Moin, ich habe eine Frage zu Arbeitstagen wenn ich neben meiner Ausbildung einen Nebenjob in der Gastro habe.
In folgendem Artikel steht folgendes: HIER DER ARTIKEL
ZitatErwerbstätige arbeiteten 2019 im Durchschnitt 7,9 Stunden pro Woche in ihrem Zweitjob. Das entspricht der Anzahl der Stunden, die neben einem Vollzeitjob noch zulässig wäre. Denn nach dem Arbeitszeitgesetz darfst Du in der Woche insgesamt nicht mehr als 48 Stunden arbeiten.
Beispiel: Berta arbeitet in Teilzeit 30 Stunden bei ihrem ersten Arbeitgeber. Dann darf sie bis zu 18 Stunden in der Woche in einem Nebenjob arbeiten.
Wer mehr Stunden arbeitet, als gesetzlich erlaubt, der riskiert eine Abmahnung von seinem ersten Arbeitgeber, denn er verstößt mit dem Zweitjob gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Zukünftig muss er weniger arbeiten, sonst darf der Arbeitgeber sogar kündigen. Zudem wäre ein Arbeitsvertrag für den Nebenjob nichtig, wenn damit systematisch gegen die 48-Stunden-Grenze verstoßen würde.
Ich arbeite Montag bis Freitag 40 Stunden im Ausbildungsbetrieb und der Chef des nebenjobs möchte, dass ich Samstag und Sonntag nochmal je 6 Stunden arbeite. Ist dies erlaubt?
Habt ihr da auch Paragraphen zu?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Gruß Martin