Bearbeitungsgebühr Bausparer zurückgefordert -> Widerspruch Schwäbisch-Hall

  • Hallo liebe Finanztip Community,


    ich habe vor einigen Tagen den Finanztip Artikel Zum Thema Bearbeitungsgebühr Bausparvertrag (Link) gelesen und prompt meine bezahlten Gebühren bei Schwäbisch Hall zurückgefordert, indem ich das von Finanztip bereitgestellte Musterschreiben verwendet habe.

    Die Bausparkasse hat nun geantwortet und der Rückforderung natürlich erstmal widersprochen.


    Hier ist deren Antwort:

    Was denkt ihr? Ist das Rechtens? Ich zahle für den Bausparvertrag jedes Jahr 12€.

  • Nachdem ich ein paar Unterlagen vergessen und eingeschickt hatte (Ende Dezember), hab ich gestern ein Schreiben der SH bekommen. Ich zitiere mal (ich geh mal aus, das ist erlaubt):


    "Ach!", würde Loriot sagen. Geht also.

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch so einen Bausparvertrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

    Leider habe ich nicht verstanden, wie ich die Rückforderungssumme errechnen kann.


    Kann mir jemand helfen?


    Insgesamt kann ich 12€ jährlich ab 2020 zurückfordern, also 48€ richtig?

    Und wie geht's dann weiter?


    Vielen Dank schon einmal im Vorraus.



    Mit besten Grüßen vom linken Niederrhein




    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Nachdem ich ein paar Unterlagen vergessen und eingeschickt hatte (Ende Dezember), hab ich gestern ein Schreiben der SH bekommen. Ich zitiere mal (ich geh mal aus, das ist erlaubt):


    "Ach!", würde Loriot sagen. Geht also.

    Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen und die Erstattung (48€ für die letzten 4 Jahre) ist auch schon gutgeschrieben worden.

  • Hallo Tom W. ,


    Wie hast du dir Zinsen berechnet?


    Danke schon einmal für deine Antwort.


    Beste Grüße vom linken Niederrhein


    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Keine Nachricht von der SH bekommen, aber auf einer aktuellen Kontoübersicht sind die 4*12€ schon gutgeschrieben.


    Zinsen hatte ich keine berechnet... hätte man sollen? Im Schreiben an die Schlichtungsstelle (im ersten Schreiben an die SH ähnlich formuliert) hatte ich folgendes geschrieben:


    Zitat

    Ich habe die Schwäbisch Hall AG aufgefordert, das Jahresentgelt seit 2019 nach § 812 BGB für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 zu erstatten. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf insgesamt 48,00 Euro zuzüglich Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit Berechnung der Pauschale. Zusätzlich ist es Ziel, dass das Jahresentgelt auch künftig nicht mehr erhoben wird.

    Das sollte doch eigentlich reichen?

  • Keine Nachricht von der SH bekommen, aber auf einer aktuellen Kontoübersicht sind die 4*12€ schon gutgeschrieben.


    Zinsen hatte ich keine berechnet... hätte man sollen? Im Schreiben an die Schlichtungsstelle (im ersten Schreiben an die SH ähnlich formuliert) hatte ich folgendes geschrieben:


    Das sollte doch eigentlich reichen?

    Hallo st0ne!


    Das reicht mir völlig. :)


    Die Finanztip-Vorlage hat mich in der Hinsicht so verwirrt, dass ich dachte, ICH muss diese Zinsen unbedingt berechnen.


    Wie in einem vorherigen Post schon geschrieben, reicht mir jedoch die Erstattung der insgesamt 48 € und insbesondere die Streichung der 12€-Jahresentgelt.


    Auch vielen Dank an Hornie , erdnuss , johu und Alexis zu ihren Antworten aus dem Strang: Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen - Kredit & Bauen - Finanztip Forum .


    Ich habe mich damit sehr schwer getan und danke (wieder einmal) dem überragenden Finanztip Forum und insbesondere seinen Mitgliedern.



    Nun allen ein erholsames Wochenende! Ich muss einen Brief fertig machen 8).



    Beste Grüße vom linken Niederrhein



    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.