Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Dieses Schreiben haben wir auch erhalten. Die teilen einem zwar mit das sie zahlen, aber nur Forderungen die nicht verjährt sind. Und DA ist die Krux. Alles was vor 2011 war verjährt am 31.12.2014.
    Hätten die in dem Schreiben auf die Einrede der Verjährung verzichtet, was sie nicht haben, hätte unsereiner nichts mehr tun müssen.
    So, solltest du einen Mahnbescheid selbst aufsetzen bzw. einen Anwalt einschalten der das noch tut.
    Vorkasse beim Anwalt.... es kommt auf den Anwalt an. Normalerweise muss der Schuldner dafür aufkommen.



    Wir haben dieses Schreiben auch bekommen, gestern die Targo nochmal angeschrieben, Einschreiben/Rückschein, das wir von denen bis zum 17.12.2014 schriftlich wollen das sie auf die Einrede der Verjährung verzichten, dann warten wir nämlich ab, weil sie ja die Forderung damit anerkennen. Ansonsten gibts von uns erstmal zur Forderungssicherung von uns einen Mahnbescheid.
    Ich hab auf Anwalt und Co in diesem Jahr keinen Bock mehr, drum machen wir das so.

  • Ombudsmann kostet halt nix, du schickst den Sachverhalt dorthin und mit Eingang des Schreibens dort, ist die Verjährung sofort gestoppt. Und sollte dir die Entscheidung des Ombudsmann nicht gefallen, hast du danach immer noch die Möglichkeit zu klagen.

  • Mich stellt die Frage was der Unterschied ist zwischen Ombudsmann, Mahnbescheid, Anwalt ...


    Oder ist das völklig egal?


    OM kostenlos, aber evtl langwierig.. zudem besteht die gefahr, dass dein schreiben evtl nicht fristgerecht zugestellt werden könnte..tja, und dann liesst man mehrfach, dass die banken sich dann doch versuchen, als der "bindenden entscheidung der´s OM" zu ziehen..


    der rest (MV, RA und/oder GV) kostet.. geht dafür flotter.. letztlich sicherer.. zumindest zeitlich

  • Klar ist der Ombudsmann der einfachste Weg, nur habe ich keine Erfahrungen mir den, denn ich erahne nur einen Vergleich, wo es bestimmt dann eh zu einer Klage hinausläuft...?


    OK, so ein Mahnverfahren wäre ja was, wenn die Zinsen evl. nicht ganz taggenau errechnet wurden, ist das dann schlimm?


    Sorry für die doofen Fragen :)

  • @kastanienblatt


    warum besteht denn die Gefahr, das es nicht rechtzeitig beim OM ankommt, sobald das Schreiben dort eingeht, egal ob es schon bearbeitet wurde oder nicht, ist die Verjährung gehemmt. Und sollte es beim OM schief laufen, bkeibt trotzdem noch die Möglichkeit zu klagen.

  • @kastanienblatt


    warum besteht denn die Gefahr, das es nicht rechtzeitig beim OM ankommt, sobald das Schreiben dort eingeht, egal ob es schon bearbeitet wurde oder nicht, ist die Verjährung gehemmt.


    ja, das stimmt.. und wer hier fleissig liesst, liesst auch, dass so mancher schon lange wartet.. auch die OMs, haben eine massenflut zu bewältigen.. ich hoffe für jeden, dass es noch fristgerecht bestätigt wird.. ;)


    dass nachher nur keiner sagt. "ach, hätte ich doch bloss" :whistling: wäre schade, oder..

  • OM kostenlos, aber evtl langwierig.. zudem besteht die gefahr, dass dein schreiben evtl nicht fristgerecht zugestellt werden könnte..tja, und dann liesst man mehrfach, dass die banken sich dann doch versuchen, als der "bindenden entscheidung der´s OM" zu ziehen..


    der rest (MV, RA und/oder GV) kostet.. geht dafür flotter.. letztlich sicherer.. zumindest zeitlich


    Klar ist der Ombudsmann der einfachste Weg, nur habe ich keine Erfahrungen mir den, denn ich erahne nur einen Vergleich, wo es bestimmt dann eh zu einer Klage hinausläuft...?


