Hallo,
angenommen, man möchte seine private KV wegen unberechtigter Beitragserhöhungen verklagen, die seit mehreren Jahren (2017) erfolgte. Dass diese unberechtigt waren, hat man erst kürzlich erfahren durch entsprechende Veröffentlichungen. Mal angenommen, man hatte 2017 eine andere Rechtsschutzversicherung (RSV) als die jetzige und von 2018 bis 2021 auch eine andere RSV, war jedoch lückenlos versichert. Nun gibt es die sogenannte "Einjahresregel" , die die Versicherungsnehmer (VN) davor schützen soll, dass der Versicherer sich auf Vorvertraglichkeit berufen und die Übernahme ablehnen kann. Mal angenommen, diese Einjahresregel ist in den letzten beiden Versicherungsverträgen enthalten. Und mal angenommen, der VN hat erst jetzt 2022 von den Vertragsverletzungen Kenntnis erhalten und jetzt die derzeitige Versicherung um Rechtsschutz ersucht. Und mal angenommen, der letzte Vertrag begann am 1. Dezember 2021 und angenommen, der davor lief ab 1. Dezember 2017. Und angenommen, die erste unberechtigte Beitragserhöhung erfolgte ab 1. Mai 2017 und dann immer ab dem 1.1. des Folgejahres bis zuletzt 2022.
Wie ist die Einjahresregelung nun zu interpretieren ? Welche Versicherung muss nun eintreten? Kann die jetzige Versicherung sich auf einen Dauerverstoss berufen, der 2017 eingetreten ist und damit die Leistung ablehnen? Oder muss sie eintreten, da der erste Verstoss mehr als ein Jahr zurückliegt? Bzw. kann sie auch deshalb ablehnen, da der vorletzte Verstoss vom 1.1.2021 weniger als 12 Monate her ist und ist sie dann auch berechtigt, den letzten Verstoss von 2022 abzulehnen, da beide Fälle zusammenhängen? Könnte jedoch eher die vorletzte Versicherung zur Leistung verpflichtet sein ? Nach den Versicherungsbedingungen könnten Ansprüche noch innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages geltend gemacht werden.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen!