Rentenpunkte kaufen - Rentenversicherung Bund antwortet nicht

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    Ich bin knapp vor 45 und überlege ob ich Zeiten nachzahlen will (Schulzeit/Studium) für die 35 Jahre.

    Ist das in dem Fall dieses Jahr auch noch besonders attraktiv oder gilt das nur für die Einzahlungen, die man ab 50 machen kann?

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    Ich bin knapp vor 45 und überlege ob ich Zeiten nachzahlen will (Schulzeit/Studium) für die 35 Jahre.

    Ist das in dem Fall dieses Jahr auch noch besonders attraktiv oder gilt das nur für die Einzahlungen, die man ab 50 machen kann?

    Kurzum: Nein.

    (Aber das liegt am "besonders" in der Frage.)


    Zur Abschätzung empfehle ich grundsätzlich die Vereinbarung eines Beratungstermins (egal ob persönlich, per Video oder telefonisch).


    Wichtig dabei: Wenn am Ende der Beratung ein Antrag gestellt wird, dann gilt das Datum der Terminvereinbarung (z. B. der 05.12.2022) als Antragsdatum, selbst wenn der Termin erst im Februar 2023 stattfindet.


    Zum Unterschied zwischen Abschlagsausgleich und Nachzahlung schiebe ich gleich noch eine Wall of text nach. :saint:

  • 1.

    Beim Ausgleich von Abschlägen "kauft" man Entgeltpunkte dazu. Der "Preis" eines Entgeltpunktes ergibt sich aus dem Produkt von vorläufiges Durchschnittsentgelt und Beitragssatz.

    Wenn man die Berechnung anfordert, weiß man also genau, was man bezahlen muss, wenn man sofort alles bezahlt, was aber steuerlich nicht zwingend optimal sein muss, und man weiß auch welche Summe an Entgeltpunkten sich aus der Zahlung ergibt.


    Die Auskunft kann man anfordern, wenn man 50 ist.

    Die Zahlung zum Ausgleich von Abschlägen ist die einzige Möglichkeit, die jemand Pflichtversichertes hat, um mehr Geld ins Rentenkonto zu pumpen, abgesehen von mehr verdienen oder länger arbeiten. Freiwillige Beiträge kann man nicht für Zeiträume zahlen, in denen Versicherungspflicht vorliegt.


    2.

    Die Nachzahlung von Beiträgen ist eine Variante von freiwilliger Versicherung, nur nicht für das laufende Jahr, sondern eben weiter zurückliegende Zeiten, die nach "altem Recht" Anrechnungszeit gewesen wären, es heute aber nicht (mehr) sind.

    Hier ist die Berechnung "gewünschtes Entgelt" × Beitragssatz. Man weiß auch sofort, was zu zahlen ist, jedoch gibt es eine gewisse Unschärfe dahingehend, was an Entgeltpunkten endgültig dabei herauskommt. Das weiß man erst, wenn das Durchschnittsentgelt für das Jahr der Zahlung feststeht. Dies kann höher oder niedriger sein als das vorläufige Durchschnittsentgelt. Das ist aber die gleiche Unschärfe, die auch bei laufend Pflichtversicherten auftritt. Wer ungefähr durchschnittlich verdient, kann unter Umständen zunächst mehr als einen Entgeltpunkt für das Vorjahr angezeigt bekommen, später wenn das Durchschnittsentgelt endgültig festgestellt wurde, kann da aber auch eine Wert von knapp unter einem Entgeltpunkt stehen. Oder auch umgekehrt, wenn das Durchschnittsentgelt nach unten korrigiert wird.

  • itschytoo

    Es ist zu erwarten, dass das Durchschnittsentgelt auch in Zukunft steigt, daher ist von der Berechnung her prinzipiell lohnenswerter früher zu zahlen. Aber das ist nur ein Teil der Gesamtkalkulation.


    Regelmäßig ist die Nachzahlung für die 35-jährige Wartezeit nicht notwendig, die wird meist (Einzelfall beachten) auch so erreicht. Wer studiert hat, wird oftmals kaum Chancen haben, 45-jährige Wartezeit zu erfüllen.


