PKV Wechseln: Berücksichtungen von Rückstellungen

  • Ich möchte gerne von der Barmenia zur Arag wechseln (PKV+Pflegeversicherung) weil die Prämie niedriger ist: mein Beitrag pro Monat inkl. BRE, Arbeitgeberanteil, etc. ist dort 140€ (Ara) vs. 175€ (Barmenia). Ich gehe nie zum Arzt gehe bzw. überdurchschnittlich gesund bin. Falls es doch was ernstes gibt, wäre mein Selbstbehalt nur €1500 (Arag) vs. €3500 (Barmenia). Jedoch frage ich es langfristiger bei Barmenia günstiger ist als bei Arag weil ich bei Barmenia 35.000€ Rückstellung gebildet habe und ich sie nicht mitnehmen darf (Vertrag wurde vor 2009 geschlossen*). Aber ist das nicht ein Denkfehler weil die Prämienentwicklung bzw. Beitragsstabilität (gibt es hier ein Unterschied?) doch unabhängig von meiner persönlichen Rückstellung ist sondern der Rückstellung der gesamten Versicherungsgemeinschaft ist*. In anderen Worten die mitgenommen Rückstellungen würden ja an die Versicherungsgemeinschaft gehen bzw. ich würde von den bisherigen Rückstellungen der Versicherungsgemeinschaft profitieren. Ist denn nicht die Prämie und Prämienentwicklung von demselben Menschen der in Fall 1 schon lange bei Versicherung war und im Falle 2 gerade dazu kommt, die Selbe?



    Die bei namenhaften Portalen angegebene Beitragsstabilität bei Arag ist „exzellent“ und die bei Barmenia nur „gut“, das würde auch für ein Wechsel sprechen. Sind diese Annahmen alle korrekt oder habe ich ein Denkfehler irgendwo?



    MfG, FG




    *https://www.axa.de/beitragsentwicklung : „Entwicklung des Versichertenbestandes: Die Tarifbeiträge werden immer für eine Tarifgemeinschaft kalkuliert. Deshalb werden auch die Alterungsrückstellungen nicht für einzelne Personen, sondern für alle Versicherten in einem Tarif gebildet. Verlässt ein Versicherter das Unternehmen (z.B. durch Kündigung), bleiben seine Alterungsrückstellungen - zumindest teilweise - der Tarifgemeinschaft erhalten. Jeder Einzelne der Tarifgemeinschaft profitiert davon und muss selbst entsprechend weniger Alterungsrückstellungen aufbauen.“

  • Nach mehr als 14 Jahren Laufzeit den Versicherer zu wechseln, sollte man sich mindestens 3x überlegen, was auch immer "namenhafte Portale" dazu zu wissen meinen.


    Bei den +14 Jahren ist hier angenommen, dass (fast) die ganze Zeit bereits Alterungsrückstellung gebildet wurde. Die genannten 35 T€ lassen darauf schließen.


    Außerdem:
    1) Neue Gesundheitsprüfung: Ist nach +14 Jahren nicht doch der Lack schon ein wenig ab?

    2) Welche Leistungsunterschiede außer den genannten Selbstbehalten bestehen? Klar, 3.500 € Selbstbehalt, auf die muss man erst einmal kommen.

    3) Die Möglichkeit, später mal vielleicht doch in den Standardtarif zu wechseln, wird dem Eimer anvertraut.


    Aber wer auf Teufel komm raus wechseln will, der soll halt wechseln.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Der alte ist doch noch ein Bisextarif, oder?


    Als AN eine hohe SB zu wählen, halte ich auch für bedenklich. Gibt doch so schöne Tarife mit hoher Beitragsrückerstattung, wo man als AN letztlich fast gar nichts mehr bezahlt, da die BRE nur an den AN fließt.

  • Hallo Alexis,

    vielen Dank für den Wertvollen Feedback zu 1 & 2. Gerade zu den Leistungsunterschieden mache ich mir noch ein paar Gedanken. Was ist den mit "wird em Eimer anvertraut" gemeint bei 3) ? Kann ich nicht recht leicht oder sogar gesetztlich verpflichtend zumindest immer zu einem Tarif mit mehr Leistung wechseln?


    VG, SF

  • Bei der Option Standardtarif geht es nicht um mehr Leistung, sondern um weniger Leistung zu erträglicheren Kosten.