EEG Umlage bereits eingepreist?

  • Hi,


    auf Nschfrage bei meinem Energieversorger wie es mit der Preisanpassung nach dem gesetzl Wegfall der EEG Umlage funktionieren würde, bekam ich die Antwort:


    "Vertragsabschlüsse nach dem 23.02.2022 sind nicht betroffen, da der Wegfall der EEG-Umlage bereits in unserer Preiskalkulation enthalten ist."

    Dazu finde ich jedoch nichts in meinem Vertrag, zudem frage ich mich, wie eine Art Steuer bis zu ihrer Abschaffung vorher schon vom Betreiber rausgerechnet werden kann?


    Weiß jemand dazu mehr?

  • Grundsätzlich ist die Aussage des Versorgers richtig, siehe § 118 Absatz 39 des Energiewirtschaftsgesetzes. Bei Verträgen, die nach dem 22. Februar 2022 abgeschlossen wurden, muss sie nur herausgerechnet werden, wenn sich das aus der Vertragsgestaltung im Einzelfall ergibt.

  • ok, vielen Dank.


    Bonusfrage: Wenn der Vertrag vom Energieversorger am 12.2.22 bestätigt wurde mit Beginn 26.2.22 ( Mindestvertragslaufzeit 24 Monate).

    In 03.2022 findet ein Umzug des Kunden statt, der Vertrag wird "mitgenommen".

    Was gilt dann?

  • Kann man einen Vertrag mitnehmen? Ich dachte es gelten überall andere Preise (schon weil die Infrastruktur des örtlichen Netzbetreibers unterschiedlich kostet).
    Also wenn Du den Vertrag "mitnehmen" konntest, bedeutet das für mich, dass zwar die Laufzeiten bleiben aber sich der Preis eventuell anpasst hat (im März)!?


    Das ist vermutlich einfach, wenn Du innerhalb des selben ortes umgezogen bist.

  • Wir sind inapp 600 km weiter gezogen. Lt Vertrag bleibt dieser bestehen, wenn mein Anbieter dort liefern kann. Das kann er, also konnte ich die regional günstigen Preise des Wegzugortes übernehmen. Gleichwohl hat mir der Anbieter nach der Umzugsmitteilung ein neues "Willkommensschreiben" zugemailt. Jedoch meine ich, bleibt die 24 monatige Vertragslaufzeit ab dem ersten Tag der Lieferung im alten Wohnort.

  • Da kommt es darauf, wie die Vertragsgestaltung im konkreten Fall ist. Aber üblich ist das nicht, normalerweise wird in der Konstellation der alte Vertrag beendet und ein neuer abgeschlossen.