Was tun bei Riester, wenn der Vertrag wegen Selbständigkeit ruhen muss? (Verheiratetes Paar)

  • Liebes Forum,


    ich frage in Sachen Riester für meinen Bruder und seine Frau. Die beiden haben zwei Kinder im Grundschulalter und möchten deshalb die Fördergelder, die es für den Riestervertrag gibt so lange mitnehmen, wie es sie gibt. Momentan sind das 775 € p.a. (175 € + 300 € + 300 €). Sollten die Fördergelder für die Kinder nach gut 15 Jahren wegfallen, könnte man den Vertrag ruhen lassen, hat bis dahin aber einiges an Förderung bekommen.


    Die Frau meines Bruders hatte 2010 bereits einen Riestervertrag als Banksparplan abgeschlossen. Nun hat sie sich selbständig gemacht, der Vertrag muss also samt der Zulagen ruhen. Mein Bruder hat bisher keinen Riestervertrag, wäre aber zulagenberechtigt.


    Wenn ich es richtig verstehe, müsste mein Bruder nun einen Riestervertrag abschließen, um die Förderung wieder zu bekommen. So sagt es der entsprechende Artikel bei Finanztip.


    Ich freue mich über Euere Einschätzung zu dieser Lage und bedanke mich im Voraus. (Es geht in meinem Post aber nicht darum, wie sinnvoll oder sinnlos Riester im Allgemeinen ist; die hohen Kinderzulagen sollten nicht liegen gelassen werden - so denken wir.)
    Insbesondere wäre von Interesse, ob ihr wisst, welchen kostengünstigen Vertrag mein Bruder abschließen sollte.


    Oder vielleicht sind manche von euch in einer vergleichbaren Lage? Auch dazu wären Erfahrungsberichte schön zu lesen.


    Falls es von Belang ist: Wohneigentum ist vorhanden; es muss auch nichts mehr abbezhalt werden. Ein Umbau der Immobilie könnte aber bevorstehen (im Rahmen von ca 40.000 €)

    Herzliche Grüße

  • Hallo.


    Selbstständigkeit heißt nicht zwingend, dass keine Rentenversicherungspflicht mehr vorliegt. Diesen Automatismus sollte man nicht unterstellen. Die unmittelbare Zulagenberechtigung hängt an der Rentenversicherungspflicht, falls diese nicht durch die Selbstständigkeit kraft Gesetzes ausgelöst wird, kann sie beantragt werden. (Hierzu einfach von der Rentenversicherung beraten lassen, auch damit den eventuellen Meldepflichten Rechnung getragen werden kann.) Ansonsten könnte auch über einen Minijob Versicherungspflicht erlangt werden.

    Alternativ sucht sich der Bruder einen Riestervertrag (Finanztip hat früher welche empfohlen, heute wahrscheinlich auch noch.) und zahlt ausreichend ein, um die volle Zulage zu bekommen. Die Ehefrau zahlt jährlich 60 Euro ein und bekommt auch die vollen Zulagen. Ggf. macht es aber auch Sinn, die Kinderzulagen an den Bruder abzutreten, dann müsste (insgesamt) weniger eingezahlt werden.