Mieter zahlt Kaution nicht zurück, was ist mit der NK-Abrechnung

  • Hallo Liebe Community,


    ich habe folgendes Problem:

    Meine alte Wohnung habe ich zum 31.07.2022 aufgegeben.

    Der Vermieter hatte bei der Wohnungsübergabe leider keine Zeit und war dementsprechend bei der Übergabe und Erstellung des Übergabeprotokolls nicht dabei.

    Die Wohnung wurde ohne erkennbare Mängel übergeben und dies wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten.

    Ein Paar Wochen später rief der Vermieter mich an, weil der neue Mieter einen Sprung an der Toilettenschüssel entdeckt hatte. Der Vermieter beschuldigt nun mich, dass ich dies mutwillig kaputt gemacht habe (Die Toilette ist schon mind. 10-15 Jahre alt).

    Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Vermieter meine Kaution abzgl. der NK in den nächtsen Tagen zurückzahlt. Vergeblich.


    Ich habe meinem Vermieter schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Kosten für die Toilette über meine PHV laufen lassen (obwohl ich den Schaden nicht verursacht habe) und ihn gebeten, mir meine Kaution zurückzuzahlen. Ebenfalls vergeblich. Ich wurde wieder ignoriert.


    Zeit ist verstrichen und ich habe ihn nochmals per WhatsApp auf mein Schreiben aufmerksam gemacht. Er hat es gelesen und ignoriert.


    Nun habe ich letztens auf Finanztip gelesen, dass wenn der Vermieter die NK-Abrechnung für 2021 erst in 2023 verschickt oder von der Kaution abzieht, ist dies nicht rechtens.


    Stimmt das? Könnte mir hierzu jemand ein Gesetz nennen? und Bestenfalls einen Tipp geben wie ich mit der geschilderten Situation weiter machen soll?


    Vielen Dank im Voraus.


    Liebe Grüße


    Franzi

  • Ich würde dem VM eine letzte Frist setzen und ihn darauf hinweisen, dass es im Anschluss rechtliche Schritte gibt, deren Kosten zu seinen Lasten gehen.

    Wenn er nicht reagiert, einen Mahnbescheid beantragen. Spätestens dann muss er reagieren.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ein Paar Wochen später rief der Vermieter mich an, weil der neue Mieter einen Sprung an der Toilettenschüssel entdeckt hatte. Der Vermieter beschuldigt nun mich, dass ich dies mutwillig kaputt gemacht habe (Die Toilette ist schon mind. 10-15 Jahre alt).

    Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Vermieter meine Kaution abzgl. der NK in den nächtsen Tagen zurückzahlt. Vergeblich.


    Ich habe meinem Vermieter schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Kosten für die Toilette über meine PHV laufen lassen (obwohl ich den Schaden nicht verursacht habe) und ihn gebeten, mir meine Kaution zurückzuzahlen. Ebenfalls vergeblich. Ich wurde wieder ignoriert.

    Hat die PHV schon gezahlt oder grübelt sie noch darüber, warum der Schaden erst einige Wochen nach dem Auszug und nicht schon bei der Wohnungsübergabe aufgefallen war?


    Btw - so wie das hier geschildert wurde (du hast den Schaden ja gar nicht verursacht), ist es sue Versicherungsbetrug. Geht zwar "nur" um einen 3stelligen Betrag, ändert aber nichts an der Tatsache.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wie macht man ein Übergabeprotokoll ohne Mitwirkung des Vermieters?


    Über die Kaution muss abgerechnet werden, wenn feststeht, dass keine Ansprüche des Vermieters mehr aus dem Mietverhältnis bestehen. Das setzt voraus, dass die Nebenkosten für 2022 abrechnungsreif sind. Und das dürfte erst nach dem 01.01.2023 der Fall sein.


    Was die Versicherung angeht, es ist zulässig und sogar als Obliegenheit vorgeschrieben, den Schaden zu melden, wenn von dritter Seite Ansprüche erhoben werden. Die Prüfung, Erfüllung oder Ablehnung der Forderung ist dann Sache der Versicherung. Einen Betrugsversuch kann ich da nicht erkennen. Spannender ist die Frage, ob gemietete Sachen mitversichert sind, das ist bei der Privathaftpflicht oft nicht der Fall und hängt von der Vereinbarung im konkreten Fall ab.

  • [...]

    Was die Versicherung angeht, es ist zulässig und sogar als Obliegenheit vorgeschrieben, den Schaden zu melden, wenn von dritter Seite Ansprüche erhoben werden. Die Prüfung, Erfüllung oder Ablehnung der Forderung ist dann Sache der Versicherung. Einen Betrugsversuch kann ich da nicht erkennen. Spannender ist die Frage, ob gemietete Sachen mitversichert sind, das ist bei der Privathaftpflicht oft nicht der Fall und hängt von der Vereinbarung im konkreten Fall ab.

    kann sein, dass ich da etwas voreilig war. Gemeldet werden muss es wie geschildert. In Richtung Betrug geht es erst, wenn sie es anschließend der PHV ggü. so darstellt, als hätte sie (wider besseres Wissen) den Schaden selbst verursacht.


