Hallo liebe Finanztip Community,
ich habe vor einigen Tagen den Finanztip Artikel Zum Thema Bearbeitungsgebühr Bausparvertrag (Link) gelesen und prompt meine bezahlten Gebühren bei Schwäbisch Hall zurückgefordert, indem ich das von Finanztip bereitgestellte Musterschreiben verwendet habe.
Die Bausparkasse hat nun geantwortet und der Rückforderung natürlich erstmal widersprochen.
Hier ist deren Antwort:
ZitatAlles anzeigenJahresentgelt
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xxx.
Sie beziehen sich darin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.November2022, mit dem das von einer anderen Bausparkasse erhobene jährliche Entgelt in der Sparphase eines Bausparvertrags für unzulässig erklärt wurde.
Das Urteil hat unseres Erachtens keine Auswirkungen auf die in unseren Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Regelung zum Jahresentgelt. Diese unterscheidet sich in den für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Punkten von dem genannten Entgelt.
Wichtig ist dabei, dass jede ABB-Regelung individuell betrachtet und bewertet werden muss. Für die Zulässigkeit einer Entgelt-Klausel kommt es dabei entscheidend auf ihren Wortlaut und ihre inhaltliche Begründung an.
Eine eingehende Bewertung des vorgenannten Urteils ist uns erst dann möglich, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach Rückerstattung des von Ihnen gezahlten Jahresentgelt nicht nachkommen.
Was denkt ihr? Ist das Rechtens? Ich zahle für den Bausparvertrag jedes Jahr 12€.