Berufsunfähigkeitsversicherung - neue Tätigkeit möglich?

  • Liebes Forum,
    bin bei der Nürnberger berufsunfähigkeitsversichert. Wegen Rückenbeschwerden wurde bei mir eine Berufsunfähigkeit im Jahr 2019 auch anerkannt. Ich war davor als Handwerker im Angestelltenverhältnis tätig. Zwischenzeitlich führte ich eine Umschulung durch und könnte ab nächsten Jahr einen Job als Techniker bei einem Energieversorgungsunternehmen in der Region beginnen. Kann die BU-Versicherung dann sagen, dass sie nicht mehr zahlen muss?

  • Um diese Frage vernünftig zu beantworten, müsste man erst mal wissen, was in den konkreten Bedingungen des Tarifs aus dem Jahr XY zum Thema konkrete Verweisung steht. Dabei geht es um die Frage, ob der neue Beruf von Ausbildung, sozialer Wertschätzung etc. auf vergleichbarem Niveau liegt. Wenn man dann noch über X% (häufig 80%) des vorherigen Einkommens verdient, dann wird die Zahlung der BU Rente eingestellt. Ist ja irgendwie auch verständlich.


    Bei der Vergleichbarkeit der Tätigkeit gibt es Interpretationsspielraum. Final wird das ggf. vor Gericht geklärt. Techniker klingt für mich höherwertig. Wenn die im Bedingungswerk definierte Einkommensgrenze überschritten wird, dürfte also vermutlich keine BU Rente mehr gezahlt werden.


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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Sie sprechen einen interessanten Fall an. Ich würde sagen, es kommt darauf an, ob in Ihrem BU-Vertrag eine abstrakte oder eine konkrete Verweisungsklausel enthalten ist. Sollte Sie die Nürnberger Versicherung auf eine konkrete Tätigkeit verweisen können, fürchte ich, dass Ihnen die Ansprüche aus dem BU-Vertrag abhanden kommen könnten. Ich verweise insofern auf ein Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg vom 07.11.2022 (Aktenzeichen: 8 U 2115/20), welche Sie auf der Homepage der Versicherungsrechts-Kanzlei Nürnberg im Volltext nachlesen können.

    [Links wurden von der Moderation entfernt]

  • Hm, was hat der geschilderte Fall jetzt mit einer abstrakten Verweisung zu tun? :/

    Das Verlinken auf die eigene Website ist hier übrigens nicht gerne gesehen - würde ich sonst auch gerne öfters. :)

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  • MuellerSigi , haben Sie das Interesse an Ihrer eigenen Frage verloren?

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