Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Nun melde ich mich auch mal zu Wort, lese hier schon seit Wochen mit und bin dankbar für die vielen Ratschläge und den Mut, der hier zugesprochen wird.
    Ich habe inzwischen die am 29.10.14 geforderten Bearbeitungsgebühren der Targobank zurück.
    Um die Zinsen kämpfte bisher ein Anwalt und auch ich immer mal wieder mit verschiedenen Telefonaten und Emails.
    Gestern die Dame am anderen Ende war eher genervt und wenig kompetent, sie wollte mich offensichtlich nichtssagend vertrösten. Auch von der Rechtsprechung hatte sie offenbar keine Ahnung.
    Heute habe ich eine Tel.-Nr des Beschwerdemanagements aus diesem Forum aufgegriffen und siehe da, die Trag kann auch anders. Er konnte in meinen Vorgang einsehen und war auch gewillt Aussagen zu treffen. Er sah plötzlich sämtlichen Schriftverkehr und versicherte mir, die Zinsen gehen raus.
    Zur Beruhigung ist parallel dazu ein Schreiben an den Ombudsmann unterwegs, so dass ich ganz entspannt abwarte.
    Also, probiert es, der Herr war nett, kompetent und vor allem gewillt, zu helfen:
    Tel. 02033477860


    Von der BMW-Bank habe ich recht schnell die BG überwiesen bekommen, auch hier fehlen die Zinsen noch, hier bin ich aber von Anfang an auch zuversichtlicher.

  • @kurzy



    "Ungerechtfertigte Bereicherung" :thumbup:


    Das Porto und die Zinsen zur Hauptforderung nicht vergessen (5% über Basiszins, wird vom Mahngericht korrekt ausgerechnet, alternativ eigene Zinsberechnung). Die Gebühr für den Mahnbescheid nicht separat angeben. Diese wird vom Mahngericht im Mahnbescheid automatisch aufgeschlagen.

  • So. Habe auch einen Teilerfolg zu vermelden. 3850 € von 3 Krediten wurden seitens Targobank überwiesen, Zinsen sind berücksichtigt worden. Die habe ich jetzt nochmal per Mail nachgefordert.
    Bin darüber richtig glücklich, da ich Anfang Dezember noch nichtmal die Verträge zur Hand hatte, da ich sie wohl zu früh vernichtet habe.


    Zinsen wurden berücksichtigt oder nicht? Wieso nochmal per Mail nachgefordert? ?(

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Die Deutsche Bank scheint nur noch aus einem Haufen Automaten zu bestehen, denen jetzt auch noch die blaue Farbe für die Antwortschreiben ausgegangen ist.


    Wir haben am 24.11. 14 und 29.11.14 die Deutsche Bank angeschrieben. Die Schreiben wurden per Einschreiben und Fax versandt. Ein Schreiben wurde per Fax nachrichtlich auch an die DB in Frankfurt gesendet.


    Das Schreiben vom 29.11.14 bezog sich nur indirekt mit der Erstattung der Gebühr. Hier verlangten wir eine Neuberechnung unseres Vertrages mit den korrekten Zahlenwerten.


    Daraufhin bekamen wir, datiert auf den 12.12.14, drei Antwortschreiben. Eins dokumentiert den Eingang eines Schreiben auf den 04.12.14 und die anderen zwei auf den 29.11.14. ( alle Schreiben noch mit blau gedrucktem Logo )
    Danach bekamen wir weitere zwei Schreiben der Deutschen Bank. In diesen wird der Posteingang unserer Schreiben auf den 09.12.14 datiert. ( jetzt nur noch schwarz ?( )


    Alle Schreiben haben den gleichen Inhalt. Nicht in einem Schreiben wird inhaltlich auf unser zweites Schreiben eingegangen. :cursing:


    Vorgestern habe ich der Deutschen Bank ein FAx mit folgendem Inhalt geschickt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der von Ihnen erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist keineswegs eindeutig und daher nicht rechtssicher. Der Verzicht wird nur für den Fall erklärt, dass Ihre Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, was definitiv nicht hinreichend ist. Zu dem ebenfalls gemachten Anspruch auf Nutzungsersatz und der Berechnung der Zinsen für die Bearbeitungsgebühr haben Sie überhaupt nicht Stellung bezogen, geschweige denn auch hier auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
    Weiterhin haben Sie in Ihren Schreiben in keinster Weise auf unser Schreiben vom 29.11.2014 Bezug genommen. Alle drei Antwortschreiben aus Ihrem Hause ergeben für uns den Eindruck, dass hier nur maschinell der Posteingang abgearbeitet wurde.
    Wir geben Ihnen hiermit noch eine Fristverlängerung bis zum 18.12.2014, 09:00 Uhr, um unsere Forderungen zu erfüllen, bzw. uns ein rechtskräftiges Schreiben, in dem all unseren Forderungen bezeichnet werden, mit dem ausdrücklichen Verzicht der Einrede der Verjährung, zu senden.
    Andernfalls werden wir ohne weiteren Schriftverkehr das Mahnverfahren und wenn nötig, das weitere Verfahren ins Mandat geben.
    Mit freundlichen Grüßen,


