Hallo Comunity,
ich habe ein Anliegen, dass mich schon seit ein paar Jahren immer wieder ärgert.
Ich bin Hauptamtlich beschäftigt und leite nebenher, einmal im Jahr ein Feriencamp bei einem großen Träger der Umwelthilfe. Während dieser Zeit bin ich bei diesem Träger für eine Woche sozialversicherungspflichtig angestellt (Steuerklasse 6). Ich habe mit dem Träger schon einige Diskussionen darüber geführt, weshalb sie das Engagement nicht mit Honorar vergüten aber dort beharrt man auf dem Standpunkt, dass es sich dann um eine Scheinselbständigkeit handle, da ich quasi jedes Jahr wiederkehrend das Camp leite.
Wie dem auch sei. Die Steuerabgaben lassen den Verdienst für die Leitung des Camps sehr klein ausfallen. Einige meiner Kolleg*innen, die sich in der gleichen Lage befinden, haben einen Text ausgearbeitet, den sie bei ihrer Steuererklärung mit abgeben und darüber nachträglich das Engagement als Übungsleiter anerkannt und die Steuern zurückgezahlt bekommen. Ich habe das gleiche Dokument sowohl letztes als auch in diesem Jahr bei der Steuererklärung mit eingerreicht, jedoch wurde mir beide Male gesagt, dass dies nicht anerkannt werde, da es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handle. ... was sie nicht sagen...
Grundsätzlich sind die rechtlichen Grundlagen für die Übungsleiterpauschale gegeben, das Finanzamt sagt jedoch, dass der Arbeitgeber das Engagement als sozialversicherungspflichtige Anstellung angegeben habe.
Hat irgendjemand einen Tipp für mich, wie ich weiter vorgehen könnte. Ich würde gerne in Widerspruch gehen. Es geht hier schließlich um knapp 1000 Euro, die mir auf Grund der nicht-Anerkennung flöten gehen.
Beste Grüße