2 Fragen zur Mietminderung

  • Wenn ein Mieter eine Mietminderung geltend macht, (in diesem Fall wegen eines durch Tauben verschmutzten Balkons), wird nach meiner Information von der Warmmiete gekürzt. Warum? Muss der Vermieter auch anteilig die Heizkosten tragen, die auf dem Balkon ja nicht entstehen?

    Was, wenn der Mangel nicht zeitnah beseitigt wird, z. B. weil es nicht geht. Kann die Mietminderung dann ausgeweitet werden? Bis zu keiner Mietzahlung mehr?

  • Da ist schon mal von vornherein die Frage, ob das überhaupt ein Mangel ist, der eine Mietminderung rechtfertigt. Das Landgericht Berlin hat es mal schön auf den Punkt gebracht: Zu den Eigenarten eines Balkons gehört, dass dort Kontakt zur Natur besteht und deshalb sind natürliche Einflüsse wie Regen, Wind, Insekten, Vögel und deren Folgeerscheinungen im Regelfall keine Mängel, sondern charakteristische Eigenschaften eines Balkons.

  • Es scheint unstrittig zu sein, dass Tauben Schuld des Vermieters sind, bzw. der Vermieter muss etwas zur Taubenabwehr unternehmen. Leider. Rechtssprechung ist nicht immer logisch wie der „normale Menschenverstand“. Meine Frage ist nun eher, wenn ich nichts weiter unternehme um die Tauben abzuwehren, die Miete schon gekürzt wurde, kann diese dann immer weiter gekürzt werden?

  • Achtung keine Rechtsberatung!


    Was hast du als Vermieter bisher gegen die Tauben unternommen?

    Sind die Tauben immer da (Taubenplage) oder ist ab und zu mal ein Kothäufchen auf dem Balkon?

    Füttern die Mieter die Tauben und haben diese so angelockt?


    Alles Fragen die im zweifel bei Gericht wichtig werden können.


    Ein nicht nutzbarer Balkon wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Meistens wird eine Mietminderung zwischen 5-10% als gerechtfertigt angesehen. Bei Taubenbefall in extremen Fällen wurden auch schon 35% als gerechtfertigt anerkannt.


    Eine Mietminderung auf 0 ist nur weil der Balkon nicht nutzbar ist meiner Meinung nach nicht möglich. Es muss immer im Verhältnis zur Nutzbarkeit der Wohnung und der Art der Beeinträchtigung stehen. Eine 100qm Wohnung mit 5qm Balkon ist ja tortzdem nutzbar.

    Eine 40qm Wohnung ohne Heizung und Warmwasser eher nicht bis kaum ;)


    Sollten die Mieter die Miete ungerechtfertigt oder überproportional kürzen und über die magische Grenze des Mietrückstands kommen kann ihnen auch gekündigt werden.


    Der Kommentar spiegelt mein privates Wissen und Meinung wieder und ist keine Rechtsberatung. Hierfür bitte die zuständige Berufsgruppe aufsuchen