KVDR

  • Guten Tag,


    Ich habe folgende Frage bezüglich Eintritt in die Rentner KV in Bezug auf die 90/10 Bestimmung.


    Bei Rentenbeginn muss ich in der zweiten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit 90 % der Versicherungszeit in der gesetzlichen KV versichert gewesen sein. Derzeit und bis zum Renteneintritt bin ich gesetzlich versichert.


    Bei meinem gesetzlich geregelten Eintritt ins Rentenalter wird mir ein Jahr fehlen, um Vorgabe 90/10 zu erfüllen. Ist es möglich, dieses eine Jahr (das erste Jahr als Rentner) als freiwillig Versicherter in der bisherigen gesetzlichen Kasse zu bleiben und meine Beiträge weiter zu begleichen, um dass 12 Monate später, wenn dann die Voraussetzungen jetzt erfüllt sind, in der Krankenkasse der Rentner beizutreten?

  • Bei meinem gesetzlich geregelten Eintritt ins Rentenalter wird mir ein Jahr fehlen, um Vorgabe 90/10 zu erfüllen. Ist es möglich, dieses eine Jahr (das erste Jahr als Rentner) als freiwillig Versicherter in der bisherigen gesetzlichen Kasse zu bleiben und meine Beiträge weiter zu begleichen, um dass 12 Monate später, wenn dann die Voraussetzungen jetzt erfüllt sind, in der Krankenkasse der Rentner beizutreten?

    Hallo.


    1. KVdR beschreibt eine andere Begründung für Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, es bleibt aber grundsätzlich bei der bisherigen Krankenkasse.


    2.

    Der Plan funktioniert nicht, da die 9/10-Belegung auch bei einer späteren Überprüfung auf das Datum des Rentenantrages abstellt.


    Was funktionieren könnte, wäre den Rentenantrag nach hinten zu verschieben. Dadurch verlängert sich der Betrachtungszeitraum und damit auch der Anteil der anrechenbaren Zeiten. Kinder sind alle berücksichtigt? Die bringen pro Stück 3 Jahre an unterstellter Versicherungszeit für die 9/10-Belegung.

  • Man kann also mit dem Eintrittsdatum in die Rente etwas "spielen", sprich den Eintritt so wählen, daß die 9/10-Regelung erfüllt ist.

    Und was, wenn man kurz vorher seine Arbeit verliert / das Arbeitsverhältnis endet oder enden muß, wenn man also für die "notwendige Restzeit" nicht erwerbstätig ist, dann wäre was angesagt? Sich einen kleinen versicherungspflichtigen Job suchen und irgendwie weiterarbeiten, damit man das 9/10-Zeitkriterium erfüllt, nehme ich an.

    Sorry für die vielen Fragen in der letzten Stunde, das ist schon ein dickes Brett das ganze Thema - zumindest für quasi-Laien. :huh:  :saint:

  • Hallo.


    Es geht nicht um Erwerbstätigkeit oder Pflichtversicherung, gesetzlich versichert reicht. Im Zweifel in den sauren Apfel beißen und sich für einen Übergangszeitraum als freiwilliges Mitglied gesetzlich krankenversichern und den Rentenantrag etwas nach hinten verschieben.