doppelte Haushaltsführung

  • Ist eine doppelte Haushaltsführung nur durch eine KM Entfernung möglich? Folgender Fall: Es wird ein Haus geleitet mit Kindern von 5 - 14 Jahren die Ihren Eltern entzogen wurden und vermutlich Ihre Jugendzeit in dem Haus verbringen müssen. Von der Heimleitung wurde gebeten, dort in einer Werkswohnung im gleichen Haus einzuziehen um über Nacht die unter Umständen auch tramatisierten Kinder zu betreuen, damit sie hauptsächlich den gleichen Hauptansprechpartner haben. Also besteht so keine Möglichkeit täglich nach Hause zu fahren. Die Entfernung zur Hauptwohnung beträgt aber nur 38 km. Vom FA wurde die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt, da die Entfernung unter 50 km beträgt. Demnach könnte ja eine doppelte Haushaltsführung bei über 50 Km anerkannt werden, obwohl man in diesem Fall auch nicht nach Hause fahren kann.


    über ber nachtung

  • Die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung sind in einem BMF-Schreiben mit dem Titel "Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" ausgeführt, ab Randziffer 100. Das Kriterium der 50 km ist dort recht fix definiert (und ob man nach Hause fahren kann, oder wie häufig man übernachtet, ist in diesem Zusammenhang irrelevant).


    Ich würde das Problem anders angehen, nämlich nicht über das Finanzamt, sondern den Arbeitgeber: Wenn diese möchte, dass man in der Nähe des Beschäftigungsorts einige Nächte verbringt, dann soll er die nötige Miete+Nebenkosten zahlen oder zumindest erstatten. Mit Blick auf die fehlende Anerkennung als doppelten Haushalt wird eine professionelle Heimleitung dafür sicherlich Verständnis zeigen und entgegenkommend sein.