Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Habe wat für dich gefunden. Ich zitiere mal:


    " Gibt es auch Gebühren zurück für Kredite, die 2004 und früher ausgezahlt wurden?


    In vielen Fällen nicht, in einigen schon. Entscheidend ist, wann Sie die Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt haben. Das ist im Einzelfall schwer zu ermitteln. Bei den üblichen Verträgen, wo als Kreditsumme der um die Bearbeitungsgebühr erhöhte Betrag genannt ist und die Gebühren gleich bei Auszahlung verrechnet werden, erfolgt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr gleich bei Auszahlung des Kredits. Bei Verträgen, wo als Kreditsumme der tatsächlich ausgezahlte Betrag genannt wird und die Gebühr nur bei der Summe der Zahlungen an die Bank ("Bruttokreditbetrag") genannt wird, ist die Gebühr - sofern nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen anders vorgesehen - gleichmäßig auf alle Raten verteilt, das heißt: jede Rate hat hinsichtlich der enthaltenen Gebührenanteile ihre eigene Verjährungsfrist. Die Januar-Rate verjährt im Januar, die Februar-Rate im Februar, und so weiter. Die Santander Consumer Bank AG hat viele Kredite auf diese Art vergeben. Auch bei vor mehr als zehn Jahren ausgezahlten Krediten können Sie bei solchen Verträgen noch zumindest einen Teil der Gebühren zurückverlangen. Sie können die Höhe Ihrer noch durchsetzbaren Erstattungsforderung so ermitteln: (Gebühr insgesamt) geteilt durch (Zahl der Raten insgesamt) mal (Zahl der innerhalb der letzten zehn Jahre zu zahlenden Raten). Verwenden Sie unseren Musterbrief für noch nicht abbezahlte Kredite ohne erhöhte Kreditsumme und passen Sie ihn entsprechend an. "



    ....und ich habe das aus der Pressemitteilung des BGH eben so gelesen:


    Ausgehend hiervon sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten - kenntnisunabhängigen -
    10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.


    Somit habe ich wieder ein Problem.


    Wann ist ein Anspruch entsstanden? Mit der Festschreibung im VErtag, also bei mir 1997, oder erst mit der Buchung der Gebühr durch die Bank, bei mir 2011 ????

  • Entscheidend ist, wann die Gebühr bezahlt wurde. War dies tatsächlich erst in 2011, so verjährt der Rückzahlungsanspruch am 31.12.2014.


    So war auch mein Gedanke, aber je mehr ich mich in den weiten Welten des WWW eingelesen habe, umsomehr verschwimmen einige Aussagen.


    Die Frist für die Bank ist schon abgelaufen.


    Mit dem Mahnbescheid wollte ich mich nur nicht zum Deppen machen, falls ich das Urteil so dermassen falsch ausgelegt habe.

  • Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.



    Hab ich dir doch schon empfohlen: Das AG Stuttgart scheint auf unserer Seite zu stehen. Wenn dir die Gerichtsgebühr nicht unsäglich weh tut......hau drauf

  • Wann kann ein Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren entstehen? Antwort: Frühestens mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Wird keine Gebühr gezahlt, gibt es auch keinen Anspruch auf Rückzahlung!


    Yeah....damit hast du mich noch mehr bestärkt :thumbup: .
    Die Axt geschwungen hab ich ja schon 8o , aber jetzt wird sie richtig schön geschliffen :D


    Danke für die Unterstützung

  • Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.


    http://lobster53.blogspot.de/2…r-bgh-die-banken-die.html


    ich bin eine ;) Nikoläusin und hab dass bis zum Mahnbescheid beantragen ganz gut hinbekommen...aber jetzt verläßt mich der Mut..alleine schon wegen den Kosten



    Mein Mann killt mich <X


    Bestimmt nicht 8)


    Wegen der Kosten; gibts halt nur Knallplättchen an Silvester.


    Ist eh besser. Freuen sich die Fiffis wenn es nicht so laut ist.


    Ja unser Beagelchen hätte nix dagegen 8o

  • Im Mahnbescheid steht Amtsgericht Schwäbisch Hall beziehen die sich auf das Urteil AG Stuttgart 20.03.2013 AZ 1c 39/13 Wenn zum streitigen Verfahren kommt, soll ich ein Rechtsanwalt nehmen?
    Bekomme ich auch eine Antwort von lobster53 ?

  • bin schon total verzweifelt, komm mir schon richtig doof vor. Habe schon 1000 mal das selbe gepostet. Wie geht dass mit dem zitieren bzw. antworten. Bin weiblich, blond und blauäugig


    Markier den zu zitierenden Text mit dem Mauszeiger.Gaaaanz einfach. Dann wirst du oberhalb des zitierten Textes einen Hinweis sehen " zitieren". Da klickste drauf. Danach gehst du auf dieser Seite ganz nach unten und klickst auf den Knopf Antworten. Danach öffnet sich ein neues Fenster und der zu zitierende Text, soweit du nur einen Text zitierst hast, wird automatisch in deine Antwort eingefügt. Erkennst das an so Klammern und dem Wort quote. Im Anschluss an das Zitat kannst du noch etwas dazuschreiben.

  • Markier den zu zitierenden Text mit dem Mauszeiger.Gaaaanz einfach. Dann wirst du oberhalb des zitierten Textes einen Hinweis sehen " zitieren". Da klickste drauf. Danach gehst du auf dieser Seite ganz nach unten und klickst auf den Knopf Antworten. Danach öffnet sich ein neues Fenster und der zu zitierende Text, soweit du nur einen Text zitierst hast, wird automatisch in deine Antwort eingefügt. Erkennst das an so Klammern und dem Wort quote. Im Anschluss an das Zitat kannst du noch etwas dazuschreiben.


    ok ma sehen ob es geklappt hat ?