Rentenpunkte kaufen, unbekannter "Punktestand" - vorsichtshalber Antrag stellen??

  • Hallo zusammen,


    im aktuellen FT-Newsletter ist ja über das Thema Rentenpunkte nachkaufen berichtet.

    Ich habe mich mit diesem Thema vor ca. 2 Jahren mal beschäftigt und bei der DRV einen Antrag gestellt um eine Übersicht über meine Beitragszeiten zu erhalten und ggf. Nachzahlung leisten zu können. Ich habe etwas länger studiert und dann in vielen befristeten Arbeitsverhältnissen gearbeitet. Es waren auch immer mal Zeiten mit Arbeit im EU-Ausland dabei.... Daher etwas komplexer und dauert wohl auch länger bei der DRV das zu klären:

    Meinen Antrag auf Kontenklärung habe ich im Februar 2021 eingereicht - also vor bald 2 Jahren. Ich rufe hin und wieder an und frage wie der Stand der Dinge ist. hin und wieder musste ich irgendwelche Zeugnisse o.ä. einreichen.

    Am Telefon haben sie mir auch gesagt, dass auf jedenfall Zeiten für Schule und Studium fehlen.


    Jedenfalls weiß ich leider nicht über meinen "Kontostand" bescheid. Weiß aber, dass es eher nicht so rosig aussieht.

    Ein wichtiger Punkt wäre zum Beispiel zu wissen ob ich auf die 35 Jahre kommen (kann) die es braucht um mit 63 in Rente zu gehen.

    Also ich kann mir gut vorstellen, dass es in meinem Fall nötig sein wird, das ein oder andere Jahr nach zu kaufen...


    Daher die Frage:

    Kann ich mir die "günstigen" Konditionen irgendwie sichern, bis ich weiß was Sache ist??

    Sollte ich einfach mal so einen Antrag stellen oder eine Art Brief aufsetzen?

    Kann man die aktuellen Konditionen irgendwie "mitnehmen" - ist ja schließlich nicht meine Schuld, wenn die dort so lahm arbeiten oder??


    Bin für jeden Tip dankbar!

    Viele Grüße

  • Hallo.


    Abschlagsausgleich (Antrag ab 50 stellen):


    Bei Antrag (nicht Zeitpunkt der Zahlung) in 2022: günstig wie nie.



    Nachzahlung (Antrag bis 45 stellen):


    Spätere Berechnung mit endgültigem Durchschnittsentgelt: Einzahlung mit Unschärfe hinsichtlich Effekt. (Bis 45 keine Eile geboten.)



    Falls die Kontenklärung aktuell läuft, hemmt dieses Verfahren den Ablauf der Antragsfrist für die Nachzahlung. Also im Zweifel den Antrag stellen und im Antrag vermerken, dass die Zahlung nach Abschluss der Kontenklärung erfolgen soll.

  • Hallo Referat Janders,

    Danke für Ihre Antwort, die ich erst jetzt gesehen habe. (Ich dachte ich bekomme eine Mail bei neuem Beitrag - da kam aber keine...).


    Ich bin noch unter 40 Jahr alt.

    Verstehe ich Ihren Beitrag richtig, dass für mich in diesem Fall keine Eile geboten ist?

    Wieso ist das so? Ich verstehe nicht ganz was Sie meinen mit

    Spätere Berechnung mit endgültigem Durchschnittsentgelt: Einzahlung mit Unschärfe hinsichtlich Effekt.


    Kann ich meinem Fall von den günstigen Konditionen im Jahr 2022 nicht profitieren?


    Vielen Dank für die hilfreiche Antwort bisher!

    Beste Grüße, Vilma

  • An der Stelle ist der Newsletter leider weniger präzise als ich es mir wünschen würde, aber das trifft auf fast jeden Presseartikel zu dem Thema zu.


    Die "günstigen" Bedingungen betreffen aber nur die Berechnung von zusätzlichen Entgeltpunkten zum Ausgleich von Abschlägen.


    Die Nachzahlung wird nach einer anderen Vorschrift berechnet. Wenn man in 2022 jetzt für Zeiten der Ausbildung (beispielhaft April 2010) nachzahlt, dann läuft das folgendermaßen ab:

    Es soll ein Entgelt von 1.000 Euro nachgezahlt werden. 1.000 × 18,6% = 186 Euro sind zu zahlen.


    Die Entgeltpunkte, die sich aus dieser Zahlung ergeben, werden zwar dem April 2010 gutgeschrieben, aber nach den Werten des Jahres 2022 berechnet.

    1.000 Euro (Entgelt für den Zeitraum) / Durchschnittsentgelt für 2022 = ???

    Aktuell kennen wir nur das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022. Dies wäre aber nur relevant, wenn der Rentenbeginn 2022 oder 2023 wäre. Bei einem späteren Rentenbeginn wird mit den endgültigen Werten des Durchschnittsentgeltes gerechnet und diese können entweder höher oder niedriger sein als das vorläufige Durchschnittsentgelt.

  • ...

    Am Telefon haben sie mir auch gesagt, dass auf jedenfall Zeiten für Schule und Studium fehlen.

    ...

    Unverständlich. Jemand unter 40 muss doch wissen, wann und wo man zur Schule gegangen ist oder studiert hat. Und zumindest seine Abschlusszeugnisse hebt doch auch jeder vernünftige Mensch auf. Falls nicht, kann bei Schule/Uni eine Bescheinigung angefordert werden. Ein klein wenig Mitwirkung ist allerdings schon nötig.

  • Hallo Wilma,

    ich finde es durchaus positiv, dass du dir schon in deinem Alter Gedanken zur Rentenversicherung machst. Leider war ich schon über 50, als ich mich damit beschäftigte und die Zeit bis zum Rentenalter war einerseits schnell vergangen, andererseits zu kurz, um noch ein ausreichend zweites Standbein aufzubauen. Bei dir wäre das gerade noch rechtzeitig und die Klärung diese speziellen Zeiten kann dauern. Hättest du nämlich einige Jahre früher damit begonnen, hättest du vieles zeitnaher erledigen können. Seit 2019 beobachte ich eine zunehmende Auslastung der Mitarbeiter. Das wird duch die nachfolgenden Babyboomer-Jahrgänge noch massiv verstärkt.

    Ich hatte mir 2018 deshalb ein Reiner Kartenlesegerät für den Perso besorgt, um auf mein Rentenkonto zeitnah zugreifen zu können. Digitale Mitteilungne liefen per DE-Mail, das viele heute noch nicht kennen und viele Behörden dazu keinen Schimmer haben - einfach traurig, diese Rückständigkeit. Damals war alles auch noch zeitnah in Wochenfrist möglich, heute eine Utopie.

    Wenn du alle Zeugnisse noch aufbewahrt hast, sollte es keine Probleme bereiten.

    Beachte aber bitte die Zehn-Jahres-Frist, da wird es zunehmend schwieriger mit den Abschriften.

    Eine örtliche Rentenberatung ist auch nicht schlecht, da diese Mitarbeiter entsprechende Zugriffsmöglichkeiten haben.

    Und das erwähnte Rentenforum ist eine sehr gute Adresse, da war ich füher öfters tätig.

    Wünsche dir viel Erfolg!

    Grüße