    Ob letztendlich das Ombudsverfahren etwas bringt, ist eigentlich egal. Es geht jetzt vor allem um die Hemmung der Verjährung und die ist durch das Schreiben an den Ombudsmann erst mal gehemmt. Anwalt ist zwar sicherer, aber gerade jetzt, wo manche noch auf Fristablauf warten müssen, zu kurzfristig. Man findet nicht gleich einen Anwalt, der das noch macht.
    Hier übrigens noch mal mein Text, den ich schon als eigenes Thema und bei "Erfahrung mit den Banken" getextet habe. Da aufgrund des hohen Schreibaufkommens zu dem Thema manches untergeht, setzte ich es hier nochmals rein:
    Hier mal mein Fazit zu den Banken bezüglich ihres Verhaltens zu den Kreditbearbeitungsgebühren:
    Ich habe volles Verständnis für die Banken, dass sie gerade seit den letzten Wochen mit Anfragen überhäuft werden. Ich habe auch Verständnis für die bestimmt überforderten Mitarbeiter, die auch nur nach Weisung handeln und sicherlich zu dem Thema nicht immer gerade freundlich von den Kunden behandelt werden.
    Kein Verständnis habe ich allerdings dafür, dass die hochbezahlten Damen und Herren in den oberen Etagen den Kunden verblöden wollen, indem sie sich ständig neue Ausreden ausdenken und damit die Verjährung aussitzen wollen. Niemand kann mir erzählen, dass es nicht möglich ist, Massenschreiben zu verfassen, die sowohl dem Kunden dienen, als auch, bei evtl. nicht berechtigten Rückforderungen, die Bank zu keiner Zahlung verpflichten.
    Stattdessen werden ständig irgendwelche blabla-Briefe verschickt, die für die Kunden keine Sicherheit darstellen, dass sie am Ende zu ihrem im Moment noch berechtigten Anspruch kommen. Wohlgemerkt alles immer ohne Einschreiben mit Rückschein, so wie es beim Kunden gefordert wird. Aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Jahresende, auch noch mit den Feiertagen konfrontiert, hat man nicht sehr viele Möglichkeiten, oder nur solche, die mit Nachteilen verbunden sind. Bei direktem Kontakt am Telefon wird man auch abgewürgt usw. Selbst die Schreiben mit dem Verzicht auf Einrede der Verjährung sind teilweise formell und inhaltlich falsch und haben vor Gericht keinen Bestand. Damit müsste man also auf jeden Fall schon mal einen Rechtsanwalt einschalten, dem man zur Prüfung dieses Schreiben vorlegt. Alles mit unnötigen Kosten und Aufwand verbunden. Menschen, die vll. sowieso schon am Existenzminimum leben, werden diesen Weg zum Anwalt nicht gehen. Auch Prozesskostenhilfe würde nichts mehr nutzen, da die Zeit einfach zu kurz. Auch ein Mahnbescheid (der fehlerlos sein muss!), verursacht Kosten. Diesem kann widersprochen werden mit dem Hinweis, dass gezahlt wird. Vor Gericht könnte man noch Pech haben und die Kosten größtenteils selber tragen müssen, da die Bankargumentiert, es hätte ja wegen Zahlungswilligkeit kein Mahnbescheid ergehen müssen. Die Liste ließe sich noch länger fortführen.
    Löblich erwähnt seien die Banken, denen es scheinbar gelingt, alles richtig zu machen. Leider die wenigsten.
    Ganz egal, wie die Sache letztendlich ausgeht, steht für mich schon mal fest, was ich am Jahresanfang mache. Ich werde mich auf jeden Fall bei der BaFin beschweren.
    Man kann dort übrigens auch Petitionen einreichen. Das hätten wir am besten schon mal früher tun sollen
    Euch allen noch schöne Adventszeit!


  • jepp..


