Rechtsschutzversicherung

  • Hallo,
    die Ausführungen zur Folge-Ereignis-Theorie mit Beispiel "Mietvertrag" sind m.E.nicht richtig.
    Diese Theorie,wie auch die Kausal-Ereignis-Theorie gelten nur bei dem Schadenersatz RS.
    Eine Stellungnahme der Autoren wäre nett.


    trumpet

  • Das klingt alles sehr verbissen. Ich habe diesen Thread leider nicht ganz verstanden.


    Der Rechtsschutzversicherung (Quelle: http://www.testrechtsschutzversicherung.de/ ) ist das Ereignis des Schadesfalls oder die Sachlage an sich nicht wichtig. Bevor eine Haftung übernommen werde kann, muss geprüft werden, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Kausalität spielt in keinen Fall eine Rolle. Nur für den Richter und die Anwälte sind diese Ketten sehr wichtig.

  • Guten Morgen,
    ich stelle folgendes fiktives Schadenbeispiel zur Diskusion:30jähriger Angestellter,verheiratet,2 Kinder
    Kauf eines neuen Fahrrads am 1.2.14,mit Beginn 1.3.14 schließt er RS,BU und private Unfallvers ab.Am 1.9.14
    schwerer Unfall mit dem Rad mit der Folge,daß er auf Dauer ein Pflegefall bleibt.Unfallursache ein Lenkerbruch.
    Sachverständige stellen fest,daß bei der Produktion des Lenkers schwerwiegende Fehler gemacht wurden.Die
    Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller werden sicherlich höher als 1Million.
    Weiterhin gibt es Probleme mit der BU und Unfallvers.
    Wie verhält sich der RS Versicherer.?
    Gruß
    trumpet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    genau diese Fälle sind sehr diffizil. Unsere RAin ist alle Urteile hierzu durchgegangen, eine konsistente Rechtssprechung lässt sich nicht ableiten. Die Frage hier wird sein: Der VN macht Haftung gegenüber dem Radhersteller und/oder dem Händler geltend. Wird als Rechtsschutzfall a) der Kaufvertrag definiert => kein Rechtsschutz oder b) die Weigerung des Herstellers/Händlers, Haftung zu übernehmen => Rechtsschutz besteht.
    Es ist sehr bedenklich, wie oft offensichtlich jemand gegen seine eigene Rechtsschutzvers. klagt!


    VG

  • Hallo,
    m.E.kommt es bei dem SchadenersatzRS darauf an ob der RS Versicherer die Kausal-Ereignis oder die
    Folge-Ereignis-Theorie anwendet.Der VersFall bei der KauTheorie wäre der Herstellungsbzw.das in den Verkehr
    bringende Datum des Produkt-somit kein VersSchutz..Bei der FolgeE-Theorie wäre der VersFall der Unfalltag/1.9.14 somit
    besteht Vers.Schutz.
    Der Streit mit z.B.dem Unfallvers wegen unterschiedlicher Ansichten zum Inv.Grad fällt unter den VertragsRS.
    Hier wäre der VersFall das Datum des entsprechenden Ablehnungschreiben des UnfallVersicheres.Somit
    Vers.Schutz.
    trumpet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich stimme Ihnen im Prinzip zu. Für das Beispiel scheint die Folgeereignistheorie zu greifen. Unsere Recherche bezog sich auf alle Bereiche, also nicht nur den Schadensersatz-RS, sondern bspw. auch auf den Widerruf von Lebensversicherungen.
    Unstrittig scheint mir der obige Fall in Hinsicht auf die Unfallvers.


    VG

  • Unbedingt zur Übersicht hinzufügen sollte man m.E. das Portal finanzen.de.
    Grade auf dem Gebiet der RSV bietet es die beste Übersicht: Hier werden die im Artikel genannten Faktoren wie zB freie Anwaltswahl und der Entfall der SB bei ausschließlich Erstberatung klar kommuniziert. In den von Ihnen genannten Portalen ist das nicht der Fall! Da darf man sich durch seitenweise AGB wühlen, um diese doch sehr relevanten Punkte selber rauszusuchen, weil sie im Vergleich nich erwähnt werden.


    Bitte korrigieren!