Wenn dieses Jahr eine große Abfindung gezahlt wird und in 2023 das zu versteuernde Einkommen deutlich geringer ist, macht es natürlich Sinn, nicht nur die Berechnung aus 2022er Werten erfolgen zu lassen, sondern auch den Mittelabfluss in 2022 zu haben.
Die Notlösung für das Problem habe ich eingangs beschrieben.