Grundsteuer Wohnflächenberechnung bei Dachschrägen, Säulen Treppen

  • Kann man den Miteigentumsanteil getrost als Wohnfläche angeben, weil man keine 600€ für einen Gutachter ausgeben will und auch nicht mit Zollstock herumhantieren will?

    Nein! Zumal der Miteigentumsanteil sich ja auf das gesamte Grundstück bzw. die gesamte Grundstücksfläche bezieht.


    Ansonsten: Gibt auch Laserentfernungsmesser, die sind etwas weniger mühsam als ein Zollstock. Für den Zweck reicht auch ein billiger für 20 Euro...

  • Irgendwas mache ich falsch. 60€ für fünf Minuten rechnen auf Grundschulniveau. Das ergibt einen ordentlichen Stundensatz.

  • Dreisatz ist nicht nötig. Fläche mal Breite, manchmal muss das Ergebnis anschließend noch halbiert werden und am Ende werden die Einzelwerte dann zusammen gerechnet. Übermäßig genau muss es auch nicht sein, denn die Summe wird sowieso abgerundet und danach wird bei der weiteren Berechnung nochmal abgerundet.

  • @R.F. Also doch MESSEN, Puuuh... Ich habe 7 Dachflächenfenster über zwei Ebenen und andere "Anomalien".

    Der Miteigentumsanteil bezieht sich tatsächlich auf das gesamte Grundstück bzw. Grundstücksfläche?? Wurde an anderer Stelle hier erwähnt. Ist das wahr?

    Ist ja eigentlich auch logisch, aber der Makler, der mir vor 25 Jahren das Ding verkauft hat, sagte neulich mein Miteigentumsanteil sei meine Wohnfläche. Den soll ich eintragen. Ich habe 3Mal nachgefragt! Ja ist der Keller schon abgezogen, JA , und die vielen unfassbaren Schrägen etc, JA..


    Da habe ich mich erst mal gefreut. :) Bis ich auf R&V Seite gestossen bin. 40%Unterschied ist viel zwischen Din 277 und der Wohnflächenverordnung. Denn die angewandte DIN konnte er mir auch nicht nennen. Er sagte noch sowas wie , wenn ich oder ein anderer jetzt anfinge was anderes als den Miteigentumsanteil anzugeben, dann müssten ja sämtliche Teilungserklärungen umgeschrieben werden, das kostet 10Tausende... Ausserdem gilt ja.auch alles erst ab 2025 usw.

    Ich glaube fast er hat damals die Wohnungen selbst vermessen, war ein Konkursobjekt.

    Mal sehen...


    Danke an Allle

    eve

  • Die Fenster interessieren doch nicht. Miteigentumsanteile beziehen sich im Regelfall auf alles. Und es gilt das, was im Grundbuch als Grundstücksfläche vermerkt ist. Da muss man weder nachdenken noch rechnen, abschreiben genügt.


    Mit den Dachschrägen ist es doch eigentlich ganz einfach. Zollstock zunächst auf 1 Meter ausklappen und senkrecht anlegen. Alle Flächen, die darunter liegen, zählen gar nicht. Dann auf 2 Meter ausklappen und wieder anlegen. Alles was jetzt noch übrig ist und darunter liegt, zählt zur Hälfte. Der Rest wird vollständig angerechnet. Und, wie gesagt, auf den Zentimeter kommt es sowieso nicht an. Bei der Fläche wird abgerundet und am Ende beim Messbetrag nochmal, kleine Ungenauigkeiten werden schon dadurch heraus gefiltert.

  • Die Wohnfläche kann durchaus von den Miteigentumsanteilen abweichen. In dem Fall wäre das dann in der Teilungserklärung aufgeführt und auch im Grundbuch erläutert.


    Allerdings kann die Fläche nach der damaligen DIN berechnet und demnach für die Grundsteuer zu hoch sein. Also bleibt sinnvollerweise nur neu ausrechnen.

  • Jedenfalls in Hessen, wo die Frage spielt, darf nicht nach DIN 277 gerechnet werden. Vorgegeben ist die Berechnung nach WoFlV, ersatzweise darf eine vorhandene Berechnung nach der (alten) II. Berechnungsverordnung verwendet werden. Die Unterschiede zwischen beiden sind ohnehin geringfügig. Die Dreiteilung gem. DIN 277 nach Wohnfläche/Verkehrsfläche/Nutzfläche passt auch nicht zum hessischen Grundsteuermodell, das bei Wohnimmobilien diese Unterscheidung nicht vorsieht, es gibt für die Grundsteuerberechnung nur Wohnflächen und Flächen, die gar nicht mitgerechnet werden.

  • Habe das Ding jetzt abgegeben und zwar mit dem Miteigentumsantei als Wohnfläche. Ich kann ja eine korrigierte Wohnfläche in einer korrigierten Erklärung angeben bzw. abgeben wenn ich die Dachwohnung wie und wann auch immer genauestens laut Wofliv vermessen habe. Dazu gibt es auch ein Video vom Finanzamt.

    Aus die Maus jetzt - es gibt noch viele andere Dinge mehr, um die sich der Mensch sich kümmern muss,oder??

    Gruss an Alle

    eve

  • Aus die Maus jetzt - es gibt noch viele andere Dinge mehr, um die sich der Mensch sich kümmern muss,oder??

    Ja, zum Beispiel einfach die Dinge durchziehen, statt ewig drüber zu lamentieren und deswegen erst gar nicht zur Sache zu kommen. Scheint gerade in Bezug auf die Grundsteuer ein neuer deutscher Volkssport zu sein.


    Meine Aussage ist übrigens nicht spezifisch auf dich bezogen.

  • Miteigentumsanteil als Wohnfläche? Also je nach Größe des Hauses vermutlich drei bis vier mal zu wenig qm.


    Manchmal ärgere ich mich, dass ich den Leuten helfe.

    Tja, über 50 Beiträge für (fast) nichts. Warum man da erst fragt ...

  • Wie oben erwähnt, habe ich mit dem Makler gesprochen, der mir versichert hat, dass dem so ist. Der Besitzer einer Nachbar- Dachgeschosswohnung ist durch Berechnung seiner Skizzen auch auf den Miteigentumsanteil gekommen, Ich weiss zwar nicht wie, aber..

    Ich selbst habe die einzelnen qm - also die Grundfläche,oder?- der relevanten Räume, die in meinen Skizzen angegeben sind addiert und festgestellt, dass die Summe um einiges höher ist als der Miteigentumsanteil.

    Wenn ich hoffentlich dieses Jahr renoviere, werde ich die Wohnfläche mit Handwerker, Zollstab etc. nachmessen und hoffentlich auf ein zumindest ähnliches Ergebnis treffen. Falls nicht, werde ich Einspruch etc. erheben.

    Und NEIN!! Ihr seid mir alle eine grosse Hilfe gewesen! Die 50 ? Beiträge waren nicht umsonst und ich bedanke mich dafür!!!

    eve