  • So sehe ich dat auch. Auch bei Immobilienkredite muss die BG zurück gezahlt werden.
    Auf nix einlassen. Vielleicht benötigt die Bank für ihre Vorstandspraddel ´nen neuen Fuhrpark. Mit Anwalt drohen und der Kripo.

  • Hallo,
    habe dieses Jahr ein Darlehen bei Targobank abgeschlossen. Im Vertrag steht "einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" 342,33€. Kann ich das zurückforden? vielleich weiß das jemand. Vielen Dank


    Was ist dat wieder? " Einmaliger, laufzeitabhängiger Individualbeitrag ", hört sich an, wie die Missgeburt der abgeschossenen Bearbeitungsgebühr. Motto: Ich bin schon wieder da!

  • Hallo zusamen
    Habe gestern diese sache mit den bearbeitungsgebühren erfahren,und seit 2005 habe einige sachen finaziert unter anderen auch ein auto bei der vw bank ,das problem ist bei vielen sachen habe ich die unterlagen nicht mehr,und nur die bank kundennummer vom kontoauszug,kann ich da auch ein schreiben fertig machen mit bitte um erstattung?wenn ich nicht 100% weiss ob welche angefallen sind?
    welche frist sollte ich jetzt setzen?will das ganze morgen per einwurfeinschreiben an die banken verschicken


  • Hallo zusammen,


    @ lobster 53: Danke für die Antworten. Ich habe mal im Zitat meine Fragen durchnummeriert und die Rechtschreibfehler behoben.


    Zu 1.: Dann bleibt mir nur noch Ombudsmann, RA oder selbst Mahnbescheid beantragen... Ich bin mir nicht sicher was ich davon wählen sollte. Ich tendiere zum Ombudsmann. Welcher RA ist denn der richtige, also vom Fachgebiet her?


    Zu 2.: Laut Musterschreiben müsste ich doch auf jeden Fall auf die Nutzungsentschädigung (5 % über Basiszinssatz) Anspruch haben, oder? Auf die Zinsen normalerweise auch, wenn ich die doch gezahlt habe. Ich habe schon zig Mal den Vertrag angesehen und finde das einfach nicht raus. Auch ein Nachrechnen hat nicht zur gewünschten Erkenntnis geführt. Es handelt sich um einen Immobilienkredit und die Auszahlung des Kredits erfolgte je nach Baufortschritt stufenweise. Das Darlehenskonto wurde laut Kontoauszug jedenfalls gleich voll und einmalig mit der Bearbeitungsgebühr belastet. Ich habe folgende Beträge auf dem Darlehensangebot stehen:

    • Darlehensnominalbetrag
    • Disagio
    • Bearbeitungsgebühr
    • Auszahlungsbetrag

    Ich habe mal nachgerechnet: Der Auszahlungsbetrag ist der Darlehensnominalbetrag - Disagio - Bearbeitungsgebühr. In den Darlehensbedingungen steht: "Die Darlehensgebühr wird mit der ersten Auszahlung des Darlehens verrechnet.". Habe ich nun Zinsen auf die Kreditgebühr bezahlt? ?( Eventuell habe ich ja gar keine bezahlt und "nur" Anspruch auf die Nutzungsentschädigung (sind ja immerhin fast 320,- €).


    Zu 3.: OK. Also ist der Ombudsmann auch dann zuständig, wenn es um Rückzahlung von Zinsen UND Rückzahlung der Nutzungsentschädigung geht.


    Zu 4.: Die Frage hierbei ist, ob die Rückforderung der Nutzungsentschädigung sowie der Zinsen überhaupt zum Erfolg führen oder ich rechtlich da keinen wirklichen Anspruch drauf habe. Das ist mir noch nicht klar, denn ich möchte keine Kosten verursachen, auf denen ich dann sitzen bleibe oder die meine Forderung komplett auffressen.


    Zu 5.: Siehe 2. Vielleicht gibt es einen Anhaltspunkt, an dem ich das im Vertrag zuverlässig sehen kann.


    Danke und Gruß
    Mr.Charming