PKV Tarifwechsel: wirklich alle Tarife?

  • Hi zusammen,


    ich bin gerade dabei, einen Tarifwechsel nach §204 VVG zu prüfen, was sich leider wie immer als sehr mühsam herausstellt :|


    Im Finanztip-Artikel zum Thema interner PKV-Wechsel heißt es: "Grundsätzlich darfst Du als Privatversicherter in alle Tarife wechseln, die Deine Ver­si­che­rung anbietet oder jemals angeboten hat. Dabei behältst Du alle im alten Tarif gebildeten Altersrückstellungen."


    Zum Thema "alle Tarife" 2 Fragen:

    1. Sind alte Tarife ohne Altersrückstellungen damit grundsätzlich ausgenommen vom Wechsel? Soweit ich das im Finanztip-Artikel verstanden habe, sind das Tarife vor dem 1.1.2000.
    2. Ist ein Wechsel nur in Tarife möglich, die seit meinem Eintritt in die PKV existieren oder tatsächlich auch alle Tarife aus der Vergangenheit?

    Im Gesetzestext §204 VVG dazu heißt es:

    Zitat

    [..] kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt;

    Sind mit "gleichartig" dann nur Tarife mit Altersrückstellungen gemeint (also seit dem 1.1.2000)?


    Wie seht ihr das?

    Danke im Voraus, tolles Forum hier!


    Viele Grüße

    > Reich ist, wer weiß, dass er genug hat. (Laotse)

  • molester

    Hat den Titel des Themas von „PKV Tarifwechsel“ zu „PKV Tarifwechsel: wirklich alle Tarife?“ geändert.
  • Die Versicherung muss auf Nachfrage Auskunft über alle Tarifalternativen geben. Ich habe noch nie Tarife genannt bekommen, bei denen sich ein Wechsel gelohnt hätte. Das Schema ist immer gleich, geringe Einsparungen und dafür im Gegenzug deutliche Leistungsverschlechterungen. Bei der nächsten Erhöhung zahlst du dann genauso viel wie ohne Wechsel, die Leistungsverschlechterungen bleiben aber lebenslänglich. Natürlich sollte es ein Tarif sein, für den die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben, kalkulieren kannst du damit aber nicht, weil das Verfahren völlig intransparent ist. Die sagen Dir nicht einmal, wie hoch die Alterungsrückstellungen sind, geschweige denn, wie und wofür sie verwendet werden. Dafür müssten sie ihre Kalkualtion offen legen und das scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser. Alterungsrückstellungen wurden auch schon vor dem 01.01.2000 gebildet, behaupten die Versicherungen jedenfalls. Außer dem korrupten Treuhänder, der die Erhöhungen absegnet, kann das aber niemand überprüfen. Seit dem 01.01.2000 gab es den gesetzlichen Zuschlag von 10%, wieviel Du gezahlt hast, kannst Du nachrechnen. Du wirst aber auch dafür von der Versicherung keine Auskunft darüber bekommen, was mit diesem Geld geschehen ist oder noch geschehen soll.