Mieter hat nichts mit MIeterstrom zu tun, wenn diese Regelung aus dem EEG nicht genutzt wird.


    Ich hatte meine Anlage, Baujahr 2000, von Januar bis Juni 2022 an den Mieter vermietet, um die EEG-Abgabe für den PV-Strom im Haus zu umgehen. Vertragsformulare zur PV-Vermietung bietet der DGS Franken eV gegen Gebühr an. Zur Vermietung gehören auch die Ummeldung der Anlage im Markstammdatenregister auf den Mieter, die Mitteilung an den Netzbetreiber und die Versicherung. Der Mieter wurde Betreiber der Anlage und konnte den PV-Strom dann ohne EEG-Abgabe im Haus nutzen.


    Seit Juli 2022 gibt es die EEG-Abgabe nicht mehr und ich habe die PV-Anlage wieder als Betreiber übernommen. Der neue Mieter wird von mir mit PV-Strom beliefert, wofür die technischen Voraussetzungen (Messzähler) geschaffen wurden. Ich bin jetzt nicht nur Stromerzeuger sondern auch Stromlieferant (im EEG beschrieben), hierfür ist ein Gewerbe erforderlich (Anmeldung bei der Kommune).


    Der Mieter erhält von mir den gesamten Strom, auch aus dem Fremdnetz. In Absprache mit dem Mieter wurde ein Stromversorger gesucht, mit dem ich als Vermieter den Stromliefervertrag abgeschlossen habe. Die Abschläge leistet der Mieter an mich und ich leite sie weiter. Am Ende des Jahres erhält der Mieter die Rechnung des Stromversorgers von mir durchgereicht.


    Für den PV-Strom habe ich dem Mieter ein Angebot gemacht. Die Abschläge zahlt der Mieter an mich und am Ende des Jahres erhält er von mir eine detaillierte Rechnung.

    Der Stromüberschuss aus der PV-Anlage geht weiter in die Einspeisung zum jeweiligen Tagespreis.


    Voraussichtlich wird der Mieter rund 30 Prozent seines Jahresverbrauchs (ohne Speicher, ist geplant) vom Hausdach erhalten. Dieses Mischangebot ist für ihn günstig, da der PV-Strom vom Hausdach deutlich günstiger ist, als der Fremdstrom. Für mich als Betreiber und Stromlieferant ist es nur etwas mehr Aufwand. Viel wichtiger ist aber: Es dient dem Planeten Erde.

  • Danke für die ausführliche Antwort Ika!

    Es geht mir allerdings darum, die komplette anlage an den Mieter zu verpachten so dass er der Besitzer der Anlage wird und sie auch selbst betreibt.

    Ich möchte kein Stromlieferant sein.

    Ich werde mich mal an den DGS Franken wenden für den von dir genannten Vorszck, vielen Dank!!

  • Es ist doch möglich, über Mieterstrom ein E-Auto zu laden.

    Schon klar. Hier geht es aber eben explizit nicht um Mieterstrom. Ich wollte die Motive erklären, warum eine PV Anlage besonders erstrebenswert für die Mieter ist, das ist alles

  • Schon klar. Hier geht es aber eben explizit nicht um Mieterstrom. Ich wollte die Motive erklären, warum eine PV Anlage besonders erstrebenswert für die Mieter ist, das ist alles

    Okay. Ist sie besonderes erstrebenswert? Wie sieht denn das Rechenmodell für die Mieter aus? Pachtgebühr und ansonsten PV-Strom nutzen, solange er da ist?

  • Als Vermieter bleibst Du Besitzer der Anlage, der auch für Haftung und Versicherung zuständig ist. Der Mieter wird nur Betreiber und muss bei der Verrsicherung als solcher gemeldet werden.

    Der Betreiber ist für die Unterhaltung der Anlage zuständig.

    Auch der Eintrag des Betreibers im Markstammdatenregister ist erforderlich und muss jedesmal geändert werden, wenn der Mieter wechselt. Erkundige Dich beim Netzbetreiber, was der verlangt. Dort muss der Betreiberwechsel sicher auch jedesmal gemeldet werden.

    Ganz so einfach, wie ein normaler Mietvertrag, ist es nicht.

  • Hallo,


    ich glaube, hier wir zu kompliziert gedacht. Wenn es sich um ein EFH handelt und der Mieter die PV- Anlage wünscht, ist m.E. eine einfache Lösung denkbar. Der Hauseigentümer installiert die Anlage auf eigene Kosten – so wie z.B. einen Swimmingpool. Die PV- Anlage wird integrierter Bestandteil der vermieteten Immobilie. Der Vermieter ist genauso wie für das restliche Gebäude für die Instandhaltung und Versicherung zuständig. Dafür, dass der Wohnwert steigt, wird eine erhöhte Miete vereinbart.


    Einen kleinen Unterschied gegenüber dem Swimmingpool gibt es: Gegenüber dem Netzbetreiber muss der Mieter sich als Betreiber der Anlage anmelden. Er erhält bei Netzeinspeisung auch die Vergütung – sollte man bei der Mieterhöhung berücksichtigen. Ich unterstelle einmal, dass kein jährlicher Mieterwechsel beabsichtigt ist, so dass sich der Aufwand in Grenzen hält.


    M.E. muss hier kein irgendwie gearteter Dritter eingeschaltet werden. Für die Gestaltung der Mietvertragsänderung sollte ggf. fachlicher Rat eingeholt werden.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    und die juristische Beurteilung der DGS Franken nachlesen.

    Und was lese ich da?


    „Der PV-Anlagen-Eigentümer vermietet die Anlage (mit/ohne einem gekoppelten Zwischenspeicher) an einen Letztverbraucher gegen eine feste zeitabhängige Miete. Der Mieter wird Betreiber der Anlage. Ihm stehen sämtliche Erträge der Anlage zu. Er verbraucht den zur Eigenversorgung bestimmten Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe - ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Den Überschuss speist er gegen Einspeisevergütung nach dem EEG oder im Zuge einer Direktvermarktung in das öffentliche Netz ein.“


    Also, wo sehen Sie die Probleme im vom TE geschilderten Fall?


    Gruß Pumphut

  • Hier ist das Problem:

    ... Der Mieter wird Betreiber der Anlage ...

    Betreiber der Anlage zu sein umfasst mehr als sich nur über den Strom fürs E-Auto zu freuen.

  • Hallo,

    Betreiber der Anlage zu sein umfasst mehr als sich nur über den Strom fürs E-Auto zu freuen.

    Klar, alles was im Zitat geschildert ist. Aber der Mieter = Betreiber muss nicht Eigentümer der PV- Anlage sein. Es gibt ein Einhorn, dessen Geschäftsidee die Vermietung von PV- Anlagen allein ist. Das geht auch, wenn man das Haus dazu vermietet – um den Sachverhalt einmal herumzudrehen.


    Gruß Pumphut

  • Verstehe das Einhorn nicht. Aber muss ich wohl auch nicht. Wenn es allein PV-Anlagen vermietet, warum soll es dann auch noch das Haus vermieten?


    Der PV-Betreiber ist nicht nur normaler Mieter eine Sachanlage, sondern neben dem Vermieter (Eigentümer) auch dem EEG und dem Netzbetreiber gegenüber verantwortlich. Darum die vorgeschriebenen Eintragungen.

    Auch ist die PV-Anlage in der Regel nicht Teil des Gebäudes, es sei sie ins Dach eingebaut. Da ist der Blick auf die (Gebäude-)Versicherung wichtig.


    Ein gemeinsamer Mietvertrag für Gebäude und PV-Anlage dürfte juristisch nicht einfach sein.

  • Hallo,


    ich plane mein EFH mit frisch installierter PVA zu vermieten.
    Bei meiner Recherche zu all den Formalitäten, Messkonzept etc. bin ich nicht voran gekommen.

    Können Sie mir mit mehr Details zu dem beschriebenen Prozedere nach Juli 22 geben?
    Danke im Voraus!

  • Der Gesamtertrag meiner PV-Anlage wird über einen diditalen Hutschienenzähler gemessen. Der Überschussstrom wird ins Fremdnetz eingespeist und über den üblichen Zähler gemessen. Die Differenz, beider Zähler ergibt den Stromverbrauch im Haus. Ich lasse mir monatlich Fotos der Zähler zuschicken und führe eine Verbrauchstatistik.


    Mit dem Mieter habe ich einen Stromliefervertrag abgeschlossen und einen monatlichen Abschlag festgelegt. Für den Jahresverbrauch stelle ich anhand der Verbrauchszahlen eine Rechnung (entsprechend anderer Versorger) aus.

    Ausgewiesen werden muss die Mehrwehrtsteuer. Ein Netzentgeld fällt nicht an, da der selbst verbrauchte Strom im Hausnetz bleibt. Stromsteuer fällt auch nicht an, weil der Eigenstrom im "räumlichen Zusammenhang" verbraucht wird, aus einer PV kommt und die Anlage unter 1 MW-Leitung hat.


    Aber vorsicht: Stromproduktion und Stromverkauf sind zwei unterschiedliche Firmeninhalte.

    Für kleine PV-Betreiber ist ein Gewerbe nicht erforderlich, für den Stromverkauf schon. Gewerbeanmeldung ist bei der Kommune möglich. Evtl. Rücksprache mit einem Steuerberater.


    Hinweis: Vorher das Verfahren ausführlich mit dem Mieter besprechen.

  • Herzlichen Dank!

    Muss ich mich als Stromlieferant beim Hauptzollamt anmelden mit all den verschiedenen Dokumenten?

    Da wäre auch ein Messkonzept gefragt und die EAM würde meinen Hutschienenzähler nicht akzeptieren.

    Muss ich auf den selbst produzierten Strom MWSt aufschlagen und abführen?