Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe schon viel zu diesem Thema gelesen.


    Meine Frage bezieht sich auf den Zinsrechner - irgendwie komme ich damit nicht klar. Also weiß ich auch nicht, welchen Betrag ich von meiner Bank zurückfordern kann. Kann mir jemand vielleicht einen Rechenweg dazu aufschreiben oder sagen, wie man zum richtigen Ergebnis kommt?


    Der Fall: Darlehen über 62.000 €, 0,25 % Zinsen pro Monat ab 20.03.2010.


    Danke für Eure Hilfe!

  • Hallo, nachdem mein Anwalt bis heute, trotz mehrfache Aufforderung nicht tätig geworden ist, habe ich alle Bearbeitungsgebühren (Versehen mit meinen Kreditnummern und Schreiben, die ich noch abgespeichert im PC hatte) zu den Ombudsmännern geschickt. Der Anwalt gibt mir die Unterlagen leider nicht raus. Ich glaube auch nicht, dass er noch tätig wird.


    Seine Vergütung sowie die Gerichtskostenvorschüsse für Klageeinreichung in 3 Fällen hat er bereits seit 3.12.


    Mir wird nichts übrig bleiben, als mich im neuen Jahr an die RA-Kammer zu wenden. Vielleicht muss er mir den Verzugsschaden ersetzen oder er redet sich raus. Was weiß ich? Aber auf seinen Kosten für je ein Anschreiben und mir seine Rechnung zu mailen (3x 89,00 Euro) werde ich wohl sitzen bleiben. LG Sylvi

  • Mh ... fragt sich jetzt nur noch wann ich dran bin ... *mit hängendem Kopf nach Hause schleiche weil wieder nix auf meinem Konto gelandet ist* ... :(


    Wollte euch eben nochmal meinen aktuellen Stand niederschreiben und hoffe natürlich auch auf baldigen Geldeingang, der ja anscheint bei EasyCredit so langsam anläuft:


    22.11.2014 - Anschreiben als Einschreiben/Rückschein abgeschickt und vorab per Fax über 2BGs. Fristsetzung: 08.12.2014
    24.11.2014 - Übergabe des Einschreiben/Rückschein an EasyCredit
    25/26.11.2014 - Erhalt des Rückscheins (genaue Datum nicht mehr bekannt)
    05.12.2014 - telefonsiche Nachfrage bei Easycredit, Anschreiben wurden registriert und Bekanntgabe weiterer Ablauf (Sie erhalten ein Schreiben von uns, mit Bitte um Geduld etc.)
    09.12.2014 - Einschreiben/Rückschein mit sämtlichen Anlagen an Ombudsmann abgeschickt
    10.12.2014 - Erhalt des Antwortschreibens von EasyCredit mit Verzicht auf Einrede der Verjährung bis 31.03.2015 (wurde hier schon hochgeladen)
    12.12.2014 - Erhalt des Rückscheins vom Ombudsmann
    20.12.2014 - telefonsiche Nachfrage bei Easycredit - Aussagen der MAin: Unterlagen vollständig und unterliegen schon einer weiteren Prüfung, vermutliche Auszahlung nächste Woche inklusiver Zinsen sofern beantragt (aufgrund des Musteranschreibens sollte dies ja der Fall sein)


    An die EasyCreditler unter euch, welche schon Geld erhalten haben: Waren die Zinsen mit dabei?

  • Mich macht das alles total wahnsinnig und ich klinke mich jetzt hier einfach mal ein. Eigentlich dachte ich, mit der Santander würde alles klar gehen, weil ich letzte Woche diesen Blabla-Brief bekommen habe, dass sie die BG erstatten, aber dass es eine Zeit dauern wird u.s.w.
    Ich hatte einen Brief zurückgeschrieben, dass ich auch die Zinsen will.
    Heute bekomme ich einen Brief, der sich auf eine Kontonummer bezieht, für die ich gar nichts gefordert habe. Dort steht, ich habe keine Ansprüche, weil das kein normaler Ratenkredit sei u.s.w. Ich glaube, es geht da um eine uralte Flexi-Card, die mir mal aufgedrängt wurde und die ich eh nie in Anspruch genommen habe. Aber ich bin mir nicht sicher.
    Was heißt das jetzt, bearbeiten die meinen Fall jetzt gar nicht weiter?
    Dann schreibe ich vielleicht doch besser an den Ombudsmann. Ist das der Bundesverband der Banken in Berlin oder wo habt ihr das hingeschickt?
    (Tut mir leid, wenn das hier schon irgendwo steht, aber ich bin überhaupt nicht fit im Netz und ziemlich überfordert. Und mich ärgert, dass die Banken scheinbar darauf bauen, dass Leute wie ich sich nicht wehren können.)


    was auch immer du tust, tue es schnell :whistling:

  • Hallo, nachdem mein Anwalt bis heute, trotz mehrfache Aufforderung nicht tätig geworden ist, habe ich alle Bearbeitungsgebühren (Versehen mit meinen Kreditnummern und Schreiben, die ich noch abgespeichert im PC hatte) zu den Ombudsmännern geschickt. Der Anwalt gibt mir die Unterlagen leider nicht raus. Ich glaube auch nicht, dass er noch tätig wird.


    Seine Vergütung sowie die Gerichtskostenvorschüsse für Klageeinreichung in 3 Fällen hat er bereits seit 3.12.


