ETF's und Unterhalt

  • Hallo liebe Finanztip Community!


    Ich bin Florian, 24 und Student. Vor etwas über einem Jahr bin ich aus dem Elternhaus ausgezogen und lebe, gemeinsam mit meiner Freundin zur Miete. Ich finanziere mich aus (noch) Kindergeld, Unterhalt meiner Eltern, Bafög und einem Minijob. Durch deutlich mehr Einnahmen als Ausgaben habe ich mir, trotz mehr als genug Luxuskonsum, über die letzten Monate einen Notgroschen angespart der mich sorglos 3, bei etwas weniger Luxus auch problemlos 4 Monate versorgen kann, wenn auf einmal gar kein Geld auf mein Konto fließt. Und auch den Verlust des Kindergeldes beim erreichen des 25ten Lebensjahres in einigen Monaten werde ich gut wegstecken können.


    In den letzten Wochen habe ich mir ein paar Mal die Frage gestellt, ob es nicht für alles weitere Geld eine bessere Anlageoption gibt und bin zu dem Schluss gekommen schon früh anzufangen einen ETF fürs Alter zu besparen. Das dadurch mein Bafög geringer wird ist mir bewusst und besorgt mich nicht, ist schließlich auch weniger Geld das ich später zurück zahlen muss, während der ETF auf 40-50 Jahre gedacht ist.


    Die Frage ist aber, denn das ist alles was mich noch stoppt: Wie wirkt sich das besparen eines ETF auf den Unterhalt den ich von meinen Eltern erhalte aus? Kann das angerechnet werden und dementsprechend der Unterhalt gekürzt werden?


    Über eine Antwort, im Idealfall mit Quelle, würde ich mich sehr freuen!

  • Hallo.


    Über welche Summen reden wir hier denn? Das Studium ist jetzt nicht zwingend der Zeitraum, der entscheidend ist für den Vermögensaufbau bzw. die Altersvorsorge. Wenn man mit einem ETF-Sparplan von z. B. 25 oder 50 Euro beginnt, einfach um ein Gefühl dafür zu bekommen, dann ist das sicher nicht verkehrt. Ein solches Depot bringt doch nicht sofort sämtliche Ansprüche zum Erliegen.

  • Ich plane tatsächlich mit einem kleinen Betrag von 50€ zu starten, über Zinseszins rechnet sich ja jeder Euro auf die Jahrzehnte gesehen. "Größere Summen" in den dreistelligen Bereich rein peile ich erst an wenn ich im Berufsleben bin und die Wohnfrage geklärt ist.