erste Klage gegen einen Bescheid über den Grundsteuerwert in Baden-Württemberg

  • Problem ist, dass Mildtätigkeit nach der Katastrophe gängiger ist als Prävention.

    Das ist wohl richtig.

    Mein Satz bezog sich aber eher auf "Also am besten entscheidet jeder für sich, von wem er sich hinters Licht fühlen lässt, und dann ist gut."


    Wer also glaubt, die Rente sei sicher und am grünen Wesen würde die Welt genießen, darf gerne voller Freude Steuern zahlen. Ich tue das nur, weil ich muss.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Einspruch einlegen wg. mgl. Verfassungswidrigkeit und Ruhen des Verfahrens beantragen. Schaden kann es nichts.


    Das BW Modell ist wirklich sehr problematisch. Der Grund ist auch klar: Die Grundbuchämter in BW sind etlichen Jahrzehnte zurück ggü. anderen Bundesländern.

  • Das BW Modell ist wirklich sehr problematisch. Der Grund ist auch klar: Die Grundbuchämter in BW sind etlichen Jahrzehnte zurück ggü. anderen Bundesländern.

    Was meinst du damit, dass die Grundbuchämter in BW angeblich zurückliegen? Und worin besteht hier der Zusammenhang zur Grundsteuer?

    Zumal 2018 das letzte Grundbuch in BW vollständig (!) digitalisiert wurde. Es dauert zwar ein bisschen, bis Eintragungen erfolgen, aber das hat ja weder Auswirkungen auf den Bodenrichtwert, noch auf die Grundsteuer.


    Aber so ist's typisch Deutsch: Keine Ahnung haben und dagegen sein.

  • In der Musterklage sollen insbesondere folgende Rechtsfragen überprüft werden:

    Zitat

    • Ist der derzeitige Erlass von Grundsteuerwertbescheiden auf den 1.1.2022, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommunen bekannt sind, verfassungswidrig, da der Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast verletzt ist?

    • Ist das Landesgrundsteuergesetz gesamt verfassungsgemäß oder verletzt es mangels Berücksichtigung der Gebäudekomponenten als reine Bodenwertsteuer den Gleichheitssatz des Grundgesetztes?

    •Wird das Äquivalenzprinzip verletzt, da es gleichgültig ist, wie viele Wohneinheiten sich auf dem Grundstück befinden?

    Vielleicht können die Verfassungsexperten hier diese Rechtsfragen beantworten. 8)


    Zitat

    Nach Auskunft des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg handelt es sich um eine Sprungklage, die am 7.12.2012 beim FG Baden-Württemberg eingereicht wurde. Das Aktenzeichen lautet: 8 K 2368/22. Das Finanzamt hat einen Monat Zeit, um der Sprungklage zuzustimmen. Wird die Zustimmung erteilt, bleibt das Verfahren unter diesem Aktenzeichen anhängig.

  • "Ist der derzeitige Erlass von Grundsteuerwertbescheiden auf den 1.1.2022, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommunen bekannt sind, verfassungswidrig, da der Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast verletzt ist?"


    Was ist das denn für eine Frage?

    Als ich die ideelle Hälfte eines Grundstücks nebst Haus erworben habe, hat mir das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid zugestellt, in völligem Desinteresse an dem gültigen Hebesatz meiner Gemeinde, den die ja munter ändern kann. Da ich den Bescheid in der ersten Jahreshälfte bekommen habe, hätte die Gemeinde sogar noch rückwirkend zum 01.01. den Hebesatz anpassen und mich mit einer neuen Abgabenlast beglücken können.

    Wenn es in Niedersachsen Jahr und Tag möglich ist, die Leute nachträglich zu überraschen und deswegen nicht der Aufstand geprobt wird, dann erscheint mir die obige Frage doch wie eine ABM für Anwälte, alternativ Geldschneiderei. :rolleyes:

  • "Ist der derzeitige Erlass von Grundsteuerwertbescheiden auf den 1.1.2022, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommunen bekannt sind, verfassungswidrig, da der Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast verletzt ist?"


    Was ist das denn für eine Frage?

