freiwillige Krankenversicherung in der GKV

  • Hallo zusammen,

    ich bin selbständig und betreibe seit Jahren ein kleines Gewerbe mit bescheidenen Einkünften.

    Eine Krankenversicherung in einer privaten KV kam für mich wegen des Risiko steigender Beiträge im Alter nicht in Frage.

    In bin daher schon lange als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert. Dort muss ich sämtliche Einkommensarten für die Beitragsberechnung angeben. Darunter sind auch Mieteinnahmen, welche ich aus einer vor Jahren erworbenen Immobilie erziele.

    Diese Anlage habe ich als Altersvorsorge geplant, da ich als langjähriger Selbständiger keine nennenswerten Rentenansprüche habe. Im vorletzten Jahr hatte ich in meinem Gewerbe keine Einnahmen erzielt. Es kam sogar ein Verlust von einigen tausend € zustande. In meinem Einkommenssteuerbescheid wurde dieser Verlust mit den positiven Mieteinnahmen und einem kleineren Betrag an Zinseinküften verrechnet. Ich konnte also mit dem Verlust in meinen Gewerbe die anderen Einnahmen mindern.

    Die Krankenkasse sah das jedoch anders. Sie ignorierte schlicht die negativen EInnahmen aus dem Gewerbebetrieb und zog lediglich die positiven Einkünfte aus Vermietung und Zinsertrag zur Beitragsermittlung heran.

    Ist das rechtens??

    Ich meine: Was dem Finanzamt recht ist sollte doch auch der Sozialversicherung billig sein.

    Oder habe ich da ein völlig falsches Rechtsempfinden?

  • Hallo.


    Steuer- und Sozialversicherungsrecht fallen an einigen Stellen auseinander.

    Andererseits können Bescheide ja auch durch Widerspruch angefochten und überprüft werden.


    Teilweise wird man aus den Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände schlau. Vielleicht da einmal schauen.