Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Wenn man so zurückblickt, gibt es schon einen " Schuldigen ", der für das ganze Chaos verantwortlich ist.
    Hätte der BGH die Frist nach dem Urteil vom 28.10. nicht so knapp gesetzt, also nur die läppischen 2
    Monate bis zur Verjährungsfrist, könnten wir alle entspannter in die Zukunft sehen.
    Wenn da mal keine Lobbyisten die Hände im Spiel hatten....


  • Die BG hat er bereits....

  • Liebe Leute,


    es gibt eine gute Nachricht: es geschehen noch Zeichen und Wunder: die Spk KölnBonn hat sich doch tatsächlich gemeldet und die Erstattung der Bearbeitungsgebühr angekündigt und zwar als "kurzfristig".


    Hinsichtlich der anderen von mir geltend gemachten Kosten erbitten sie sich noch etwas Zeit zur Prüfung....


    Ich werde jetzt umgehend darauf reagieren und zumindest den Einredenverzicht ins Gespräch bringen.... :)

  • Hallo
    Vorläufig gute Nachricht :
    Der Ombudsmann hat sich gemeldet und verkündet das die Verjährung gehemmt ist,es aber noch etwas dauern kann.


    Wenns weiter nichts ist....


    Jetzt kann ich mich wieder mehr um meine Dackelmädchen kümmern.


    Alles wird (hoffentlich) gut.
    Viele grüße angler07

  • Ich habe gestern von der Hypo/Unicredit einen Brief erhalten, in dem sie die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ankündigen. Der Kredit belief sich damals auf ca. 30.000 Euro. Zurückzahlen will die Bank jetzt ca. 685 Euro an Bearbeitungsgebühren sowie 304 Euro an Vertragszinsen.Da ich den Vertrag nicht mehr habe, und die Bank meiner Bitte um eine Kopie nicht nachgekommen ist, kann ich das natürlich nicht nachprüfen. Ich neige aber dazu anzunehmen, dass die Beträge korrekt sind.Eine Frage bleibt aber: Die Vertragszinsen sind doch zuviel gezahlte Kreditzinsen aufgrund der einberechneten Bearbeitungsgebühr, richtig?Darüberhinaus kann ich aber doch auch für die 685 + 304 = 989 Euro Zinsen als Nutzungsersatz verlangen, oder? Ich glaube hier ist immer von 5% über dem Basiszinssatz die Rede.Oder habe ich das falsch verstanden und mit den o.g. Beträgen ist alles abgegolten?


    Kennt sich da jemand aus??

  • Grüß dich Jagi,
    ich habe meine alten Unterlagen nochmal durchgewühlt. Hatte damals die Jahreskontoauszüge angefordert und wieder gefunden. Da steht eindeutig im Auszug von 2004 die komplette BG drin, im Jahreskontoauszug 2005 keine BG, 2006 keine BG.... Also muss ich wirklich davon ausgehen, dass die komplette BG in 2004 einbehalten wurde. D.H leider verjährt. Ich habe daraufhin auch nichts unternommen. LG


    Sylvie: ich muss hier noch mal dumm nachfragen: Du schreibst, die BG steht in 2004 drin? Aber doch sicher nur auf der "Sollseite" des Kontos, oder ist das direkt in den Raten erkennbar? In den weiteren Kontoauszügen ist ja dann immer nur der Restsaldo aufgeführt, oder:


    ich meine ungefähr so: (als Beispiel)


    Forderungen:


    Kreditbetrag: 10000,00 €
    Zinsen: Betrag X
    Bearbeitungsgebühr: 200,00 €


    Zahlungen:


    1. Rate: 250,00
    2. Rate 250,00


    usw.


    Ich kann es nicht glauben, dass die BG nicht in den Raten verteilt gewesen sein soll....

  • @kqp


    Nun ja, ein guter Anwalt stellt die Kosten gleich der Gegenseite in Rechnung, so kenne ich das.


    Einen Anwalt zu beauftragen Anwaltskosten einzutreiben wäre sinnfrei.


    Warum soll der Anwalt nicht beauftragt werden die Anwaltskosten einzutreiben. Es ist DEIN Geld. Willst Du es nicht zurück haben?

  • allo zusammen..
    kleines update,
    haben ja unsrer Musterbriefe erst am 2.12. per einwurf-einschreiben los geschickt.
    2x targo, 1x dkb und 1x creditbankplus.
    heute kam Brief von targo mit diesem bestimmten satz
    UNGEACHTET DESSEN ERSTATTEN WIR AUS KULANZ UND OHNE ANERKENNUNG EINER RECHTSPFLICHT blablabla
    das war doch nicht gut, oder???
    aber das schöne ist, das die dkb ihre bg heut überwiesen hat.


  • Warum soll der Anwalt nicht beauftragt werden die Anwaltskosten einzutreiben. Es ist DEIN Geld. Willst Du es nicht zurück haben?


    Weil das ja eine unendliche Geschichte wird: Man muss ja dann folglich auch einen Anwalt beauftragen um die Kosten für den Anwalt, der ursprüngliche Anwaltskosten eingetrieben hat, einzutreiben und so weiter.


    Es ist einfacher: nach der Mandatierung, stellt der Anwalt in seinem ersten Schreiben die Kosten der Gegenseite in Rechnung, sofern sich diese in Verzug befindet.


    Außerdem geht das Schreiben eines Briefes über die Erstberatung hinaus und setzt ein Mandat voraus.