Nebenjob in der Gastro neben Ausbildung in Medienbereich

  • Moin, ich habe eine Frage zu Arbeitstagen wenn ich neben meiner Ausbildung einen Nebenjob in der Gastro habe.
    In folgendem Artikel steht folgendes: HIER DER ARTIKEL

    Zitat

    Erwerbstätige arbeiteten 2019 im Durchschnitt 7,9 Stunden pro Woche in ihrem Zweitjob. Das entspricht der Anzahl der Stunden, die neben einem Vollzeitjob noch zulässig wäre. Denn nach dem Arbeitszeitgesetz darfst Du in der Woche insgesamt nicht mehr als 48 Stunden arbeiten.

    Beispiel: Berta arbeitet in Teilzeit 30 Stunden bei ihrem ersten Arbeitgeber. Dann darf sie bis zu 18 Stunden in der Woche in einem Nebenjob arbeiten.

    Wer mehr Stunden arbeitet, als gesetzlich erlaubt, der riskiert eine Abmahnung von seinem ersten Arbeitgeber, denn er verstößt mit dem Zweitjob gegen seine Pflichten aus dem Arbeits­vertrag. Zukünftig muss er weniger arbeiten, sonst darf der Arbeitgeber sogar kündigen. Zudem wäre ein Arbeits­vertrag für den Nebenjob nichtig, wenn damit systematisch gegen die 48-Stunden-Grenze verstoßen würde.

    Ich arbeite Montag bis Freitag 40 Stunden im Ausbildungsbetrieb und der Chef des nebenjobs möchte, dass ich Samstag und Sonntag nochmal je 6 Stunden arbeite. Ist dies erlaubt?

    Habt ihr da auch Paragraphen zu?


    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.


    Gruß Martin

  • In dem von dir selbst verlinkten Artikel steht doch alles, was du wissen möchtest, einschließlich der "Paragraphen". Und 40 plus 12 zu addieren, schaffst du sicherlich auch alleine.

  • Soweit die Zuschläge steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei gezahlt werden können, kennt der Nebenjob-Chef die Regeln bestimmt und er wendet sie schon im eigenen finanziellen Interesse sicherlich auch an. Ansonsten kennt er sicherlich § 7 ArbZG und den darauf basierenden, durchweg für allgemeinverbindlich erklärten, Manteltarifvertrag für die Gastronomie in der jeweiligen Region. Danach gilt in den meisten Ländern z. B. Arbeit in der Gastronomie erst ab 1:00 Uhr als Nachtarbeit. Bis dahin ist es Normalarbeitszeit und auch so zu bezahlen.

  • Wie wäre es denn, wenn Du den Ausbildungsbetrieb fragst, ob die was dagegen haben wenn Du den Nebenjob am Wochenende ausübst?


    Diese Regeln sind ja mehr in den Bereich "Erst wo ein Kläger, da dann auch ein Richter" einzuordnen.

  • Da kommt aber erst einmal ein anderes Sprichwort zur Anwendung: "Wer viel fragt, bekommt Antworten". Und dann darf man sich nicht beschweren, wenn die Antworten nicht wunschgemäß ausfallen. Auch dafür gibt es dann ein Sprichtwort: "Hätte er geschwiegen, wäre er ein Philosoph geblieben".