Strompreiserhöhung ab Februar 2023

  • Gestern (09.12.2022) erhielte ich einen Brief vom Stromanbieter, dass sowohl die Arbeitspreise als auch die Grundpreise ab Feb 2023 steigen werden.


    Arbeitspreis: 23,67 ct/kWh (alt) --> 40,00 ct/kWh (neu)

    Grundpreis: 62,40 €/Jahr (alt) --> 91,25 €/Jahr (neu)


    Alle Werte sind brutto.


    Ist so eine Erhöhung legal? Gleichzeitig erhielte ich die Finanztip Newsletter, welches folgende Aussage machte (siehe Bild unten)



    Die Ankündigung ist in meinem Fall nach dem 25.November erfolgt. Was bedeutet "leicht erhöhen", wie im letzten Satz geschrieben?


    Vielen Dank und schönes Wochenende an euch allen!

  • Hallo sriramaiyyer,


    es empfiehlt sich, bei der Frage: „Därfen die denn dass?“ immer sich beim Original zu informieren und nicht bei irgendwelchen Pressemitteilungen.


    Im Entwurf (!) des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen steht im Artikel 1 §12(1):

    „Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen darf für eine Entnahmestelle eines von ihm belieferten Letztverbrauchers für die Monate, in denen der Letztverbraucher eine Entlastung nach § 4 erhält, nur einen Grundpreis vereinbaren, den er aufgrund des Stromliefervertrags mit dem Letztverbraucher am 30. September 2022 verlangen konnte. Ein anderer Grundpreis darf nur vereinbart werden, soweit sich nach dem 30. September 2022 die im Grundpreis enthaltenen Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung oder staatlich veranlassten Preisbestandteile geändert haben oder die Änderung des Grundpreises vor dem 25. November 2022 gegenüber den Letztverbrauchern angekündigt worden ist.“


    Mal sehen, ob es kommende Woche so in Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Falls ja, därfen die.


    Gruß Pumphut

  • Aber die Regelung greift schon deshalb nicht, weil es bei einem künftigen Arbeitspreis von 40 Ct./kWh in dem Fall gar keine "Entlastung nach § 4" geben wird. Die Vorgaben zum Grundpreis dienen auch nicht dem Schutz der Verbrauchers vor Erhöhungen des Grundpreises, sondern der Staat will sich damit selbst vor findigen Preisgestaltungen schützen, mit denen durch Senkung der Grundpreise bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitspreise möglichst viel vom Gesamtpreis in die staatlich subventionierten Arbeitspreise verlagert wird.

  • Hallo,

    Aber die Ankündigung ist doch NACH dem 25.November erfolgt laut TE.

    Die Netzentgelte steigen 2023 deutlich. Der Ausbau der EE hat seinen Preis. Der Versorger unseres TE liest auch Gesetzentwürfe und wird schon eine gute Begründung für die Erhöhung des Grundpreises haben. Und ansonsten gilt der Hinweis von R.F., unser TE erhält keine Entlastung.


    Gesetze lesen und nicht den Pressemitteilungen vertrauen!


    Gruß Pumphut

  • Hilft zwar dem Fragesteller nicht direkt, ist aber ähnlich gelagert: Bin mit Preisgarantie bis 31.12.2022 bei Naturstrom:


    Schreiben zur Preiserhöhiung vom "November 2022" (exakt so steht es da, Posteingang per Brief ohne jeglichen (Datums-)Stempel am 06.12.22 im Briefkasten!

    Im Onlineportal ist das Schreiben auch hinterlegt, Datum dort der 30.11.22. Email- oder sonstige Hinweise auf neue "Onlinepost" gab es vor und nach dem 06.12.22 nicht. Drin steht:

    Preisanpassung zum 01.01.23 (!) von

    bisher (Brutto) 24,45ct/kWh und 9,70€/Monat auf

    zukünftig (Brutto) 51,90ct/kWh und 11,90E/Monat

    Eine neue Vertragslaufzeit finde ich in dem Schreiben nicht.

    PLZ ist 15732, Grundversorger E.ON nimmt aktuell in der Grundversorgung

    33,38ct/kWh und 15,80 €/Monat.


    Unser Verbrauch lag bisher bei ca. 4000kWh/Jahr (5 Personen, 2 Haushalte), ab 2023 ehr bei 6500 (E-Auto muss vermehrt zu Hause geladen werden, da bisherige Lieblingsladesäule nun zu teuer bzw. meist defekt ist) und PV ist leider noch nicht vorhanden, da sehr schwieriges Dach und kaum willige Anbieter.


    Naturstrom ist telefonisch nicht erreichbar und auf Email bisher keine Reaktion. Hatte der Preiserhöhung zum 01.01.23 wegen Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist widersprochen.


    Wenn der neue Naturstrom-Preis keine Preisbindung hat (so verstehe ich das Schreiben zumindest), "muss" ich wohl kündigen und erst mal in die Grundversorgung. Oder gibt es sonst etwas sinvolles, was ich tun könnte? Andere Anbieter (lt. Vergleichsportalen) sind aktuell noch teurer als Naturstrom...


    Grüße, MoTo

  • So, nach 7 Versuchen und 1x Gesprächsabbruch wegen schlechter Verbindung hab ich bei Naturstrom jemanden sprechen können:

    Die angekündigten Preise stehen fest, Preisgarantie gibt es nicht, es gibt auch keinen weiteren Verhandlungsspielraum. Die zu späte Zustellung der Preiserhöhung wird zur Kenntnis genommen und ich soll innerhalb der nächsten Woche darauf eine Antwort bekommen.

    Bleibt nun also nur noch die Frage: Wann kündigen? (oder anders gefragt, wann gibt E.ON eine Preisänderung in der Grundversorgung bekannt ;) )

  • Hall MoTo,

    Bleibt nun also nur noch die Frage: Wann kündigen? (oder anders gefragt, wann gibt E.ON eine Preisänderung in der Grundversorgung bekannt

    Der Preis für Januar steht wie von Ihnen zitiert fest. Den Preis ab Februar muss E.ON spätestens bis 21.12. verkündet haben, sonst gilt der alte weiter. Ich denke, man wird die ganzen Bremsen- Gesetze abwarten, die Ende dieser Woche beschlossen werden sollen.


    Gruß Pumphut

  • Ok, danke!

    Dann hab ich also bis zum 20.12. Zeit, die Antwort von Naturstrom abzuwarten/ mit einzubeziehen. Betrifft dann zwar nur die Zahlung für Januar, aber der Unterschied ist trotzdem nicht ganz unerheblich (gut 40,-€, wenn ich richtig rechne)

  • MoTo

    Bei uns genau das gleiche. Naturstrom hat uns in der ersten Dezemberwoche informiert das man den Arbeitspreis um 75 % anhebt zum 01.01.

    Der Brief selbst hat kein Datum. Im Online Portal angeblich am 30.11. eingegangen aber ohne Benachrichtigung ist das natürlich ein Witz. Wer guckt da täglich rein ?


    Wir sind auch schon am gucken was wir machen. Der Grundversorger ist bei uns aktuell auch am günstigsten, nur wie lange noch?

    Außerdem standen wir kurz vor einem Wechsel zu Vattenfall was immerhin ein Ersparnis von ca. 220 € jährlich gebracht hätte incl. Preisgarantie.

    Morgens auf der Arbeit noch schnell einen Preisvergleich gemacht und den Screen ausgedruckt, abends zu Hause hatte Vattenfall die Tarife aktualisiert und es kostet bei denen jetzt mehr als naturstrom.


    Der einzige "Vorteil" bei naturstrom ist aktuell noch die Möglichkeit der Kündigung zum Ende des nächsten Monats.

    Aber die ganze Aktion hat schon ein "Geschmäckle"... Und sowas gehört, nach meiner Meinung, von Haus aus schon abgestraft.

  • So, jetzt wird es wohl Zeit zu handeln.
    Naturstrom ist weiterhin nicht erreichbar, Strompreisvergleich zeigt noch immer nichts "Gutes", Grundversorgungspreis ist noch nicht geändert.
    Irgendwie scheue ich mich trotzdem in die Grundversorgung zu wechseln... (vermutlich weil ich dann nicht 1x pro Jahr, sondern mindestens monatlich schauen muss, wie sich die Lage entwickelt)


    @ H4KlAuS: Was machst Du in dieser Situation?

  • Nicht nach dem Minimum, sonder nach der Entwicklung der Lage ;)
    Und "gezwungen" ist man leider schon wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel... (Ich hätte übrigens, vermutlich anders als die meisten hier, alles was zum Leben notwendig ist (zuerst: Krankenversicherung, dann Bildung, öff. Nahverkehr, Renten-, Haftpflicht, Berufsunfähigkeits-Versicherungen...), gern in EINER Hand und steuerfinanziert. Dafür würde ich auch gern 50%+ vom Einkommen abgeben!

  • MoTo

    Wir wechslen zum 01.02. woanders hin. Das Ersparnis ist nicht so dolle, aber preislich tun die sich aktuell alle nicht viel. Der neue Anbieter hat aber, trotz geringem Ersparnis, immerhin 12 Monate Preisgarantie, im Gegensatz zu Naturstrom


    Und jeden Monat beim Grundversorger zu gucken ob die jetzt die Preise mitziehen oder nicht... Nee, meine Zeit auf diesem Planeten ist endlich und da kann ich mir besseres vorstellen als wöchentlich nach den letzten 3 Euro zu suchen ;)

  • Hallo,
    ich hätte diesbezgl. auch eine Frage: Mein Grundversorger erhöht ab 01.02.23 auch die Preise:
    Arbeitspreis: von 38,9 ct auf 51,2ct
    Grundpreis bleibt gleich.
    Laut Vergleichsportalen gibt es ein paar Anbieter, die günstiger sind. Allerdings mit eingeschränkter Preisgarantie...
    Macht es Sinn zu einem Anbieter mit Tagesstrompreisen (z.B. Tibber) zu wechseln, um auf die Veränderung der Marktsituation in 2023 besser reagieren zu können (da monatlich kündbar) oder soll ich beim Grundversorger bleiben und mich auf die Strompreisbremse verlassen?
    Grüße

  • So, es gibt eine neue Sachlage: Naturstrom hat geantwortet:

    --------------Zitat--------------

    vielen Dank für Ihre Mitteilung. Zunächst möchten wir uns für den nicht rechtzeitigen Eingang des Preisanpassungsschreibens entschuldigen.

    Da wir den alten Arbeitspreis nicht über den 31.12.2022 fortsetzen können, erstatten wir Ihnen für den Monat Januar den Differenzbetrag zwischen dem alten Arbeitspreis, der bis 31.12.2022 gültig ist, und dem neuen Arbeitspreis (gültig ab 01.01.2023).

    Wir haben Ihnen daher 137 Euro Gutschrift für Ihren Stromvertrag eingebucht. Diese wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet, in der der Januar als Abrechnungsmonat mit berücksichtig wird.

    Sofern Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, haben Sie selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.01.2023. Wenn Sie dieses in Anspruch nehmen möchten, antworten Sie bitte kurz auf diese E-Mail, andernfalls ist der neue Preis ab 01.02.2023 für Sie gültig.
    Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht, haben Sie generell eine reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten Monatsende und keinerlei Vertragsbindung bei naturstrom.

    Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da

    --------------------Zitat Ende------------------

    Wenn ich es richtig verstehe, meinen sie die 2023-er Jahresrechnung, mit der die 137,-€ verrechnet werden sollen. Dann wäre das keine gute Entscheidung, den Januar noch zu bleiben.
    Müsste also doch wechseln - aber mangels sinnvollem Angebot in die Grundversorgung...

    Oder sehe ich das falsch?

  • Bei uns hat der Grundversorger heute die neuen Preise ab 01.03. Angekündigt.


    Die liegen sogar noch oberhalb unseres neuen Anbieters der uns ab 01.02. Beliefert.

    Sowohl im Grundpreis als auch die kwh.

    Mal eben 21 Cent/kWh mehr als vorher.