Guten Tag,
Ich habe folgende Frage bezüglich Eintritt in die Rentner KV in Bezug auf die 90/10 Bestimmung.
Bei Rentenbeginn muss ich in der zweiten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit 90 % der Versicherungszeit in der gesetzlichen KV versichert gewesen sein. Derzeit und bis zum Renteneintritt bin ich gesetzlich versichert.
Bei meinem gesetzlich geregelten Eintritt ins Rentenalter wird mir ein Jahr fehlen, um Vorgabe 90/10 zu erfüllen. Ist es möglich, dieses eine Jahr (das erste Jahr als Rentner) als freiwillig Versicherter in der bisherigen gesetzlichen Kasse zu bleiben und meine Beiträge weiter zu begleichen, um dass 12 Monate später, wenn dann die Voraussetzungen jetzt erfüllt sind, in der Krankenkasse der Rentner beizutreten?