PV Anlage an die Mieter verpachten

  • Eine Anmeldung beim Hauptzollamt ist nicht nötig, da bisher noch keine Kontakt bestand. Danach habe ich mich gerichtet: Eigene Mitteilung der Zollbehörde.


    Hinweis zur Erlaubnisbeantragung


    Bitte prüfen Sie vor einer Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt zunächst, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.


    Sie sind von den neuen Anforderungen in der Regel nicht betroffen, wenn Sie Strom in Stromerzeugungsanlagen mit bis zu 1 Megawatt Nennleistung aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen (z.B. in Photovoltaikanlagen) und bislang keinen Kontakt zu Ihrem zuständigen Hauptzollamt hinsichtlich der Stromsteuer hatten (z.B. im Rahmen der Erlaubnis als Versorger, kleiner Versorger oder Eigenerzeuger).


    Wenn der Strom nicht an den Mieter verkauft werden soll, kann die PV-Anlage ja für den Eigenverbrauch vermietet werden. Musterverträge gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Franken e.V., www.dgs-franken.de

    Hierfür muss jedoch die PV-Anlage im Markstammdatenregister auf den Mieter als neuen Betreiber umgemeldet werden, mit dem der Netzbetreiber dann einen Vertrag macht. Die Einspeisevergütung geht dann an den Mieter, der dann den Eigenstrom ohne Messkonzept nutzen kann.

    Die Monatsmiete sollte sich nicht nach dem Stromertrag richten, sondern nach den Kosten für den Eigentümer (Versicherung, Wartung, usw).


    Auch einmal beim Solarförderverein Deutschland nachschauen.


    Ja auf den selbst produzierten Strom ist MwSt aufzuschlagen und abzuführen, da ja ein Gewerbe als Stromlieferant besteht.