    Mir wird nichts übrig bleiben, als mich im neuen Jahr an die RA-Kammer zu wenden. Vielleicht muss er mir den Verzugsschaden ersetzen oder er redet sich raus. Was weiß ich? Aber auf seinen Kosten für je ein Anschreiben und mir seine Rechnung zu mailen (3x 89,00 Euro) werde ich wohl sitzen bleiben. LG Sylvi


    ;( unfassbar, sylvi..

  • Hallo Sylvi62, ich hab was für dich gefunden :


    Falls er sich weigert, am Besten schriftlich auf das unten stehende Urteil hinweisen und ihm eine kurze Frist zur Herausgabe setzen ( z.b. bis morgen 18:00 Uhr ) oder persönlich vorbeigehen und auf die Kopien warten.



    Herausgabeanspruch


    Zivilrechtlich ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten alles, was er zur Ausführung des Mandats erhält oder durch die Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Dazu gehören auch die Handakten des Rechtsanwalts.


    Vom Herausgabeanspruch umfasst sind jedoch nur bestimmte Unterlagen aus den Handakten. Umfasst sind nur die Teile, die handaktenfähig sind und die der Rechtsanwalt zur Ausführung des Mandats und durch die Geschäftsbesorgung erhalten hat und die dem Mandanten nicht schon vorliegen bzw. die der Mandant nicht schon per Abschrift / Kopie erhalten hat. Der Briefwechsel mit seinem Rechtsanwalt und die Schriftstücke, die er von seinem Rechtsanwalt bereits erhalten hat, liegen dem Mandanten bereits vor. Sie können deshalb nicht Gegenstand eines Herausgabeanspruchs sein. Hat der Mandant die Unterlagen verlegt oder vernichtet, lebt der Herausgabeanspruch nicht wieder auf.


    Aus der Herausgabepflicht folgt jedoch nicht die Verpflichtung zur Übersendung der Handakte mit den Unterlagen auf eigenes Risiko und eigene Kosten, weder an den Mandanten noch an den von diesem beauftragten Rechtsanwalt. Nach § 269 BGB sind Ansprüche des Mandanten aus dem Anwaltsvertrag am Ort der Kanzlei des Rechtsanwalts als Leistungsort zu erfüllen (BGH NJW 1991, 3095). Der Rechtsanwalt ist daher lediglich verpflichtet, seine Handakte und die Unterlagen des Mandanten in seiner Kanzlei auf Verlangen auszuhändigen (AGH Celle, Urteil vom 14.01.2002 – AGH 25/01 = BRAK-Mitt. 2002, 94).

  • Hallo und Danke an euch alle. Es ist alles unfassbar. Ich habe jetzt erst einmal versucht, die ganzen BGs nicht verjähren zu lassen. Das war mir wichtig, damit ich überhaupt zu meinem Geld komme. Die Darlehensnummer und der Beschwerdegrund sind erst mal das Wichtigste. Fehlende Unterlagen reiche ich anfang Januar nach. Dann werde ich persönlich zur Kanzlei fahren und Herausgabe verlangen.
    Bis jetzt gibt der RA die Unterlagen nicht raus, da er immernoch sagt, dass er "daran arbeitet". Er hat die Fristen im Kopf und ich soll ihn nicht daran erinnern. Ich wäre Kontraproduktiv und hindere ihn mit meinem Anruf an seiner Arbeit.Ich frage mich nur wann? Ist es für eine Klageeinreichung nicht schon zu spät?

  • Hallo zusammen
    Ich habe heute von Deutsche Bank Brief erhalten. Meine frage wäre ist die Formulierung von dem Schreiben okay ist, oder muss ich Ombudsmann einschalten .


    Bei positiven Ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich die Prüfung Ihrer Rückforderung bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte. Deshalb verzichten wir hiermit auf die Einrede Verjährung, allerdings nur für denn Fall, dass der Erstattungsanspruch zum Zeitpunkt des eingangs ihres Briefes nicht bereits verjährt war.

  • @Sylvi62


    Es kann ja sein, daß dein Anwalt viel zu tun hat, allerdings könnte er dir ja ein Minimum an Infos zukommen lassen, damit du dir keine Sorgen z.B: wegen der Verjährungsfrist machen mußt.
    Echt traurig, daß er sich so arrogant verhält.
    Ich druck dir die Daumen, daß es für dich gut ausgeht.
    Es ist wahrscheinlich kein Trost, aber ich warte seit dem 3.11. auf mein Geld, Verjährungsfrist ist zwar gehemmt, aber es nervt trotzdem, aber machen kann ich nichts mehr nach Rückforderungsschreiben, zwei ausgelaufenen Fristen ohne Zahlung und Mahnbescheid.
    Das wird dieses Jahr nix mehr und wer weiß, wann nächstes Jahr erst gezahlt wird...

  • ich glaube leider, dass du Dich nicht mehr an den OM wenden kannst, da du ja schon einen Anwalt aufgesucht hast. Ich hoffe ich irre mich


    Den Ombudsmann konnte ich noch einschalten, solange noch keine Klage bei Gericht eingegangen ist. Und das ist es ja nicht. Lediglich eine Zahlungsaufforderung an die Banken ist vom Anwalt rausgegangen. Ich habe es einfach versucht. Besser als gar nichts zu tun und noch länger abzuwarten.

  • Danke, habe das Beschwerdeformular gefunden. Da steht ja auch, dass die Hemmung der Verjährung eintritt, sobald die Beschwerde zugestellt ist. Dann müsste zeitlich ja auch noch ein Einwurfeinschreiben möglich sein, oder?


    Bekommt man bei einer Mail eine Eingangsbestätigung?