    Unter Rendite-Aspekten wäre eine Einzahlung in einen vernünftigen ETF in den allermeisten Szenarien sinnvoller als die Nachzahlung in die Rentenversicherung.


    Muss aber jede(r) für sich selbst entscheiden.

  • Kann man auch für einen Zeitraum nachzahlen in dem man nur einen Minijob ausgeübt hat?

    Nein, man kann wirklich nur für Schul-/Hochschul-Zeiten nachzahlen, die früher mal anerkannt worden wären, heute aber nicht mehr.


    Alles andere muss man spätestens im März des Folgejahres angehen, im Rahmen der "normalen" Zahlung von freiwilligen Beiträgen.

  • Es ist zu erwarten, dass das Durchschnittsentgelt auch in Zukunft steigt, daher ist von der Berechnung her prinzipiell lohnenswerter früher zu zahlen. Aber das ist nur ein Teil der Gesamtkalkulation.

    Genauso sieht es aus, ich zahle seit 5 Jahren ein und es wurde Jahr für Jahr etwas teurer einen Punkt zu erwerben. Wenn man dieses Jahr mal raus lässt.

  • Genauso sieht es aus, ich zahle seit 5 Jahren ein und es wurde Jahr für Jahr etwas teurer einen Punkt zu erwerben. Wenn man dieses Jahr mal raus lässt.

    Ja, bei den Zahlungen zum Ausgleich der Abschläge kann man sich an der entsprechenden Verordnung orientieren (In der Regel ist der Entwurf im Spätsommer online einsehbar.) und schauen, ob es im Folgejahr teurer oder günstiger wird und sich dementsprechend verhalten.


    Bei den freiwilligen Beiträgen (Egal, ob normal oder als Nachzahlung.) weiß wirklich erst hinterher, was dabei herauskommt.

  • Als Nachtrag, momentan sind die Rentenpunkte Ost noch etwas günstiger, nach politischen Willen, ist es bis 2025 dann ausgeglichen. Sollten Punkte Ost und West ausgeglichen werden nimmt die GRV zuerst die günstigere Variante (Ost).

  • Zum Thema Bearbeitungsdauer: Vor 2 Jahren habe ich einen Antrag auf freiwillige Beiträge gestellt. Dieser wurde noch immer nicht bearbeitet. E-Mails werden entweder ignoriert oder man teilt mir mit, ich muss mehr Geduld haben. Anrufen bringt auch nichts.

  • Zum Thema Bearbeitungsdauer: Vor 2 Jahren habe ich einen Antrag auf freiwillige Beiträge gestellt. Dieser wurde noch immer nicht bearbeitet. E-Mails werden entweder ignoriert oder man teilt mir mit, ich muss mehr Geduld haben. Anrufen bringt auch nichts.

    Das hängt wahrscheinlich mit der Auslandsberührung zusammen. (Auch wenn zwei Jahre arg lang ist.)

  • Achso übrigens, im Dezember habe ich tatsächlich die Nachzahlung für mich beantragt. Bin mal gespannt, wann der Bescheid kommt. Vor März rechne ich nicht damit. ;)

    Bei mir hat's 23 Kalendertage gedauert.

    Ich hatte aber auch "Eilt" drauf geschrieben! ;)


    Wird aber auch von DRV zu DRV unterschiedlich sein.

  • Hm, hätte ich dann "Nur keine Eile, bis Anfang Dezember 2023 reicht mir!" draufschreiben sollen? 8o

    Ja, genau so8o


    Ich habe am 28.12. meine letzte Zahlung geleistet, kann mich auch nicht beschweren. Seit letztem Jahr bekomme ich sogar einen Brief mit Bestätigung des Geldeingangs und nach zirka 4 Wochen (wie vorher auch) die Bescheinigung der gekauften Punkte, für mich und für die Steuererklärung. Halte mich mit meckern gegen die GRV also komplett raus.