    Jetzt bin ich mal gespannt, welcher Automat uns diesmal antwortet. :D


    Da ich so langsam Spass an der Sache im Kampf gegen die Windmühlen der Deutschen Bank bekommen habe, werde ich morgen mal den Mahnantrag auf die Reise bringen

  • Hallo,
    vielen Dank für die vielen Tipps :) Ich habe Briefe für mehrere Personen versendet


    Bei uns sieht der Stand z.Zt. so aus: Musterbriefe 25.11 versendet, Frist bis 10.12 gesetzt.
    Toyota Bank = innerhalb einer Woche Geld + Zinsen auf dem Konto
    Sparkasse = Brief von der Sparkasse zurück mit einrede der verjährung. Es ging auch um 2 Verträge und wurde einem Anwalt vorgelegt, Er meinte, die verjährung wurde damit gehemmt.
    Volsbank = Nur einen Brief, dass Sie prüfen werden, Hier wurde jetzt ein Mahnverfahren eingereicht.
    Fiat Bank (jetzt wohl FGA) = Angeblich konnten Sie den Brief nicht zu ordnen, obwohl ich die Nr. des Kredites und die Ehemalige Adresse dazu geschrieben habe. Wir denken ist nur eine hinhaltetaktik. Auch hier wurde ein Mahnverfahren eingereicht.
    Vieleicht ja für den einen oder anderen Interessant.

  • OOps. Hatte mich verschrieben. Zinsen wurden natürlich nicht berücksichtigt


    Du MUSST die Zinsen aber per Post fordern... Wurde mir von der Targo so gesagt.... Weswegen ich auch noch gleich die Pauschale von € 40,00 mitgefordert habe - nach § 288 Abs. 5 BGB...

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Hallo,


    habe von meinem Autokredit zwar noch eine Vertragsunterlagen, aber keine Information, ob ich gebühren gezahlt habe. Kann ich die gebühren pauschal ohne Angabe von einem genauen Betrag zurück fordern, bzw die Information über der gezahlten gebühren anfragen?

  • Du MUSST die Zinsen aber per Post fordern... Wurde mir von der Targo so gesagt.... Weswegen ich auch noch gleich die Pauschale von € 40,00 mitgefordert habe - nach § 288 Abs. 5 BGB...


    also mir würde heute gesagt das ich die Zinsen per Mail an die sogehtbankheute Email Adresse nachfordern kann. Ich warte mal ab! Hab ja noch nicht mal meine BG aber bin da guter hoffnung

  • In dem Mahnantrag, den ich für meinen Schwager gefertigt habe, habe ich auch die Nr. 37 eingetragen.
    Bei den Forderungen für die Deutsche Bank und die LBB werde ich es genauso handhaben


    Ich habe keine Katalognummer eingetragen, sonder bei "Sonstige" den Betreff meines ursprünglichen Anschreibens eingetragen. Den Tipp hatte ich von irgendeinem hier im Forum, bei dem das Mahnverfahren geglückt ist.


  • Hier mein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 242 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Achtung! Für die SWK-Bank ist das Amtsgericht in Bingen am Rhein zuständig. DAS ist hier noch falsch eingetragen!

  • So jetzt besser...


    Das ist die Seite 3, danach kommt der Barcode


    Als Anspruch habe ich keinen Katalogwert gewählt sondern "Sonstiges" und dann von Hand eingegeben. Ist trotzdem durchgegangen


    Hier nochmal die Seite 2 als Bilder



    Hallo Kurzy,


    jetzt habe ich auch den Post von Chris76 gefunden.


    Viel Glück!

  • Hallo,


    habe von meinem Autokredit zwar noch eine Vertragsunterlagen, aber keine Information, ob ich gebühren gezahlt habe. Kann ich die gebühren pauschal ohne Angabe von einem genauen Betrag zurück fordern, bzw die Information über der gezahlten gebühren anfragen?


    Das war meine Lösung bei gleichem Problem:


    Ich hatte zu dem Vertrag der LBB auch keinerlei Vertragsunterlagen mehr zur Hand.


    Um der LBB irgendeine Forderung zu formulieren, bin ich in meinem
    Schreiben von 2% Bearbeitungsgebühr meiner Kreditsumme ausgegangen.
    Diese 2% in Summe, zuzüglich der Zinsen und der Nutzungsentschädigung
    habe ch beansprucht.


    Im Folgenden habe ich dann auf meine Annahme, dass das 2 % gewesen sein
    könnten hingewiesen. Weiterhin habe ich geschrieben, das wenn die Zahlen
    nicht stimmen sollten, diese bitte durch die LBB korrigiert werden und
    mir an Hand der Altunterlagen, die bei der Bank vorhanden sind, mir
    dieses als Beweis zuzusenden.

  • Hallo,
    ich war bisher stille Mitleserin und lese hier jetzt immer wieder den Tipp, einen Ombudsmann einzuschalten.
    Hat jemand das schon für die Sparkasse (Sparkasse Holstein) gemacht? Ich finde da nur eine Schlichtungsstelle und habe im Netz jetzt schon öfter die Warnung gelesen, dass eine Beschwerde dort nicht immer verjährungshemmend wirkt.
    Weiß vielleicht jemand näheres?