Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @kqp S. 470Ich hätte halt gerne gewußt ob jemand auch schon so gehandelt hat und ob auch wirklich was dabei rumgekommen ist.
    Wie gesagt bis jetzt nur Unkosten. Habe sowas noch nie gemacht und es ist mir schon etwas mulmig.
    Bin weiblich und mein Mann sagt die sitzen am Ende doch am längeren Hebel. Wir würden bei der ganzen Angelegenheit nur drauflegen.
    Gestern kam noch mal ein Schreiben von der Commerzbank. Obwohl ich schon zweimal die Darlehensverträge kopiert und per Einschreiben mit Rückschein versendet habe, wollen die nochmal die Darlehensverträge und ob wir noch ein Konto dort haben dann noch mal unsere Kontoverbindung, Kopie von Perso, genaue Anschrift der Darlehensnehmer usw. Was soll dass? Überschrift im Schreiben ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KREDITBEARBEITUNGSENTGELT..".im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Rückforderungen benötigen wir von Ihnen folgende Daten und Unterlagen." Dann noch ein Anschreiben mit bitte entschuldigen Sie, dass wir uns jetzt erst bei Ihnen melden, bla,bla,bla die Angelegenheit wird so schnell wie möglich geprüft. Hallo der Schriftverkehr läuft seit Juni 2014. Komm mir ganz schön veräppelt vor. Also hab ich wieder ein Einschreiben gesendet.


    Hallo ganz genau wie in meinem Fall bei der Commerzbank. Ingesamt 5 Aufforderungen mit diesem Schreiben. Habe dann mal angerufen und prompt hatte ich ein Schreiben das ich nichts mehr schicken brauche und die Anlagen angekommen sind. Wenn jeder Kunde 3-5 Mal das bekommen hat und zurückgeschickt hat, na dann gute Nacht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Habe in einem anderen Tread auch gelesen jemand hat Geld von der Commerzbank erhalten, hoffe mal es war nicht die Commerzfinanz. Man sucht sich jeden Strohhalm der Hoffnung hier raus.

  • @kqp


    Erstens hat mir mein Anwalt dazu geraten, zweitens war mir die Formulierung zu schwammig, da zwar einerseits auf " die
    Einrede zur Verjährung " verzichtet wurde, aber man trotzdem den Rechtsanspruch noch prüfen wolle.
    Würde die DB den Rechtsanspruch ablehnen, würde mir auch der Verjährungsverzicht nach dem 31.12. nichts mehr nutzen.
    Der Mahnbescheid hemmt in jedem Fall, mal ganz davon abgesehen, das man damit zu verstehen gibt, das man es ernst meint und sich nicht einschüchtern läßt.
    Außerdem stellt sich die DB seit Anfang Dezember " tot " und kommuniziert überhaupt nicht mehr, obwohl der Vorgang angeblich an die interne Beschwerdestelle weitergeleitet wurde, da kann man ja schon mißtrauisch werden...

  • @Effektiv (S.470)


    Um etwas von dem Schreiben der Sparkasse halten zu können, müsste man den Inhalt kennen. Haben Sie wegen der Zinsen für die Hemmung der Verjährung gesorgt? Falls nein, die Zeit drängt.


    @kqp
    Ich hatte @fee4711 hier zitiert, war nicht mein Schreiben, leider hat das Zitat das eingefügte Dokument von fee nicht mitgenommen.
    Ist aber auf der vorhergehenden Seite zu finden. Vielleicht sieht @fee4711 aber hier deinen Ratschlag.

  • @fee4711 (S. 468)


    Ich halte die Ausführungen der Sparkasse (keine Zinsen auf die BG, da ohne BG die Sollzinsen höher gewesen wären) für eine - weitere - absolut 'faule Ausrede'. Ja, im Erfinden von Ausreden, warum 'Bänker' angeblich nicht zahlen müssen, sind sie einfach spitze.

  • Hallo!


    Habe das hier leider erst ganz spät erfahren bzw. mitbekommen.


    Habe am zweiten Weihnachtstag Schreiben an alle Banken, bei denen wir Darlehen mit Bearbeitungsgebühren hatten, verfasst und an die Banken gefaxt. Brief folgte dann per Post am Samstag, sollte morgen bei den Banken ankommen. Wegen Gefahr der Verjährung habe ich den Ombudsmann mit Beschwerdeformular angeschrieben, ebenfalls vorab per Fax und Brief dann am Samstag.
    Ist noch etwas zu beachten? Die Zeit tickt ja.