    Als ich die ideelle Hälfte eines Grundstücks nebst Haus erworben habe, hat mir das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid zugestellt, in völligem Desinteresse an dem gültigen Hebesatz meiner Gemeinde, den die ja munter ändern kann. Da ich den Bescheid in der ersten Jahreshälfte bekommen habe, hätte die Gemeinde sogar noch rückwirkend zum 01.01. den Hebesatz anpassen und mich mit einer neuen Abgabenlast beglücken können.

    Wenn es in Niedersachsen Jahr und Tag möglich ist, die Leute nachträglich zu überraschen und deswegen nicht der Aufstand geprobt wird, dann erscheint mir die obige Frage doch wie eine ABM für Anwälte, alternativ Geldschneiderei. :rolleyes:

    Naja, zwischen "es existiert ein Hebesatz, der eventuell noch für 4-5 Monate rückwirkend angepasst werden kann" und "wir legen jetzt den Wert fest, anhand dessen in über 2 Jahren mit einem unbekannten Multiplikator deine Steuer errechnet wird" gibt es aber schon einen Unterschied.

    Von daher finde ich die Frage jetzt nicht so trivial.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Naja, zwischen "es existiert ein Hebesatz, der eventuell noch für 4-5 Monate rückwirkend angepasst werden kann" und "wir legen jetzt den Wert fest, anhand dessen in über 2 Jahren mit einem unbekannten Multiplikator deine Steuer errechnet wird" gibt es aber schon einen Unterschied.

    Von daher finde ich die Frage jetzt nicht so trivial.

    In beiden Fällen habe ich eine Grundlage, die jetzt bekannt ist, und einen Multiplikator (Hebesatz), der aktuell unbekannt ist.

    Beim neuen Modus bekomme ich jetzt die Grundlage, die erst 2025 relevant wird, der Hebesatz für 2025 wäre aber auch bei Fortführung der alten Systematik unbekannt.

    Daher halte ich das Argument für völlig aus der Luft gegriffen.

  • In beiden Fällen habe ich eine Grundlage, die jetzt bekannt ist, und einen Multiplikator (Hebesatz), der aktuell unbekannt ist.

    Beim neuen Modus bekomme ich jetzt die Grundlage, die erst 2025 relevant wird, der Hebesatz für 2025 wäre aber auch bei Fortführung der alten Systematik unbekannt.

    Daher halte ich das Argument für völlig aus der Luft gegriffen.

    Das Argument hängt auch mit der Bestandskraft zusammen. Die derzeitigen Hebesätze beziehen sich auf die derzeitigen verfassungswidrigen Einheitswerte.

    Würden die neuen Grundsteuerwertbescheide unter Vorbehalt erlassen oder erst Anfang 2025 bekanntgegeben, hätte man ein kleineres Argument. Durch die große Zeitdifferenz zwischen Bescheiderstellung und Wissen über die tatsächliche Steuerlast haben die Steuerzahler einen erhebliche Nachteil und es ist nur umso richtiger sich zu wehren. Durch das Musterverfahren haben Anwälte auch keine große Geldverdienmöglichkeit.

    Diese hatten in letzter Zeit eher die Steuerberater für die Grundsteuererklärung die man zumindest in BW auch vollautomatisch hätte machen können. Bodenrichtwert und Grundstücksgröße und bebaut/unbebaut sind alles Informationen die der Staat bereits hat.

  • Gerade beim BW-Modell lässt sich ja sehr einfach prüfen, ob die zugrunde liegenden Daten korrekt sind.

    Warum man gegen einen korrekten Bescheid Einspruch/Widerspruch einlegen soll, erschließt sich mir nicht. Es sei denn, man will per "analoger DDoS"-Attacke die Finanzämter lahmlegen.

    Zudem fiele mir auch keine sinnvolle Begründung ein.
    Aber gut, es soll ja Leute geben, die das Bewertungsmodell oder die Bodenrichtwerte selber als falsch ansehen.

    Hast du einen Link zu einen guten Übersichtsartikel den du empfehlen kannst zu BW, der alle Fragen beantwortet. Vielen Dank.