Ausgesteuert KK - Alg1 - Wieder Krank +6 Wo.

  • Hallo,


    da ich vom Arbeitsamt und der Krankenkasse keine klare Antwort bekomme, möchte ich meine Frage gerne mal im Forum stellen.


    Ich befinde mich seit 2,5 Jahren in fast ständiger Stationärer Behandlung und wurde um Juli von der Krankenkasse ausgesteuert.


    Habe zur Zeit Anspruch auf Alg1 musste mich nun nach ca. 5 Wochen aber wiederum mit derselben Diagnose AU melden und befinde mich nun seit fast 5 Wochen wieder in stationärer Behandlung.


    Frage 1: habe ich trotzdem 6 Wochen Anspruch auf Alg1 (trotz derselben Krankheit innerhalb von nur wenigen Wochen)


    Frage 2: falls ja was passiert nach den 6 Wochen … muss ich dann Harz4 beantragen?


    Ich befinde mich nun bereits seit 5 Wochen wieder im Krankenhaus und befürchte dass das Arbeitsamt mir kein Alg1 für die ersten 6 Wochen zahlt da ich wiederum mit derselben Diagnose AU bin.


    Wäre ich noch bei meinem alten Arbeitgeber, müsste dieser ja auch nicht schon wieder 6 Wochen mein Gehalt fortzahlen?!?


    Sorry aber ich habe echt Sorge das ich überhaupt kein Geld bekomme da ich eigentlich (auf Grund von meiner kleinen Ersparnis) kein Anspruch auf Hartz 4 haben dürfte.


    Wäre für euere Hilfe sehr Dankbar!!!

  • Da gibt es eine Dauer der maximalen Unterbrechung der AU, die ich leider nicht im Kopf habe. Müsste aber länger als 6 Wochen sein.

    Ist denn ein Rentenantrag gestellt? Irgendwann ist ALG auch zu Ende.

  • Ich würde einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen. Dieser Antrag steht auch nicht entgegen dem ALG1. Rente und ALG1 sind beide möglich.

    Anders bei voller Erwerbsminderungsrente. Hier dürfte es mit ALG1 schwierig werden.

  • Wird nicht das ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis zur Entscheidung des Rententrägers weitergezahlt, egal, ob eine teilweise oder volle EM-Rente zuerkannt/abgelehnt wird?


    Ein Antrag auf "Bürgergeld" dürfte erst dann nötig werden, wenn eine EM-Rente abgelehnt wurde oder zu niedrig ausfällt, um das Existenzminimum zu sichern.

  • Bei dem Ablauf dürfte ja bereits eine Reha-Maßnahme beantragt gewesen sein, wahrscheinlich inklusive Umdeutung in einen Rentenantrag.

    Falls kein Anspruch auf Alg II besteht, könnte aber ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

  • Vielen Dank für euer Feedback.


    Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass ich mich was meine Behandlungen angeht auf der Zielgeraden befinde und ich mich sehr wahrscheinlich schon im Januar dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen werde - eine EM-Rente werde ich daher wohl kaum beantragen müssen?!?


    Mir geht es wirklich nur um die Tatsache das ich halt nach kurzer Zeit (5 Wochen) erneut mit derselben Diagnose mich AU gemeldet habe beim Arbeitsamt und ich besorgt bin dass das Arbeitsamt mich sofort zum Jobcenter schickt anstatt mit die 6 Wochen Alg1 zu bezahlen wie es ja eigentlich sein sollte???