Freiwillige Zuzahlung zur Rentenversicherung; Verteilung der Einzahlungen auf 2 Jahre

  • Wenn die Rentenversicherung mir eine Bestätigung zum Kauf von Rentenpunkten im November mitgeteilt hat, dann sind die darin beschriebenen Werte ja 3 Monate gültig.



    Falls ich nun 20.000 € einzahlen möchte, so kann ich den Betrag ja anscheinend in 2022 oder bis Januar 2023 einzahlen.


    Macht es dann Sinn, die 20.000 Euro auf diese 2 Jahre zu splitten, so dass dann jeweils der Grenzsteuersatz meiner Einkommensteuer in beiden Jahren reduziert wird und ich trotzdem den Vorteil der niedrigeren Kosten für einen Rentenpunkt auf Basis der 2022-Werte habe, aber die Kosten auf beide Jahre verteilt habe, oder wird der Betrag, den ich 2023 einzahle, anders behandelt und bekomme ich dafür dann weniger Rentenpunkte gutgeschrieben?

  • Ja, macht Sinn.

    Die Aufteilung auf zwei Jahre macht aus steuerlichen Gesichtspunkten (wahrscheinlich) Sinn.

    Rententechnisch macht es keinen Unterschied, sofern innerhalb der in der Auskunft genannten Frist gezahlt wird.

  • Der steuerliche Vorteil wird bis zu einer gesamten Altersvorsorge von 25.639 € in 2022 geltend gemacht. Dazu zählen aber auch die normalen Beiträge zur GRV, für Verheiratete zählt insgesamt die doppelte Summe.

    Ich würde versuchen den Betrag weitestgehend in 2022 zu nutzen, da der einzelne Rentenpunkt deutlich günstiger zu haben ist, als es im neuen Jahr sein wird. Der steuerliche Vorteil in 2023 wird das sicherlich nicht ausgleichen können.

  • Der steuerliche Vorteil wird bis zu einer gesamten Altersvorsorge von 25.639 € in 2022 geltend gemacht. Dazu zählen aber auch die normalen Beiträge zur GRV, für Verheiratete zählt insgesamt die doppelte Summe.

    Ich würde versuchen den Betrag weitestgehend in 2022 zu nutzen, da der einzelne Rentenpunkt deutlich günstiger zu haben ist, als es im neuen Jahr sein wird. Der steuerliche Vorteil in 2023 wird das sicherlich nicht ausgleichen können.

    Falls ich die Zahlung aber im Januar 2023 mache, bekomme ich dann nicht den Rentenpunkt zu den Konditionen von 2022?

  • Falls ich die Zahlung aber im Januar 2023 mache, bekomme ich dann nicht den Rentenpunkt zu den Konditionen von 2022?

    Rente und Steuer sind zwei völlig unterschiedliche Veranstaltungen!

    Alles was in der Frist (siehe Auskunft der Rentenversicherung) ist, zählt rententechnisch wie in 2022 gezahlt, selbst wenn es erst in 2024 wäre.


    Steuerlich zählt, wann die Überweisung getätigt wurde, losgelöst wofür diese Zahlung war.

  • Also kurz: Es mach genau so Sinn, wie Du es Dir überlegt hast.

    Da die steuerliche Absetzung in 2023 100% beträgt, sollte bei gleichen Einkünften das Optimum irgendwo bei 9k in 2022 und 11k in 2023 sein.