  • @Kacze


    eigentlich nur, dass die Briefe rechtzeitig zugestellt werden und du eine Empfang- oder Eingansbestätigung hast. Wenn es von den Banken eine Filiale um die Ecke gibt, würde ich dort nochmal alles abgeben und mir den Empfang bestätigen lassen. Dann bist Du da schon mal auf der sicheren Seite. Was allerdings noch viel wichtiger für die Hemmung der Verjährung ist, der Eingang beim OM. Hoffe Du hast das Ganze als Einwurfeinschreiben verschickt. Dann ist die Zustellung beim Postfach die Empfangsbestätigung. Beim Einschreiben mit Rückschein, so glaube ich zumindest, erst dann wenn ein Mitarbeiter das Ganze aus dem Postfach holt. Sprich wenn die zwischen den Jahren nicht arbeiten, dann wird es nix vor dem 31.12

  • hallo,


    ich hab am 22.12. mein schreiben an den ombudsmann weg geschickt, per einschreiben rückschein.
    man bekommt dann ja einen zettel wo die sendungsnummer drauf steht.
    wenn ich da kucke, dann steht da immer noch "in der zustellung".


    irgendwie mach ich mir langsam gedanken, dass das vielleicht nicht rechtzeitig ankommt.


    was meint ihr?
    hab ja hoffnung, dass ich den rückschein morgen im briefkasten hab

  • @steffi


    mit dem Rückschein das ist so ne Sache. Schau mal zwei Einträge weiter oben, da hatte ich schon mal was geschrieben.
    Meines Wissens muss das beim Rückschein jemand in Empfang nehmen und unterschreiben. Glaube bei ner Postfachadresse ist das der, der das Postfach leert. Wenn zwischen den Jahren keiner an das Postfach geht, weil nicht gearbeitet wird ........?

  • @Kacze


    eigentlich nur, dass die Briefe rechtzeitig zugestellt werden und du eine Empfang- oder Eingansbestätigung hast. Wenn es von den Banken eine Filiale um die Ecke gibt, würde ich dort nochmal alles abgeben und mir den Empfang bestätigen lassen. Dann bist Du da schon mal auf der sicheren Seite. Was allerdings noch viel wichtiger für die Hemmung der Verjährung ist, der Eingang beim OM. Hoffe Du hast das Ganze als Einwurfeinschreiben verschickt. Dann ist die Zustellung beim Postfach die Empfangsbestätigung. Beim Einschreiben mit Rückschein, so glaube ich zumindest, erst dann wenn ein Mitarbeiter das Ganze aus dem Postfach holt. Sprich wenn die zwischen den Jahren nicht arbeiten, dann wird es nix vor dem 31.12


    Ich habe ja eine Sendebestätigung von meinem Fax, das sollte doch als Eingang bei den Banken und beim OM reichen. Die Briefe habe ich daraufhin ganz "normal" abgeschickt. Auf Einschreiben habe ich deswegen verzichtet...

  • @Kacze
    ....weis nicht, ob der Sendebericht via Fax rechtlich anerkannt ist.
    Ich hab lieber alles doppelt und dreifach (Eingangsstempel Bank, Sendebericht Fax und Einwurfeinschreiben) gemacht.
    sicher ist sicher !!!!!!
    Gerade wegen der Feiertagswochen und weil es bei mir schon um eine ganze Stange Geld geht.

  • Ich habe ja eine Sendebestätigung von meinem Fax, das sollte doch als Eingang bei den Banken und beim OM reichen. Die Briefe habe ich daraufhin ganz "normal" abgeschickt. Auf Einschreiben habe ich deswegen verzichtet...


    Sorry, aber der OM wird bei dir nicht tätig werden, da du noch nicht von der Bank eine Rückantwort hast, besser gesagt die Bank keine Frist hatte auf deine Forderungen einzugehen. Nur wenn die Bank eine Frist hatte, diese verstreichen lassen hat, dann wird der OM aktiv. Eine gesetzliche Frist sollte mind. 2 Wochen sein, und die wirst du auf Grund der jetzt erst verschickten Briefe in diesem Jahr nicht mehr halten können.