    Mit dem Sprung in der Schüssel ist es ja in etwa so wie mit dem Dachschaden: Der eine fällt gleich auf, der andere erst später. 8)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • -Wer war den für den Abwesenden Vermieter bei der Wohnungsübergabe zugegen?

    -Einschaltung PHV ist ok, da sachlich zuständig. Sie lehnt ja auch unberechtigte Forderungen des Vermieters ab und gewährt hierzu Rechtsschutz.

  • Wegen eines 20€-Artikels würde ich als Vermieter persönlich kein Fass aufmachen und auch keine Energie rein stecken. Kaufen, selbst montieren, fertig. Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig wäre, würde ich nur den Zeitwert ersetzt bekommen. Das steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, wenn denn überhaupt ein Betrag nach 15 Jahren dabei herumkommt. Vor allem aber würde ich den neuen Mieter nicht mit dem Thema belasten.


    Die Fristen für die Betriebskostenabrechnungen ergeben sich aus § 556 Absatz 3+4 BGB, aber eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall kann und will ich nicht leisten. Wichtig ist im Allgemeinen, was nachweisbar vereinbart wurde, solange es sich im Rahmen der Gesetze und der Urteile zum Thema bewegt, und wie hoch im Zweifel die Bereitschaft ist zu klagen und erst mal die Gerichtskosten vorzustrecken. Wenn man hier keine Erfahrungen hat, ist das Thema bei einem "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" (mit genau dieser Bezeichnung) gut aufgehoben.


    Ich würde wohl erst mal bis zum 01.01.2023 nichts machen und hoffen, dass die Betriebskostenabrechnung bis dahin nicht kommt und mich dann dem Thema Kautionsabrechnung widmen.

  • Wie macht man ein Übergabeprotokoll ohne Mitwirkung des Vermieters?


    Über die Kaution muss abgerechnet werden, wenn feststeht, dass keine Ansprüche des Vermieters mehr aus dem Mietverhältnis bestehen. Das setzt voraus, dass die Nebenkosten für 2022 abrechnungsreif sind. Und das dürfte erst nach dem 01.01.2023 der Fall sein.


    Was die Versicherung angeht, es ist zulässig und sogar als Obliegenheit vorgeschrieben, den Schaden zu melden, wenn von dritter Seite Ansprüche erhoben werden. Die Prüfung, Erfüllung oder Ablehnung der Forderung ist dann Sache der Versicherung. Einen Betrugsversuch kann ich da nicht erkennen. Spannender ist die Frage, ob gemietete Sachen mitversichert sind, das ist bei der Privathaftpflicht oft nicht der Fall und hängt von der Vereinbarung im konkreten Fall ab.


    Hat die PHV schon gezahlt oder grübelt sie noch darüber, warum der Schaden erst einige Wochen nach dem Auszug und nicht schon bei der Wohnungsübergabe aufgefallen war?


    Btw - so wie das hier geschildert wurde (du hast den Schaden ja gar nicht verursacht), ist es sue Versicherungsbetrug. Geht zwar "nur" um einen 3stelligen Betrag, ändert aber nichts an der Tatsache.

  • Vielen Dank für zahlreichen Antworten.


    Der Versicherung habe ich noch nichts gemeldet, das war nur ein Angebot von mir an den Vermieter weil ich ja nichts kaputt gemacht habe.


    Bei der Wohnungsübergabe waren nur der neue Mieter, mein Partner und ich dabei.

    Der Vermieter hatte den Termin vergessen.

  • Bei der Wohnungsübergabe waren nur der neue Mieter, mein Partner und ich dabei.

    Der Vermieter hatte den Termin vergessen.

    Ehrlich gesagt, hätte ich da den Termin platzen lassen.
    Mit der Unterschrift des Vermieters wäre ja auch die Rückzahlung der Kaution sicher gewesen.
    Und wenn irgendwann mal ein Sprung an der Toilettenschüssel auftritt, kann ja die Ursache nicht einfach rückdatiert werden. Das würde ich mir nicht anlasten lassen.

  • Ehrlich gesagt, hätte ich da den Termin platzen lassen.

    Wofür?! Weder Mieter noch Vermieter ist gezwungen, einen gemeinsamen Übergabetermin auszumachen oder ein Protokoll zu schreiben, aber wenn man als Exmieter mit den Neumietern zusammen den Zustand dokumentieren kann, dann ist es nicht nachteilig. Der Sprung in der Schüssel wird im Protokoll wohl nicht drin stehen.