@ franziska
moin moin,
2006 habe ich einen kredit aufgenommen, und ihn bis 2013 einige male aufstockcken lassen- dabei zahlte ich jedes mal bearbeitungsgebühren (die auch mit dieser bezeichnung benannt wurden).
heute war ich bei der bank, um mir meine fehlenden aufstockungen kopieren zu lassen, was meine bank auch netter weise ganz unkompliziert tat.. mir ist ganz schwindelig, denn es geht immerhin um einen mittleren 4-stelligen betrag (+ 5% verzinsung)..
bei meiner letzten aufstockung (2013), steht allerdings nicht mehr "bearbeitungsgebühr", sondern "einmaliger laufzeitunabhängiger individualbetrag", und ich wurde darauf hingewiesen, dass man den aller wahrscheinlichkeit nach NICHT erstatten würde..
ist das wirklich so? ich lass hier, dass es quasi wurscht ist, wie die bank diese position bezeichnet hat.
wenn die bank auch diese zahlen muss, wäre es dann sinnvoll, einen diesbezüglichen (kurz-)passus in den musterbrief einzufügen (wegen der fristeinhaltung), und wenn, wie müsste der lauten??
mit dank und gruß